Druckversion
Sonntag, 11.10.2026, 13:02 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bverwg-urteil-6c213-uebernahme-axelspringer-prosiebensat1-medienmacht-meinungsmacht-kek-genehmigung
Fenster schließen
Artikel drucken
10825

BVerwG zur gescheiterten Übernahme von ProSiebenSat1: Fusion mit Springer hätte genehmigt werden müssen

29.01.2014

Das BVerwG hat am Mittwoch entschieden, dass die Übernahme der ProSiebenSat1 Media AG durch die Axel Springer AG hätte genehmigt werden müssen. Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien hätte die erforderliche "medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung" erteilen müssen.

Anzeige

Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich in Deutschland (KEK) hatte seinerzeit angenommen, die Übernahme der Sendergruppe durch die Axel Springer AG würde aufgrund der starken Stellung im Pressebereich zu einer "vorherrschenden Meinungsmacht" führen, vergleichbar mit derjenigen eines Fernsehveranstalters mit einem Zuschaueranteil von 42 Prozent. Daraufhin hatte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien die für eine Übernahme erforderliche "medienrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung" versagt. Zu Unrecht, wie nun nach dem Münchener Verwaltungsgerichtshof auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) feststellte.

Bei der Bewertung der "Meinungsmacht" seien Fehler gemacht worden, medienrechtlich sei die Übernahme jedenfalls nicht zu beanstanden gewesen, begründeten die Leipziger Richter ihr Urteil. Anders als seinerzeit von der KEK angenommen, habe nämlich nicht die Gefahr bestanden, dass der maßgebliche Schwellenwert von 25 Prozent beim Zuschaueranteil durch die Übernahme überschritten worden wäre. Für die ProSiebenSat1 Media AG hätte vielmehr ein Wert von rund 17 Prozent zugrunde gelegt werden müssen. Bei einer derart "deutlichen Unterschreitung" des Schwellenwertes hätte eine vorherrschende Meinungsmacht im Fernsehen auch unter Einbeziehung von Aktivitäten auf medienrelevanten verwandten Märkten – wie dem Markt für Printmedien - grundsätzlich nicht mehr angenommen werden dürfen (Urt. v. 29.01.2014, Az. BVerwG 6 C 2.13).

 "Auch wenn die Übernahme selbst für uns heute nicht zur Debatte steht, so war uns doch wichtig, Rechtsklarheit zu gewinnen. Mit dem heutigen Urteil haben wir das erreicht", sagte der Leiter für Gesellschafts- und Kartellrecht bei Axel Springer, Roland Pühler.

Weitere Folgen wird das Urteil ohnehin kaum haben, denn das Bundeskartellamt hatte 2006 die Übernahme ebenfalls untersagt. Auch dagegen war Springer vorgegangen, hatte vor dem Bundesgerichtshof 2010 aber verloren.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerwG zur gescheiterten Übernahme von ProSiebenSat1: . In: Legal Tribune Online, 29.01.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10825 (abgerufen am: 12.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Fernsehen
  • Gerichte
    • Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
Eine ältere Dame schaut Fernsehen. Ob Seniorenheime Extra-Lizenzen abschließen müssen, um ihre Bewohner mit TV-Signalen zu versorgen, hatte der BGH zu entscheiden. 03.09.2026
Fernsehen

BGH zu Urheberrecht und "öffentlicher Wiedergabe":

Senio­ren­heim darf TV-Sig­nale an Bewohner wei­ter­leiten

Damit die Heimbewohner in ihren Zimmern fernsehen können, leiteten die Betreiber die Fernsehsignale weiter. Dafür forderte unter anderem die Gema Extra-Lizenzen. Die braucht es aber nicht, bestätigte nun auch der BGH.

Artikel lesen
Die per Video zugeschalteten Tom (Leinwand, r) und Bill Kaulitz (Leinwand, l) freuen sich bei der Verleihung des Deutschen Fernsehpreises 2025 mit dem Team über die Auszeichnung in der Kategorie "Beste Unterhaltung Reality" für "Kaulitz & Kaulitz Staffel 22.06.2026
Fernsehen

OLG Köln bestätigt:

Co-Regis­­seur von "Kau­­litz & Kau­­litz" muss genannt werden

Ein Co-Regisseur hat einen Anspruch auf Anerkennung seiner Miturheberschaft am Werk, entschied das OLG Köln in Bezug auf die Netflix-Serie "Kaulitz & Kaulitz". Die vom Deutschen Fernsehpreis vorgebrachten Einwände überzeugten nicht.

Artikel lesen
Hand einer älteren Frau hält eine Fernbedienung. 30.04.2026
Urheber

EuGH weist Gema in die Schranken:

Keine Lizenz für Wei­ter­sen­dung von Fern­sehen via Satellit nötig

Steht Urhebern eine zusätzliche Vergütung zu, wenn eine Seniorenresidenz Fernsehprogramme per Satellit in ihre Heimzimmer weitersendet? Laut der Gema ja, der BGH fragte den EuGH. Dieser sagt nun: Nein, das ist keine öffentliche Wiedergabe.

Artikel lesen
Gil Ofarim vor der Abreise nach Australien 26.01.2026
Fernsehen

Rätselhafte Äußerungen im RTL-Dschungelcamp:

Warum Gil Ofarim (angeb­lich) schweigen muss

Musiker Gil Ofarim sorgte 2021 mit Antisemitismusvorwürfen gegen ein Hotel für Schlagzeilen. Jetzt sitzt er im RTL-Dschungelcamp und Zuschauer rätseln: Was ist dran an einer angeblichen Verschwiegenheitsvereinbarung? Sein Anwalt löst auf.

Artikel lesen
Mikrofone mit Sky-Beflockung 16.01.2026
Betrug

Kein Computerbetrug durch Pay-TV-Cardsharing:

BGH vern­eint Ver­mö­gens­schaden beim Bezahl­sender Sky

Wer Programminhalte von Sky oder DAZN unbefugt über ein sogenanntes Cardsharing-Netzwerk streamt, verursacht beim Pay-TV-Anbieter keinen Vermögensschaden. Das entschied der Bundesgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.

Artikel lesen
Das streitgegenständliche fiktive Fahndungsplakat, hochgehalten von Jan Böhmermann. 03.12.2025
Böhmermann

ZDF scheitert mit Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BGH:

Böh­m­er­manns Ver­wirr­spiel mit Stefan Aust bleibt ver­boten

Journalist Stefan Aust klagte gegen das ZDF, weil Jan Böhmermann auf einem fiktiven Fahndungsplakat ein falsches Foto von Aust zeigte. Was bedeutungslos klingt, betrifft wichtige Fragen zur Satire- und Kunstfreiheit. Nun entschied der BGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Wolters Kluwer
Mit­ar­bei­ter An­zei­gen­dis­po­si­ti­on & Ver­triebs­un­ter­stüt­zung (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Win­ter – Co­me and Meet Us Abo­ve the Clouds

Latham & Watkins LLP, Gar­misch-Par­ten­kir­chen

Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb)
JU­RIS­TI­SCHE*R RE­FE­RENT*IN

Rundfunk Berlin Brandenburg (rbb), Pots­dam und 1 wei­te­re

Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von Dentons
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) IP, Da­ta & Tech­no­lo­gy

Dentons, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Wie generativ ist die KI? Spezialprobleme mit dem deutschen Urheberrecht

29.10.2026

Logo von Göttinger Verein zur Förderung des internationalen und nationalen Wirtschafts- und Medienrechts e. V.
18. Göttinger Urheberrechtstagung

03.11.2026, Göttingen

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in Rechtsberatung:Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua & Co?

17.11.2026

Kann der DSA mehr sein als nur Schaufensterregulierung?

01.12.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH