Druckversion
Donnerstag, 12.02.2026, 01:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bgh-beschluss-xiizb58615-keine-adoption-stiefkinder-ohne-heirat
Fenster schließen
Artikel drucken
22281

BGH zu nichtehelicher Lebensgemeinschaft: Ohne Trau­schein keine Stief­kin­da­d­op­tion

06.03.2017

Kinder spielen am Wasser (Symbolbild)

© famveldman - Fotolia.com

Ein unverheirateter Mann darf die Kinder seiner Lebensgefährtin nicht adoptieren. Nach Ansicht des BGH lassen die eindeutigen gesetzlichen Regelungen keine andere Auslegung zu.

Anzeige

Die Adoption von Stiefkindern ist nur mit einem Trauschein oder in einer gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft möglich. Die minderjährigen Kinder seiner Lebensgefährtin darf ein unverheirateter Mann daher nicht adoptieren, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Montag veröffentlichten Beschluss entschied (Beschl. v. 08.02.2017, Az. XII ZB 586/15).

Der Mann hatte gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin die Adoption ihrer leiblichen Kinder begehrt. Damit wollte das Paar erreichen, dass die Minderjährigen die Stellung gemeinschaftlicher Kinder erlangen. Der leibliche Vater der Kinder war 2006 verstorben, seit 2007 lebt die Mutter mit dem Antragsteller zusammen.

Das Paar hatte auch vor dem BGH keine Erfolg. Der Zivilsenat bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (Beschl. v. 03.11.2015, Az. II-3 UF 9/14) und begründete das mit der eindeutigen Gesetzeslage. Anders als bei der Stiefkindadoption durch Ehegatten oder Lebenspartner hat der Gesetzgeber für nicht verheiratete Personen keine vergleichbare Regelung geschaffen. Gemäß § 1741 Abs. 2 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kann eine nicht verheiratete und nicht verpartnerte Person ein Kind nur allein annehmen. Dann würde aber in der Folge das Verwandtschaftsverhältnis des Kindes zum Lebensgefährten des Adoptierenden, also seinem Elternteil erlöschen (§ 1755 Abs. 1 S. 1 BGB). Diese Regelungen seien eindeutig und ließen keine andere Auslegung zu, so die Richter.

BGH: mit Verfassung und Europarecht vereinbar

Der u.a. für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat hält die Normen auch nicht für  verfassungswidrig. Der adoptionswillige Mann könne sich nicht auf das Elternrecht nach Art 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) berufen, weil er lediglich soziales, nicht aber rechtliches bzw. leibliches Elternteil sei. Auch das Familiengrundrecht aus Art. 6 Abs. 1 GG sei nicht verletzt, weil dieses keinen Anspruch der Familienmitglieder auf Adoption umfasse.

Schließlich verletzten die nationalen Adoptionsregelungen das Paar nicht in seinem von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) geschützten Recht auf Achtung des Familienlebens. Zwar erlaube das im Jahr 2008 geänderte Europäische Adoptionsübereinkommen den Vertragsstaaten, die Adoption eines Kindes unter anderem durch zwei Personen verschiedenen Geschlechts zuzulassen, wenn diese "in einer stabilen Beziehung" leben. Dabei handele es sich jedoch lediglich um eine Öffnungsklausel, nicht aber um eine bindende Wertentscheidung.

Wenn der Gesetzgeber die Stabilität einer Beziehung an der rechtlichen Absicherung der Partnerschaft festmache, handele er noch innerhalb seines Ermessensspielraums. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fordere nicht, es unverheirateten Lebensgefährten zu ermöglichen, durch Adoption die Stellung gemeinschaftlicher Eltern minderjähriger Kinder zu erlangen.

Familienrechtlerin: Recht der Stiefkinder auf Gleichbehandlung verletzt

Familienrechtlerin Prof. Dr. Nina Dethloff kritisierte die Entscheidung gegenüber LTO. Die Inhaberin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn sieht in dem Urteil eine Ungleichbehandlung, welche die Kinder in ihrem Recht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG verletzt. "Stiefkinder werden ungleich behandelt, wenn nur jene adoptiert werden können, die in einer Ehe aufwachsen, andere aber nicht".

Die Entscheidung erschwere zudem die gleichberechtigte Wahrnehmung der Elternverantwortung und damit das Zusammenleben innerhalb der Familie. "Kann die Beziehung zum Stiefelternteil nicht rechtlich abgesichert werden, ist das von erheblichem Nachteil für die betroffenen Kinder. Eine gemeinsame rechtliche Sorge ist ausgeschlossen und es besteht nicht einmal das kleine Sorgerecht, das dem verheirateten oder verpartnerten Stiefelternteil zusteht."

Eine Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung* sieht Dethloff nicht. "Entgegen der Ansicht des BGH sind die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zur Sukzessivadoption geforderten strengen Kriterien nicht erfüllt: Dass Kinder in einer stabilen Beziehung aufwachsen, stellt zwar ein legitimes Ziel dar. Dieses ließe sich jedoch auch auf andere Weise erreichen, die die Grundrechte und das Wohl der Kinder weniger beeinträchtigen würde". Nach Ansicht der Rechtwissenschaftlerin könnte man als ein solches milderes Mittel, wie auch in anderen Ländern praktiziert, eine gewisse Dauer des Zusammenlebens für eine Adoption verlangen. Zudem gewährleisteten die Adoptionspflege und die Kontrolle durch die Jugendämter eine Überprüfung der Stabilität der Beziehungen.

nas/pl/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

*Korrektur am Tag der Veröffentlichung, 18:09h.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BGH zu nichtehelicher Lebensgemeinschaft: . In: Legal Tribune Online, 06.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22281 (abgerufen am: 18.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Familienrecht
    • Adoption
    • Familie
    • Grundrechte
    • nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Außenansicht des Landgerichts Oldenburg 16.02.2026
Richter

Amtsrichterin unter Paranoia-Verdacht:

BVerfG stoppt Zwangs­un­ter­su­chung einer Rich­terin – vor­erst

Wegen auffälligen Verhaltens einer Amtsrichterin ordnete der LG-Präsident deren ärztliche Untersuchung an. Die Richterin legte Verfassungsbeschwerde ein. Bis hierüber entschieden ist, darf die Untersuchung nicht stattfinden, so das BVerfG.

Artikel lesen
Alexander Dobrindt Bundesminister des Innern bei der Bundespressekanferenz mit dem Thema Vorstellung der Dunkelfeldstudie zur Gewaltbetroffenheit in Deutschland 10.02.2026
Gewaltschutz

Dunkelfeldstudie zu Gewalterfahrungen:

Sexu­elle Über­griffe werden kaum ange­zeigt

Eine neue Studie zeigt: Jeder zweite Mensch in Deutschland erfährt in der Kindheit Gewalt – egal ob Mann oder Frau. Später bleiben zahlreiche sexuelle Übergriffe auf Frauen unsichtbar, weil Betroffene sie nur selten zur Anzeige bringen.

Artikel lesen
Daniel Günther sitzt lächelnd auf einem Stuhl, während er das Interview bei Lanz verfolgt. 05.02.2026
Medien

Gericht lehnt Nius-Antrag wegen kritischer Aussagen ab:

Daniel Gün­ther war bei Lanz kein Minis­ter­prä­si­dent

Nius hat keinen Unterlassungsanspruch gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Aussagen von Ministerpräsident Günther in der in der ZDF-Sendung “Markus Lanz”. Günther habe als Parteipolitiker und nicht als Ministerpräsident diskutiert, so das VG.

Artikel lesen
Frau prüft Papiere 05.02.2026
Rente

Rentenansprüche nach Scheidung:

So will Hubig den Ver­sor­gungs­aus­g­leich gerechter machen

Hat ein Ex-Partner nach der Scheidung Rentenansprüche vergessen oder verschwiegen, trifft das auch den anderen. Nun hat Bundesjustizministerin Hubig einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Versorgungsausgleich gerechter machen soll. 

Artikel lesen
LSG Baden-Württemberg 20.01.2026
Mietwohnung

LSG Baden-Württemberg zum Wohnen:

Keine Miet­zah­lung an Papa begründet kein Schein­ge­schäft

Schon länger zahlt eine in ihrem Elternhaus lebende Frau keine Miete an ihren Vater mehr. Die Kosten sollte dann das Sozialamt übernehmen. Ob es dazu kommt, hatte das LSG Baden-Württemberg zu entscheiden.

Artikel lesen
Mother secures her son in car seat using child safety belt 20.01.2026
Straßenverkehr

Mitfahrer, Mitverantwortung, Mitverschulden:

Wann das Eltern­taxi zur Haf­tungs­falle wird

Ob Fahrgemeinschaft, Elterntaxi oder spontane Mitfahrt: Wer fremde Personen im eigenen Fahrzeug mitnimmt, begibt sich haftungsrechtlich auf heikles Terrain. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich die Frage, wer in welchem Umfang haftet.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Ihre Kanzlei: Top oder Flop?

Zur Umfrage
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB
Rechts­an­walt (w/m/d) Fa­mi­li­en­recht

Schlun & Elseven Rechtsanwälte PartG mbB , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Fach­lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Kölner Tage Immobilienbesteuerung 2026

19.02.2026, Köln

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Urheberrecht

18.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: ESG

18.02.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

18.02.2026

Networking-Trainingsabend: Strategisch neue Kontakte knüpfen

19.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH