Druckversion
Donnerstag, 22.01.2026, 08:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bezeichnung-als-rechtsradikal-faellt-unter-meinungsfreiheit
Fenster schließen
Artikel drucken
7531

BVerfG zur Meinungsfreiheit: Rechtsanwalt darf Kollegen "rechtsradikal" nennen

13.11.2012

Das Bild zeigt ein Schild, das zum Bundesverfassungsgericht weist, relevant für die Meinungsfreiheit und Rechtsprechung.

© Klaus Eppele - Fotolia.com

Andere in einem Internetforum als rechtsradikal zu bezeichnen, ist ein Werturteil und grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dies entschieden die Karlsruher Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss und verwiesen das Verfahren zurück an das LG Würzburg.

Anzeige

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) handelt es sich um Meinungsäußerungen in Form eines Werturteils. Es sei nicht durch eine Beweiserhebung festzustellen, wann ein Beitrag "rechtsextrem" ist, wann sich ein Denken vom "klassisch rechtsradikalen verschwörungstheoretischen Weltbild" unterscheidet und wann man "es sich gefallen lassen muss, rechtsradikal genannt zu werden" (Beschl. v. 17.09.2012, Az. 1 BvR 2979/10).

Geklagt hatte ein Rechtsanwalt, der sich auf seiner Kanzleihomepage sowie in Zeitschriftenveröffentlichungen mit politischen Themen beschäftigt. Er schrieb unter anderem über die "khasarischen, also nicht-semitischen Juden", die das Wirtschaftsgeschehen in der Welt bestimmten, und über den "transitorischen Charakter" des Grundgesetzes, das lediglich ein "ordnungsrechtliches Instrumentarium der Siegermächte" sei.

Instanzgerichte entschieden gegen die Meinungsfreiheit

Der spätere Beschwerdeführer, ebenfalls Rechtsanwalt, setzte sich in einem Internet-Diskussionsforum mit diesen Veröffentlichungen auseinander: Der Verfasser liefere "einen seiner typischen rechtsextremen originellen Beiträge zur Besatzerrepublik BRD, die endlich durch einen bioregionalistisch organisierten Volksstaat zu ersetzen sei". Wer meine, "die Welt werde im Grunde von einer Gruppe khasarischer Juden beherrscht, welche im Verborgenen die Strippen ziehen", müsse "es sich gefallen lassen, rechtsradikal genannt zu werden".

Das Landgericht (LG) Würzburg und das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg verurteilten den Beschwerdeführer zur Unterlassung der Äußerungen, wobei das LG sie teilweise als unwahre Tatsachenbehauptungen und das OLG sie als Schmähkritik aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit herausfallen ließen.

LG muss nun neu abwägen

Das BVerfG hat beide Urteile aufgehoben und die Sache an die Würzburger Richter zurückverwiesen, die nun zwischen der Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des kritisierten Rechtsanwalts abwägen müssen.

Das Ergebnis dieser Abwägung hänge von den Umständen des Einzelfalls ab. So müsse das LG berücksichtigen, dass der kritisierte Anwalt weder in seiner Intim- noch in seiner Privatsphäre, sondern allenfalls in seiner Sozialsphäre betroffen sei.

Dagegen sei die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers in ihrem Kern betroffen. Die Verurteilung zur Unterlassung eines Werturteils müsse im Interesse des Schutzes der Meinungsfreiheit auf das zum Rechtsgüterschutz unbedingt Erforderliche beschränkt werden. Der Unterlassungskläger habe seine Beiträge öffentlich zur Diskussion gestellt; dann müsse zur öffentlichen Meinungsbildung auch eine inhaltliche Diskussion möglich sein.

tko/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BVerfG zur Meinungsfreiheit: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7531 (abgerufen am: 22.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Urheber- und Medienrecht
    • Internet
    • Meinungsfreiheit
    • Persönlichkeitsrecht
    • Rechtsanwälte
  • Gerichte
    • Bundesverfassungsgericht (BVerfG)
Zwei Frauen im Gespräch. 21.01.2026
Rechtsberatung

Was heißt und wie geht "Awareness"?:

Rechts­be­ra­tung, bei der sich alle wohl­fühlen

Zur Rechtsberatung geht man häufig in Krisensituationen. In vielen Fällen kommen Traumata, Diskriminierungen und Ängste dazu, die die Beratung aufleben lässt. Wie man sensibel damit umgeht, erklären Cristina Gilfrich und Konstantina Raptis.

Artikel lesen
Daniel Günther in der Sendung Markus Lanz 15.01.2026
Zensur

Daniel Günthers "Ja" bei Markus Lanz:

Algo­rithmen regu­lieren statt Mei­nungen bestrafen

Ein klares "Ja" von Daniel Günther bei Markus Lanz löste eine Mediendebatte aus, um die es dem CDU-Politiker ging: Meinung ja, Falschbehauptungen nein. Die Instrumente für Regulierung sind mit dem DSA schon da, meint Carl Christian Müller.

Artikel lesen
Justizministerin Stefanie Hubig beim DAV-Jahresauftakt. 13.01.2026
Rechtsstaat

Jahresauftakt 2026 des Deutschen Anwaltvereins:

Sorge um die Justiz, Lob für die Anwalt­schaft

Bundesjustizministerin Hubig hat auf einer Veranstaltung des DAV besorgt auf den Zustand der Rechtsstaatlichkeit geblickt. Der Druck auf den Rechtsstaat nehme auch in Deutschland zu. Wenn auch leiser und mit weniger lautem Getöse als anderswo.

Artikel lesen
Christina Block (2.v.r), ihre Rechtsanwältin Paula Wlodarek (3.v.r) und ihr Rechtsanwalt Ingo Bott (r) vor dem 24. Verhandlungstag beim LG Hamburg am 10.12.2025 02.01.2026
Medien

LG Berlin lässt Christina Block abblitzen:

Warum die "Bild" vorab über die Ver­neh­mung des "Kron­zeugen" berichten durfte

Der in Hamburg stattfindende Block-Prozess beschäftigte nun das LG Berlin II. Block ging dort gegen die Bild-Zeitung vor, die über die staatsanwaltschaftliche Vernehmung des Chef-Entführers berichtet hatte, bevor der im Prozess aussagte.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Computerbildschirm mit verschiedenen Ordnern und Verbindungen, passend zum Thema der Datenspeicherung. 21.12.2025
Vorratsdatenspeicherung

LTO liegt BMJV-Gesetzentwurf vor:

So soll die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung kommen

Wichtige Daten von Internetnutzern sollen anlasslos drei Monate lang gespeichert werden, die Polizei soll sie bei Straftatverdacht abrufen können. Behörden sollen auch die Speicherung von Kommunikationsdaten anordnen können, so der Entwurf. 

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Richterin, die während einer Verhandlung erklärt, und einen kommentierenden Juristen im Hintergrund. 19.12.2025
Medien

Correctiv gewinnt vor Landgericht Hamburg:

Urteil aus dem Paral­lel­u­ni­versum

Das LG Hamburg hält die Correctiv-Aussage "'Masterplan' zur Ausweisung deutscher Staatsbürger" für zulässig und blendet dabei die tatsächlichen Wirkungen der Aussage aus. Kein gutes Urteil für die Debattenkultur, meint Felix W. Zimmermann.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent (m/w/d) - Be­kämp­fung von Ex­t­re­mis­mus

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich IP/IT in Frank­furt (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger Print & On­li­ne (m/w/d)

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz

Gleiss Lutz , Ber­lin

Logo von FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
Prak­ti­kan­ten­pro­gramm FPS in Practi­ce, Herbst 2026

FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG , Frank­furt am Main

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) im Be­reich IP/IT/Me­di­en­recht mit Schwer­punkt KI und...

ADVANT Beiten , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Steuergünstige Vertragsgestaltungen - Fälle, Fallen, Faustregeln

22.01.2026, Hamburg

Update aus dem ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht 2026

22.01.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Handels- und Gesellschaftsrecht im Selbststudium/ online

23.01.2026

Logo von Deutscher Anwaltverein
7. Deutscher Arbeitsrechtstag

28.01.2026, Berlin

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: M&A

26.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH