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BVerwG zu Rückfallvermögen: Land Berlin unterliegt im Streit um Grundstücke

12.09.2013

Häuserfront in Berlin

© ArTo - Fotolia.com

Das Land Berlin hat keinen Anspruch auf die Rückgabe und Erstattung von millionenschweren Immobilienvermögen gegen den Bund. Dies entschied das BVerwG mit Urteil vom Mittwoch.

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In dem Rechtsstreit ging es um die Rückgabe und Erstattung von Immobilienvermögen im Wert von mehr als 200 Millionen Euro auf dem Gebiet des früheren Westteils von Berlin. Die zentrale Frage war, ob Berlin seine Erlös-Ansprüche auf Rückfall- oder Reichsvermögen fristgerecht angemeldet hatte.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschied, dass Berlin keine Ansprüche gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wegen der Grundstücke zustehen, die vor 1945 vom ehemaligen Staat Preußen dem Deutschen Reich kostenlos überlassen worden waren (Rückfallvermögen). Sie waren zu Beginn des Jahres 2005 vom Bund an die BImA übertragen worden. Zu den strittigen Grundstücken gehören exponierte Areale am Flughafen Tegel sowie das Gelände der Ausstellung / Gedenkstätte "Topographie des Terrors" im Herzen der Stadt. Mit der Musterklage wollte Berlin vom Bund sowohl die Rückgabe der Immobilien als auch eine Erstattung für bereits verkaufte Grundstücke erzwingen.

Berlin war bereits vor dem BVerfG gescheitert

Das Land berief sich auf ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1961. Nach diesem sogenannten Reichsvermögen-Gesetz sollte der Bund das Rückfallvermögen den Ländern zurückübertragen. Für die Anmeldung von Vermögenswerten sah der Gesetzgeber eine Frist von einem Jahr vor. Wegen der deutschen Teilung und alliierter Vorbehalte galt das Gesetz in Berlin aber erst nach der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990. Die BImA argumentiert, die Frist sei am 2. Oktober 1991 abgelaufen, ohne dass eine Vermögensanmeldung erfolgt wäre.

Die Leipziger Richter befanden, es sei nicht ersichtlich, warum es für den Kläger unmöglich oder unzumutbar gewesen sein sollte, den Rückfallanspruch wenigstens vorsorglich fristgerecht geltend zu machen (Urt. v. 11.09.2013, Az. 8 C 11.12). Gegen die Frist hatte sich Berlin in der Vergangenheit auch über eine Bundesratsinitiative und den Gang zum Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu wehren versucht - war damit jedoch gescheitert. Die höchsten deutschen Richter ließen 2008 aber ein Verwaltungsverfahren als Möglichkeit offen.

Berlin wollte die im ehemaligen Westteil der Stadt liegenden Immobilien mit einer Gesamtfläche von etwa 6,8 Millionen Quadratmetern seit langem zurückhaben. Zudem verlangte das Land von der BImA rund 55 Millionen Euro, die der Bund aus Verkäufen erlöst hatte. Dafür sei aber die Anstalt nicht zuständig, entschieden die Richter - die Erlösansprüche müsse das Land Berlin direkt beim Bund anmelden.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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BVerwG zu Rückfallvermögen: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9542 (abgerufen am: 15.05.2026 )

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