Druckversion
Mittwoch, 15.04.2026, 03:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-nach-urteil-des-eugh-lehre-von-der-fehlerhaften-gesellschaft-auch-bei-haustuergeschaeften-anwendbar
Fenster schließen
Artikel drucken
955

BGH nach Urteil des EuGH: Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft auch bei Haustürgeschäften anwendbar

hho/LTO-Redaktion

13.07.2010

Der BGH hat am Montag eine landgerichtliche Entscheidung wiederhergestellt, die der Klägerin als Geschäftsführerin einer GbR einen Anspruch auf Verlustausgleich nach der Lehre der fehlerhaften Gesellschaft zubilligte, obwohl der Beklagte seinen Beitritt zur Gesellschaft nach § 3 HWiG (heute § 312 BGB) widerrufen hatte.

Anzeige

Seinen Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hatte der Beklagte 1991 auf Grund von Verhandlungen in seiner Privatwohnung erklärt. Nachdem das Berufungsgericht die landgerichtliche Klage der Klägerin abgewiesen hatte, ging diese in Revision.

Der II. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) richtete zunächst ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG an den EuGH (Az.: II ZR 292/06), um überprüfen zu lassen, ob die Richtlinie 85/577/EWG des Rates von 20. Dezember 1985 ("Haustürgeschäft-RL") grundsätzlich auf den Beitritt zu einer Personengesellschaft anwendbar ist und eine Rückabwicklung nach der Lehre von der fehlerhaften Gesellsachaft mit der Richtlinie vereinbar ist.

Mit Urteil vom 15. April (C-215/08) bejahte der EuGH eine Anwendbarkeit der Richtlinie auf den Beitritt zu einer Personengesellschaft, wenn der Zweck eines solchen Beitritts nicht vorrangig in der Mitgliedschaft der Gesellschaft, sondern in der Anlage von Kapital bestehe.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH nach Urteil des EuGH: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/955 (abgerufen am: 15.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Handels- und Gesellschaftsrecht
    • Haustürgeschäfte
Aufhebungsvertrag (Symbol) 07.02.2019
Aufhebungsvertrag

BAG zu Aufhebungsvertrag in Privatwohnung:

Kein Ver­brau­cher­wi­derruf, aber faire Ver­hand­lung?

Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag nicht widerrufen, nur weil er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Es könnte aber andere Unwirksamkeitsgründe geben, entschied das BAG. Artikel lesen
Kleine Schatztruhe am Strand 07.02.2016 | von Martin Rath
Rechtsgeschichte

Historisches Urteil:

Schiff­bruch vor Gericht

Geregelt waren Dinge wie das Recht der Strandvögte und das unschöne Problem des Haustürgeschäfts in Seenot. Leider fiel das romantisch-verstaubte Gesetz, die Strandungsordnung, nach der Wiedervereinigung dem großen Aufräumen zum Opfer. Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Dres­den

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Real Es­ta­te In­vest­ments (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on /...

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on / Li­ti­ga­ti­on

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) für Fi­nan­cial Li­nes

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Dort­mund und 2 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Freshfields
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x) -...

Freshfields, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Praxisprobleme zur Eigenbedarfs- und Generalklauselkündigung sowie §§ 574 ff. BGB

15.04.2026

Compliance Lunch: Aktuelles zu HR-Compliance

15.04.2026

Logo von Taylor Wessing
Digital Legal Academy 2026

15.04.2026

Update Gesellschafterliste (15.04.2026)

15.04.2026

Erfolgreiche Unternehmensführung im Notariat – Strategien für ein zukunftsfähiges Notariat

15.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH