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7305

Bundesrat zu WLAN-Betreibern: Haftung soll beschränkt werden

12.10.2012

Mehr Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber fordert eine Initiative aus Berlin und Hamburg, der sich der Bundesrat am Freitag angeschlossen hat. Zukünftig sollen Hotel- und Restaurantbesitzer sowie andere WLAN-Anbieter vor einer Mithaftung bei Rechtsverstößen Dritter geschützt werden.

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Missbraucht ein Gast den WLAN-Zugang eines Restaurants, um zum Beispiel illegal Daten ins Internet zu stellen, kann dies zu hohen Strafen für den Wirt führen. Denn nach bisheriger Rechtsprechung kann er als so genannter Mitstörer belangt werden, wenn ein Dritter über seine Internetverbindung Urheberrechtsverstöße oder andere Rechtsverletzungen begeht.

Aus diesem Grund entscheiden sich viele Dienstleistungsbetriebe gegen diesen Service. Gleichzeitig steigt jedoch mit zunehmender Verbreitung von Smartphones und Tablet-Computern der Bedarf an mobil nutzbaren Internetzugängen. Um diesem Missstand zu begegnen, hat das Land Berlin zusammen mit Hamburg eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, das Haftungsrisiko für WLAN-Betreiber zu beschränken und klar zu definieren, welche Vorkehrungen WLAN-Betreiber treffen müssen, um den Service ohne Haftungs- und Abmahnungsrisiken betreiben zu können.

Der Bundesrat verabschiedete den Entschließungsantrag nun, ohne Aussprache. Als nächstes wird die Entschließung an die Bundesregierung weitergeleitet. Sie kann dann entscheiden, ob und wie sie der Handlungsempfehlung des Bundesrates folgt.

mbr/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Bundesrat zu WLAN-Betreibern: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7305 (abgerufen am: 09.02.2026 )

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