Ein Aufhebungsvertrag kann für Arbeitnehmer eine attraktive Option sein. Setzt der Arbeitgeber sie vor Unterzeichnung aber massiv unter Druck, verletzt das das Gebot fairen Verhandelns. Michael Fuhlrott zu einer aktuellen BAG-Entscheidung.
Ein Arbeitgeber, der mit einem schwerbehinderten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschloss, sah sich schweren Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt. Wirksam ist der Vertrag aber trotzdem, so das LAG Rheinland-Pfalz.
Arbeitnehmer können einen Aufhebungsvertrag nicht widerrufen, nur weil er in ihrer Privatwohnung abgeschlossen wurde. Es könnte aber andere Unwirksamkeitsgründe geben, entschied das BAG.
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