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BVerwG zur Besoldung: Ber­liner Richter und Beamte bekamen zu wenig Geld

von Annelie Kaufmann

22.09.2017

50-Euro-Scheine

© Gregory Lee - stock.adobe.com

Das Land Berlin hat seinen Richtern und Beamten jahrelang zu wenig gezahlt, so das Bundesverwaltungsgericht. Es hat acht Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Der Berliner Richterbund fordert nun Nachzahlungen.

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Das Land Berlin hat die Besoldung für Richter und Beamte jahrelang in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat deshalb acht Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt (Beschl. v. 22.09.2017, Az. 2 C 56.16 u.a.). Es geht dabei um die Besoldung von Beamten in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 in den Jahren 2008 bis 2015 und um die Richterbesoldung in den Besoldungsgruppen R 1 bis R 3 in den Jahren 2009 bis 2015. Geklagt hatten Polizei- und Feuerwehrbeamte sowie Richter im Dienst des Landes Berlin.

Der stellvertretende Vorsitzende des Berliner Richterbundes, Dr. Stefan Schifferdecker, begrüßt die Entscheidung: "Wir freuen uns, dass das Bundesverwaltungsgericht das Grundrecht auf amtsangemessene Alimentation nicht nur anhand von Rechentabellen bewertet, sondern auch eine Gesamtbetrachtung vorgenommen und dabei sehr klare Worte gefunden hat." Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin und das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hatten keine ausreichenden Anhaltspunkte für eine verfassungswidrige Besoldung gesehen.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte in einem Grundsatzurteil vom 05.05.2015 (2 BvL 17/09 u.a.) die Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig erklärt und dabei einen detaillierten Prüfungsmaßstab aufgestellt. Demnach werden auf einer ersten Prüfungsstufe fünf Parameter geprüft, die auf eine zu niedrige Besoldung hinweisen. Dabei geht es jeweils um eine bestimmte Differenz zwischen der Besoldungsentwicklung einerseits und der Entwicklung der Tarifentlohnung im öffentlichen Dienst, des Nominallohnindex sowie des Verbraucherpreisindex andererseits. Zudem wird die Besoldung von Richtern und Beamten des jeweiligen Landes untereinander verglichen und ein Vergleich mit der Besoldung des Bundes und anderer Länder vorgenommen.

Sind drei der fünf Kriterien erfüllt, besteht nach Auffassung des BVerfG eine Vermutung für eine verfassungswidrige Besoldung. In einer zweiten Prüfungsstufe kann diese Vermutung dann im Rahmen einer Gesamtabwägung widerlegt oder eben weiter erhärtet werden. In einer dritten Prüfungsstufe geht es darum, ob die Unteralimentation ausnahmsweise gerechtfertigt sein könnte.

Die amtsangemessene Besoldung soll auch die Qualität sichern

Das OVG hatte noch keinen Anlass für eine solche umfassende Prüfung gesehen. Die Berliner Besoldung weiche zwar deutlich von der Entwicklung der Verbraucherpreise und der Tariflohnentwicklung ab. Damit seien aber nur zwei der fünf Parameter erfüllt, weswegen kein Anlass für eine weitere Prüfung bestehe. Das BVerwG sah das anders. Die Schwellenwerte bei diesen beiden Kriterien seien so deutlich überschritten, dass jedenfalls eine Gesamtabwägung vorgenommen werden müsse. Die ergebe "ein einheitliches Bild" und lasse "vernünftige Zweifel am Vorliegen einer verfassungswidrigen Unteralimentation nicht zu", so das Gericht.

So zeige etwa der Vergleich mit den durchschnittlichen Einkommen sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit entsprechender Qualifikation und Verantwortung, dass die Beamten und Richter deutlich geringere Einkünfte erzielen. Für die Richter sei zudem die "qualitätssichernde Funktion der Besoldung nicht mehr gewährleistet". Dies zeige sich "an der Absenkung der Einstellungsanforderungen bei gleichzeitiger deutlicher Verbesserung der Berliner Examensergebnisse." Bei der Besoldung der Beamten sei schließlich auch die absolute Untergrenze einer verfassungsgemäßen Alimentation unterschritten. Nach der Rechtsprechung des BVerfG muss sich die Beamtenbesoldung vom Niveau der sozialrechtlichen Grundsicherung jedenfalls um 15 Prozent abheben.

Nun müsse das Land reagieren, fordert der Richterbund: "Der Berliner Gesetzgeber sollte umgehend ein Nachzahlungsgesetz für alle Richter und Beamte schaffen, die eine zu niedrige Besoldung erhalten haben", so Schifferdecker.

Der Richterbund rechnet mit einer zeitnahen Entscheidung aus Karlsruhe. "Das Bundesverfassungsgericht wird nun Gelegenheit haben, seine Rechtsprechung zur verfassungsrechtlichen Überprüfung der Besoldungsgesetze weiter zu präzisieren." Beim BVerfG liegen bereits mehrere Vorlagen aus anderen Bundesländern, so zur Richterbesoldung in Brandenburg und Bremen sowie zur Beamtenbesoldung in Niedersachsen. Zudem hat das VG Halle die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt erneut vorgelegt. Das Land hatte die Besoldung zwar infolge der Karlsruher Grundsatzentscheidung rückwirkend erhöht, doch die Hallenser Richter halten die Erhöhung für unzureichend.

Auch der Streit um die Berliner Besoldung könnte weitergehen. Sie wurde zwar für Richter und Beamte in den letzten Jahren erhöht, doch der Richterbund hält sie nach wie vor für zu niedrig. "Es laufen bereits Widerspruchs- und auch Klageverfahren", sagt Schifferdecker.

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Annelie Kaufmann, BVerwG zur Besoldung: . In: Legal Tribune Online, 22.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24671 (abgerufen am: 12.10.2026 )

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