Druckversion
Freitag, 14.11.2025, 20:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bsg-urteil-azb3ks117r-azb3ks216r-kuenstler-sozialabgabe-lets-dance-csd
Fenster schließen
Artikel drucken
24771

BSG zur Sozialabgabe: "Let's Dance"-Pro­fi­tänzer sind keine Künstler

28.09.2017

Angelina Kirsch & Massimo Sinato

© dpa

Bei der Unterhaltungsshow sei nicht jeder Teilnehmer ein Künstler. Die Profitänzer bei "Let's Dance" seien vielmehr Tanztrainer, die ihrem Sport nachgehen, urteilte das BSG. Eine Künstlersozialabgabe falle deswegen nicht an.

Anzeige

Die Produktionsfirma der TV-Shows "Let’s Dance" und "Dancing on Ice" muss für die professionellen (Eis-)Tänzer, die in dem TV-Format mit Prominenten auftreten, keine Künstlersozialabgabe bezahlen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am Donnerstag entschieden. Die Tänzer Massimo Sinato & Co seien als Sportler und nicht als Künstler im Sinne der Künstlersozialversicherung zu qualifizieren (Urt. v. 28.09.2017, Az. B 3 KS 1/17 R).

In dem jahrelangen Rechtsstreit klagte die Künstlersozialkasse (KSK) gegen die ITV Studios Germany, welche die RTL-Tanzshows "Let’s Dance" und "Dancing on Ice" in den Streitjahren 2006 und 2007 produzierte.

Nach § 1 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG) werden selbstständige Künstler und Publizisten in der allgemeinen Rentenversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung versichert. Dementsprechend müsste ein Teil der Versicherungsbeiträge auch durch den Arbeitgeber – also das Unternehmen, welche die Tätigkeit verwertet - bezahlt werden.

BSG: In der Unterhaltungsshow ist nicht jeder Künstler

Die KSK vertrat dabei die Auffassung, dass die mitwirkenden Profitänzer als Künstler anzusehen seien und forderte die Produktionsfirma deswegen auf, die Künstlersozialabgaben – immerhin 22.225 Euro - zu zahlen. Vor dem Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen scheiterte die Klage bereits.

Das BSG hat die Klage der KSK nun auch abgewiesen. Dabei hielt der 3. Senat an seiner bisherigen Rechtsprechung fest. Nicht jeder werde automatisch zum Unterhaltungskünstler, wenn er in einem Unterhaltungsformat eine eigenständige Leistung erbringe, stellten die Kasseler Richter klar. Entscheidend sei vielmehr, wie die konkrete Tätigkeit der Akteure im Kontext der Fernsehshows zu beurteilen sei.

In den Tanzshows treten Prominente zusammen mit einem professionellen Tänzer als Tanzpaar gegeneinander in einem Wettbewerb an. Das BSG vergleicht die Tätigkeit der Tanzprofis mit derjenigen von Tanztrainern: In den genannten Shows präsentierten sie schwerpunktmäßig ihren Tanz als Sport. Professioneller Leistungs- beziehungsweise Freizeitsport falle aber grundsätzlich nicht unter die Künstlersozialversicherung.

Für den Tanz sei dies nur ausnahmsweise möglich, wenn er als eine Form der darstellenden Kunst ausgeübt werde. Genau davon ging der Senat allerdings nicht aus. Der wesentliche Unterhaltungswert der TV-Shows läge nämlich gerade in der Inszenierung der prominenten Showteilnehmer, die sich an den Regeln des Turniertanz- beziehungsweise Eistanzsports messen lassen müssten, so die Sozialrichter.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    In einer Unterhaltungsshow ist nicht jeder Künstler

  • Seite 2:

    Parallel entschieden: CSD-Veranstalter ist kein "professioneller Kunstvermarkter"

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BSG zur Sozialabgabe: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24771 (abgerufen am: 14.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Demonstrationen
    • Fernsehen
    • Kunst
    • Sozialversicherung
  • Gerichte
    • Bundessozialgericht (BSG)
Audi Q3 14.11.2025
Mindestlohn

BSG gibt Rentenversicherung Recht:

Ein Fir­men­wagen ersetzt nicht den Min­dest­lohn

Als einzige Vergütung bekamen zwei teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer jeweils einen Firmenwagen, ihr Arbeitgeber zahlte darauf Abgaben. Zusätzlich muss er Abgaben auf den gesetzlichen Mindestlohn leisten, auch wenn er den gar nicht zahlt.

Artikel lesen
Versammlung der Piusbruderschaft. 13.11.2025
Versammlungen

BVerfG zu Grenzen der Versammlungsfreiheit:

Gegen­de­mon­s­t­ra­tion ja – Voll­b­lo­c­kade nein

Eine Sitzblockade als geschützte Versammlung? Ja – aber nicht, wenn sie eine andere Versammlung komplett lahmlegt. Das BVerfG hält die Verurteilung eines Gegendemonstranten zu einer Geldstrafe für verfassungsgemäß.

Artikel lesen
GEMA gegen OpenAI beim LG München I 11.11.2025
Künstliche Intelligenz

LG München I:

GEMA siegt gegen OpenAI im Streit um Lied­texte

Das Landgericht München I sieht bei der Verwendung der Texte neun bekannter Lieder durch ChatGPT eine Verletzung des Urheberrechts. Die von der GEMA angestrengte Klage könnte weitreichende Folgen haben.

Artikel lesen
Ein junger Mann in Anzug mit gelber Krawatte strahlt Selbstsicherheit aus, bereit für vielfältige Prüfungen in seinem Leben. 08.11.2025
Berufswege

Anwalt und Opernsänger:

"Vor meiner münd­li­chen Prü­fung habe ich noch 'Roméo et Juliette' gesungen"

Christoph Engel-Bunsas eröffnet bald seine eigene Kanzlei – und ist auch Opernsänger. Im Interview erzählt er, wie er das unter einen Hut bringt und wieso wir ein Recht an der eigenen Stimme brauchen.

Artikel lesen
"Kaulitz & Kaulitz" Auszeichnung beim Deutschen Fernsehpreis 2025 04.11.2025
Medien

LG Köln zu Fernsehpreis-Nominierung:

Co-Regis­seur von "Kau­litz & Kau­litz" muss genannt werden

Ist eine Serie für einen Preis nominiert, wollen alle beteiligten Regisseure namentlich genannt werden. Dass auch ein Co-Regisseur Rechtsanspruch darauf hat, entschied nun das LG Köln. Es geht um die Reality-Serie "Kaulitz & Kaulitz".

Artikel lesen
Ulrich Schellenberg 29.10.2025
DAV

Ulrich Schellenberg unterliegt beim LSG Berlin-Brandenburg:

Prä­si­den­ten­s­telle beim DAV ist sozial­ver­si­che­rungspf­lichtig

Die DAV-Präsidentenstelle ist kein ehrenamtliches Wahlamt, sondern eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit, entschied das LSG Berlin-Brandenburg. Anlass war die Klage von Ulrich Schellenberg gegen die Deutsche Rentenversicherung.

Artikel lesen
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Mün­chen Früh­jahr...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Mün­chen

Logo von Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg
Voll­ju­ris­ten (w/m/d) als Füh­rungs­kräf­te im Team @fi­nan­zenBW

Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg , Stutt­gart

Logo von APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin (m/w/d) Ar­beits­recht mit Schwer­punkt...

APITZSCH SCHMIDT KLEBE Rechtsanwälte , Frank­furt am Main

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Schwer­punkt IT-Recht oder...

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB , Ber­lin

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Düs­sel­dorf...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Bank- und Kapitalmarktrecht im Selbststudium/ online

14.11.2025

Logo von Linklaters
Experience Private Equity – M&A Workshop @Linklaters

05.12.2025, Frankfurt am Main

Logo von Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln
Montagsreihe: KI und Legal Tech in der Rechtsbranche - Karriere als Jurist/in bei Wolters Kluwer

17.11.2025

Incoterms® 2020 Trainer Rezertifizierung

14.11.2025

66. Baurechtstagung

14.11.2025, Hamburg

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH