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BVerwG gibt Immobilengesellschaft zum Teil recht: Berlin darf Vor­kaufs­recht nicht immer aus­üben

10.11.2021

Berlin Friedrichshain

(c)  FotoDom - stock.adobe.com

Dass manche Berliner Bezirke ein Vorkaufsrecht für Immobilien nutzen, hat in Berlin immer wieder zu Diskussionen geführt. Das BVerwG gibt den Kritikern nun zum Teil recht. Der Stadtentwicklungssenator spricht nun von einer "Katastrophe".

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat die in Berlin übliche Vorkaufsrechtspraxis von Grundstücken aus Gründen des Milieuschutzes in Teilen gekippt. Ein solches Vorkaufsrecht dürfe nicht auf Basis der Annahme ausgeübt werden, dass der andere Käufer oder Käuferin die Mieter:innen in der Zukunft mutmaßlich aus dem Gebiet verdrängen könnte, entschied das Gericht am Dienstag in Leipzig (Urt. v. 09.11.2021, Az. 4 C 1.20). Es hob damit das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin von 2019 auf und gab einer klagenden Immobiliengesellschaft recht.

Die klagende Immobiliengesellschaft hatte ein Grundstück mit 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg erworben. Da sich das Grundstück in einem Milieuschutzgebiet befand, übte der Bezirk das Vorkaufsrecht zugunsten einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft aus. Damit habe der Gefahr begegnet werden sollen, dass ein Teil der Wohnbevölkerung durch Mieterhöhungen oder Umwandlungen in Eigentumswohnungen verdrängt werden könne. Die Gesellschaft klagte dagegen.

In der Begründung des Gerichts hieß es, das Vorkaufsrecht sei ausgeschlossen, wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und ein auf ihm errichtetes Gebäude keine Mängel aufweist. Diese Voraussetzungen lägen in dem Fall vor. Der Einschätzung der Vorinstanz, wonach auch zu erwartende Nutzungen zu berücksichtigen seien, folgte das Bundesverwaltungsgericht nicht.

Berlins Senator für Stadtentwicklung und Wohnen, Sebastian Scheel (Linke), nannte die Entscheidung eine "Katastrophe" für die Mieterinnen und Mieter in Berlin und bundesweit. "Die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts lässt mich fassungslos zurück", teilte er mit. Das Gericht nehme den Kommunen fast gänzlich die Möglichkeit, das Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten auszuüben. Der Bundestag müsse hier zügig klarstellend eingreifen. Sein Haus werde umgehend einen Vorschlag für eine Bundesratsinitiative erarbeiten, sagte Scheel.

dpa/cp/LTO-Redaktion

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BVerwG gibt Immobilengesellschaft zum Teil recht: Berlin darf Vorkaufsrecht nicht immer ausüben . In: Legal Tribune Online, 10.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46608/ (abgerufen am: 28.09.2023 )

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