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Grundgesetz soll geändert werden*: Bun­des­re­gie­rung einigt sich auf neue Grund­steuer

21.06.2019

Altbauten

© js-photo - stock.adobe.com

Nun soll es schnell gehen: Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer beschlossen. Einige Hausbesitzer werden künftig mehr, andere weniger zahlen.

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Die Bundesregierung hat den Weg für die umstrittene Reform der Grundsteuer frei gemacht. Das Kabinett beschloss am Freitag den Gesetzentwurf von Finanzminister Olaf Scholz (SPD), in der kommenden Woche soll er in den Bundestag eingebracht werden. Das teilte das Finanzministerium mit, zuvor hatte das ARD-Hauptstadtstudio berichtet.

Nach den Plänen von Scholz sollen bei der Berechnung der wichtigen Steuer grundsätzlich weiterhin der Wert des Bodens und die durchschnittliche Miete eine Rolle spielen. Die Bundesländer dürfen aber von dieser Regelung abweichen und eigene Berechnungsmodelle einführen. Bayern zum Beispiel will allein die Größe des Grundstücks zugrunde legen. Für die Neuregelung soll das Grundgesetz an zwei Stellen geändert werden.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte die Grundsteuer in ihrer bisherigen Form im April vergangenen Jahres gekippt. Durch die Entwicklung des Immobilienmarktes war es zu einer Ungleichbehandlung der Grundeigentümer gekommen, auf die der Gesetzgeber nun reagieren muss.

Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer - auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Für die Kommunen ist sie zugleich eine der wichtigsten Einnahmequellen. Laut Gesetzentwurf soll sich das Gesamtaufkommen nicht verändern - allerdings werden manche Bürger durch die Reform mehr, andere weniger zahlen müssen. Die Bundesregierung appelliert in der Begründung des Gesetzes an die Kommunen, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen. Denn das letzte Wort über die Höhe der Grundsteuer haben die Städte und Gemeinden selbst.

dpa/aka/lto-redaktion

*Anpassung der Formulierung am 02.07.2019

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Grundgesetz soll geändert werden*: . In: Legal Tribune Online, 21.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36043 (abgerufen am: 13.12.2025 )

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