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Verfassungswidrige Analyse-Software für die Polizei: "Hes­sen­data kann fort­ge­führt werden"

16.02.2023

Robert Schäfer, der Landespolizeipräsident Hessens

Robert Schäfer, Landespolizeipräsident von Hessen, wartet am Donnerstag auf die Urteilsverkündung des BVerfG in Sachen "Hessendata". Foto: picture alliance/dpa | Uli Deck

Nach der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit von "Hessendata" muss die entsprechende Rechtsnorm bis September 2023 angepasst werden. Der Landespolizeipräsident will grundsätzlich weiter mit der Software arbeiten.

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Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Donnerstagmorgen zur Datenanalyse-Software für die Polizei hat nach Einschätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Hessen eine direkte Wirkung auf die rechtlichen Grundlagen der Polizeiarbeit. Man erwarte nun vom hessischen Innenminister Peter Beuth (CDU), dass er zeitnah die Vorgaben des Gerichts in eine "datenschutzkonforme Rechtsnorm" überführt.

Das BVerfG hat entschieden, dass die Polizei bei der Suche nach potenziellen Straftätern grundsätzlich große Datenbestände per Software analysieren darf. Für deren Einsatz machte das Gericht aber strenge Vorgaben. Die Regelungen in Hessen und Hamburg, die vor dem BVerfG in Frage gestellt worden waren, werden diesen Anforderungen nach Auffassung des Senats aber bisher nicht gerecht. Die Karlsruher Richterinnen und Richter erklärten sie deshalb für verfassungswidrig.

Landespolizeipräsident will Hessendata nutzen

Hessens Polizeipräsident Robert Schäfer geht davon aus, dass die Polizei auch nach dem Urteil des BVerfG weiter mit der Analyse-Software Hessendata arbeiten kann. "Hessendata kann fortgeführt werden", sagte Schäfer am Donnerstag in Karlsruhe. Die einschränkenden Vorgaben des Gerichts hätten aber zur Folge, "dass mit Daten nicht so umgegangen werden kann, wie das bisher der Fall war."

Auf die Frage, ob deshalb in Zukunft weniger Straftaten verhindert werden könnten, sagte Schäfer, das lasse sich nicht prognostizieren. Gleichzeitig verwies er darauf, dass die Anwendungspraxis auch bisher "schon sehr einengend" gewesen sei. Das Gericht habe vor allem beanstandet, dass sich das in den gesetzlichen Bestimmungen nicht genauso wiederfinde.

Einsatz der Software sei Opferschutz

Auch der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Jens Mohrherr erklärte einer Mitteilung zufolge am Rande einer Bundesvorstandsklausur der Gewerkschaft in Hannover, dass seit Oktober 2020 die hessische Einheit "BAO Fokus" - das steht für "Besondere Aufbauorganisation für fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern" - polizeiliche Maßnahmen bündele.

In dieser Zeit seien knapp 3.000 Durchsuchungen durchgeführt, 41 Haftbefehle vollstreckt und mehr als 46.000 Datenträger sichergestellt worden. Geeignete Software ermögliche "die ermittlungsrelevante Datenauswertung in einem engen zeitlichen Zusammenhang zur Straftat". Das sei letztlich auch "praktizierter Opferschutz". "Bürgerinnen und Bürger wünschen sich genauso wie unsere Kolleginnen und Kollegen eine wirksame Polizeiarbeit", betonte Mohrherr.

Reaktionen auf Bundesebene

Da die Entscheidung des BVerfG Auswirkungen für alle Polizeibehörden von Bund und Ländern hat, müssen aus Sicht der GdP möglichst rasch geeignete, verfassungsrechtlich unbedenkliche Datenanalyse-Software-Programme beschafft werden. Mittlerweile fielen in immer mehr Ermittlungsbereichen sogenannte Massendaten an, sagte der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke am Donnerstag.

Es sei utopisch, zu glauben, die zur Aufklärung schwerer Verbrechen relevanten Informationen könnten aus einem Wust von Daten "händisch" herausgefischt werden, sagte der Gewerkschafter. Nur mit geeigneter Software sei eine rasche Auswertung ermittlungsrelevanter Daten möglich, betonte Kopelke.

Die GdP forderte, die Polizeigesetze müssten zwingend beide Welten vereinen: die des Datenschutzes und die einer wirksamen Polizeiarbeit.

Maßgeblich an dem Verfahren beteiligt war die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die die Entscheidung des BVerfG als großen Erfolg für sich verbucht.

 

Die Grünen-Bundestagsfraktion sieht sich durch das Urteil in ihren Ansichten bestätigt. Sie erklärte: "Dass die klassische Polizeiarbeit zunehmend durch automatisierte, also auf künstlicher Intelligenz beruhender, Datenerhebung, -verknüpfung und -auswertung ersetzt wird, ist eine rechtsstaatlich fragwürdige Entwicklung." Diese "naive Technikgläubigkeit" sei in mehreren polizeigesetzlichen Novellen verschiedener Bundesländer der vergangenen Jahre sichtbar.

Dass die Fraktion in dieser Hinsicht von "naiver Technikgläubigkeit" spricht, mag etwas irritieren. Denn die entsprechende Norm des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei in Hamburg aus dem Jahr 2019 wurde schließlich unter der gemeinsamen Regierungsverantwortung von SPD und Grünen im Hamburger Senat verabschiedet.

ku/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

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Verfassungswidrige Analyse-Software für die Polizei: . In: Legal Tribune Online, 16.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51084 (abgerufen am: 17.04.2026 )

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