Am heutigen Dienstag hat die Verhandlung über den ZDF-Staatsvertrag vor dem BVerfG begonnen. Dabei geht es um die Frage, ob Staat und Parteien zu viel Einfluss auf die Rundfunkanstalt haben. Geklagt haben die Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg; ihnen geht es vor allem um die Zusammensetzung der Aufsichtsgremien des Senders.
ZDF-Intendant Thomas Bellut betonte, es würden jeden Tag "zahllose Entscheidungen" getroffen, an denen kein Gremium mitwirke - vor allem solche, die direkt das Programm betreffen. "Ich kann aus meiner bisherigen Amtszeit sagen, dass die Unabhängigkeit der Programmverantwortung gewahrt ist", sagte Bellut. Der ZDF-Chef ist seit März 2012 im Amt.
Der ehemalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck sagte, die Mehrzahl der Entscheidungen falle im Konsens. Es gebe aber Ausnahmen, in denen eine "konzentrierte politische Einflussnahme" stattfinde. Als Beispiel nannte Beck die Verlängerung von Direktorenverträgen. Beck ist Vorsitzender des ZDF-Verwaltungsrats.
Die Regelungen des Staatsvertrags waren in die Kritik geraten, nachdem 2009 CDU-nahe Verwaltungsräte unter Führung des damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) den Vertrag von Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatten - obwohl sich der Intendant für eine Verlängerung ausgesprochen hatte. Nachdem sich die Länder nicht auf eine Reform des Staatsvertrags verständigen konnten, hatten Rheinland-Pfalz und Hamburg in Karlsruhe geklagt.
Zur Sicherung der Medienfreiheit dürfe der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht vom Staat geleitet werden, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Ferdinand Kirchhof, zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Daraus folge das "Gebot der Staatsferne". Dies schließe eine Mitgliedschaft von Staatsvertretern in den Gremien "nicht gänzlich aus". Das Grundgesetz untersage es aber, den Rundfunk "für staatliche Zwecke zu instrumentalisieren" und Staatsvertretern bestimmenden Einfluss auf das Programm einzuräumen.
Ein Urteil wird voraussichtlich erst im kommenden Jahr verkündet.
dpa/tko/LTO-Redaktion
BVerfG zu Medienfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9958 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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