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Bundeskartellamt zu Sanitär-Kartell: Die wilden Sieb­ziger sind vorbei

22.03.2016

Sanitärbedarf

© maho - Fotolia.com

Das BKartA hat ein Bußgeld von 21,3 Mio. Euro gegen Unternehmen aus der Sanitärbranche verhängt. Sie sprechen sich seit den 70-er Jahren über Preise ab. Wegen des technischen Fortschritts ist das aber mittlerweile kartellrechtswidrig.

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Das Bundeskartellamt (BKartA) hat Bußgelder in einer Gesamthöhe von rund 21,3 Mio. Euro wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen gegen insgesamt zehn Kartellanten aus der Sanitär-, Heizungs- und Klimabranche verhängt. Die Bußgelder sind rechtskräftig, alle Verfahren wurden einvernehmlich durch sog. Settlements beendet.

Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich im Rahmen des Mittelstandskreises Nordrhein-Westfalen über mehrere Jahre bei der Kalkulation ihrer Bruttopreislisten und ihrer Verkaufspreise abgestimmt zu haben. Bruttopreise, Einkaufskonditionen, Rabatte und andere aktuelle Entwicklungen sollen in einem Kalkulationsausschuss ausgetauscht worden sein, der mindestens viermal im Jahr tagte.

Auf der Basis der Informationen erstellten die Mitglieder des Mittelstandskreises zwar eigene Preislisten, durch die gemeinsame Kalkulationsbasis sei es aber zu einer Annäherung der Preise gekommen, erklärte Andreas Mundt, Präsident des BKartA. Gegenstand der gemeinsamen Kalkulation waren Produkte aus dem Sanitärbereich. Der Wettbewerb zwischen den Unternehmen sei dadurch deutlich beeinträchtigt worden.

Unternehmen hätten neu bewerten müssen

Die Absprachen gehen auf die 1970-er Jahre zurück. Sie wurden von den Kartellbehörden zunächst nicht beanstandet. Mittelständische Unternehmen verfügten damals noch nicht über die technischen Möglichkeiten, für eine große Zahl von Produkten eigene Preiskalkulationen zu erstellen und in Katalogen abdrucken zu lassen. Diese technische Begründung aus den 1970-er Jahren sei jedoch überholt und damit entfallen. Die Unternehmen wären verpflichtet gewesen, ihr kartellrechtswidriges Verhalten neu zu bewerten und abzustellen, entschieden die Bonner Wettbewerbshüter.

Bußgeldmildernd berücksichtigten sie, dass die Unternehmen im Wettbewerb zu deutlich größeren Marktteilnehmern stehen. Außerdem hätten alle betroffenen Wirtschaftsteilnehmer bei der Aufklärung des Kartells mit dem BKartA kooperiert, so dass sämtliche Verfahren schließlich einvernehmlich beendet worden seien.

acr/LTO-Redaktion

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Bundeskartellamt zu Sanitär-Kartell: . In: Legal Tribune Online, 22.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18861 (abgerufen am: 05.12.2025 )

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