Druckversion
Dienstag, 6.10.2026, 02:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-viiizr31920-auch-harsche-kundenkritik-bewertung-auf-ebay-erlaubt-versandkosten-wucher
Fenster schließen
Artikel drucken
49759

BGH erlaubt auch harsche Kundenkritik auf Ebay: "Ver­sand­kosten Wucher!!" ist keine Sch­mäh­kritik

28.09.2022

Ebay ist eine immer noch beliebte Plattform für den Internethandel

Vor dem BGH ging es um die Auslegung der AGB von Ebay. Ein Nutzer hatte einem Verkäufer "Wucher!!" bei den Versandkosten vorgeworfen.  Foto: Daniel Krasoń - stock.adobe.com

4,90 Euro für den Versand – das war einem Käufer auf Ebay zu viel, er hinterließ eine Bewertung: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!". Das sei keine Schmähkritik und damit zulässig, so der BGH - auch wenn die AGB anderes sagen.

Anzeige

Wer nach einem Geschäft über die Internetplattform Ebay verärgert ist, darf seine Kritik auch mit harschen Worten und überzogen formulieren. Es darf nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mittwoch nur keine Schmähkritik sein, also nicht rein auf die Herabwürdigung des Verkäufers abzielen (Urt. v. 28.09.2022, Az. VIII ZR 319/20).

In dem Fall hatte ein Mann über Ebay bei einem Unternehmen aus Bayern vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. Als Bewertung schrieb er nach Erhalt der Produkte im Bewertungsprofil des Verkäufers: "Ware gut, Versandkosten Wucher!!"

AGB verlangen "sachliche" Bewertungen

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Ebay heißt es zum Thema Bewertungen: "Nutzer sind verpflichtet, in den abgegebenen Bewertungen ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Die von Nutzern abgegebenen Bewertungen müssen sachlich gehalten sein und dürfen keine Schmähkritik enthalten." Als solche werden Äußerungen genannt, bei denen es nicht um die Sache geht, sondern das Herabwürdigen der anderen Person im Vordergrund steht. Vor allem das Bundesverfassungsgericht arbeitet seit Jahren immer wieder die Grenzen der Schmähkritik heraus. Im vorliegenden Fall hatten auch beide Seiten den AGB zugestimmt.

Die Verkäuferin hielt die Bewertung des Käufers für unzulässig und wollte, dass der "Wucher"-Kommentar entfernt wird. Das Amtsgericht in Weiden in der Oberpfalz hatte einen entsprechenden Anspruch noch abgelehnt. Die Bewertung sei in einen Zusammenhang mit den Versandkosten gestellt und weise damit einen Sachbezug auf.

Das Landgericht in Weiden wiederum entschied im Berufungsverfahren, es handele sich um eine überspitzte Beurteilung ohne sachlichen Bezug, weil für einen objektiven Leser nicht erkennbar sei, warum die Versandkosten "Wucher" sein sollen. Damit verstoße die Bewertung gegen das Sachlichkeitsgebot aus den AGB von Ebay. Daraus ergebe sich ein über die Abwehr von Schmähkritik hinausgehender Schutz.

Was soll "sachlich" heißen?

Gegen das Urteil ging wiederum der Käufer in Revision, über die der BGH nun entschied. Demnach steht der Verkäuferin kein Anspruch auf Entfernung der Bewertung vor. Die AGB von Ebay enthielten nämlich keine strengeren vertraglichen Beschränkungen für die Zulässigkeit von Werturteilen in Bewertungskommentaren. Es fehle bereits an der Definition, was "sachlich" heißen soll. Außerdem würde man der grundrechtlich verbürgten Meinungsfreiheit des Bewertenden von vorherein ein geringeres Gewicht beimessen als den Grundrechten des Verkäufers, wenn man eine Meinungsäußerung eines Käufers regelmäßig bereits dann als unzulässig einstuft, wenn sie herabsetzend formuliert ist oder nicht auf sachlichen Erwägungen beruht.

Die Grenze zur Schmähkritik sei in diesem Fall auch nicht überschritten. Bei der Bewertung der Bewertung "Versandkosten Wucher!!" stehe eine Diffamierung nicht im Vordergrund. Schließlich setze sich der Käufer - wenn auch in scharfer und möglicherweise überzogener Form - kritisch mit einem Teilbereich der gewerblichen Leistung auseinander, indem er die Höhe der Versandkosten beanstandet. Die Zulässigkeit eines Werturteils hänge dabei nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen ist.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH erlaubt auch harsche Kundenkritik auf Ebay: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49759 (abgerufen am: 06.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Beleidigung
    • BGH
    • Internet
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Schriftzug „amazon prime“ auf einem Paket. 01.10.2026
Verbraucherschutz

BGH kippt Preisanpassungsklausel von Amazon:

Prime-Alt­kunden zahlen vor­erst wieder weniger

Amazon durfte seine Prime-Preise nicht auf Grundlage der bisherigen AGB-Klausel erhöhen, entscheidet der BGH. Für bestimmte Altkunden sinkt der Beitrag nun wieder. Um bereits gezahlte Mehrbeträge wird separat gestritten.

Artikel lesen
Junge sitzt auf der Couch mit Tablet und Handy - Emojis zeigen, dass er freundliche Reaktionen bekommt. 01.10.2026
KI

KIDS Act: EU-Kommission will Kinder vor KI-Freunden schützen:

Chat­bots reden zu men­sch­lich, das ist ein Pro­blem

Die EU-Kommission will Kinder davor schützen, dass sie KI-Anwendungen mit echten Freunden verwechseln. Alle Anbieter müssen das Design ihrer Chatbots ändern. Doch wie, wenn die KI darauf trainiert ist, empathisch und mitfühlend zu agieren?

Artikel lesen
Rechtsanwälte stehen 2022 in einem Sitzungssaal des OLG Celle vor der Entscheidung im Porsche-VW-Musterverfahren. 30.09.2026
Aktien

Gericht sieht keine sittenwidrige Täuschung:

BGH beendet Por­sche-VW-Mus­ter­ver­fahren

Der BGH beendet den milliardenschweren Anlegerstreit um Porsches gescheiterte Übernahme von VW durch Porsche. Die Richter bestätigen im Kern das OLG Celle: Eine sittenwidrige Täuschung des Kapitalmarkts lag nicht vor.

Artikel lesen
BGH 29.09.2026
BGH

Gegenstand muss nicht im Vermögen vorhanden gewesen sein:

BGH klärt Vor­aus­set­zungen der erwei­terten Ein­zie­hung

Wie weit gehen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung im Strafverfahren? Das hatte der Große Senat für Strafsachen beim BGH zu klären – mit erheblichen Folgen für die Praxis.

Artikel lesen
Die Berliner Linken-Abgeordnete Elif Eralp lässt sich von Genossen applaudieren, Kanzler Merz schaut kritisch. 26.09.2026
Podcast

Wohnraum-Debatte / BVerfG / Private Chatnachrichten:

Kanzler gegen Ber­liner Linke: Stoppt Merz die Ver­ge­sell­schaf­tung?

Die Berliner Linken wollen Wohnraum vergesellschaften. Kann der Bund eingreifen? Außerdem im LTO-Podcast: Warum Verfassungsrichter mit Schülern Torte essen. Und wie ein privater WhatsApp-Freundinnen-Chat beim BGH landete.

Artikel lesen
Erzgebirge Aue Fanblock 23.09.2026
Fußball

BGH bestätigt Verurteilungen:

Fuß­ball-Ultras der "Starken Jugend" sind eine kri­mi­nelle Ver­ei­ni­gung

Gegnerische Fans aus dem "Revier" vertreiben, Schals und Trikots gewaltsam erbeuten und im Stadion als "Trophäen" präsentieren und verbrennen: Die Ultra-Gruppierung "Starke Jugend" ist eine kriminelle Vereinigung. Das hat der BGH bestätigt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Rheda-Wiedenbrück
Ab­tei­lungs­lei­tung Recht und Ge­mein­de­ver­fas­sung (m/w/d)

Rheda-Wiedenbrück, Rhe­da-Wie­den­brück

Logo von ADVANT Beiten
As­so­cia­te (w/m/d) – Steu­er­recht

ADVANT Beiten, Düs­sel­dorf

Logo von WTW & Kollegen
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

WTW & Kollegen, Mün­chen

Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Logo von Freshfields
Rechts­an­walt / Li­ti­ga­tor (m/w/x)

Freshfields, Han­no­ver

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Energieversorgung Oberhausen AG
Stabs­be­reichs­lei­tung Ju­ris­ti­sche Di­ens­te (m/w/d)

Energieversorgung Oberhausen AG, Ober­hau­sen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Effiziente Gerichtsvollziehervollstreckung: Praxisnah am Formular erklärt

07.10.2026

KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua

08.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH