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Verfassungswidrige Schweinehaltung?: Berlin reicht Nor­men­kon­trol­l­an­trag beim BVerfG ein

09.01.2019

Schweine

(c) Dani Kreienbühl - stock.adobe.com

Die Berliner Landesregierung hält die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig und will beim BVerfG dagegen vorgehen. Ein Jahr lang hat der Berliner Senat an dem 300 Seiten langen Antrag getüftelt.

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Das Land Berlin hält zentrale rechtliche Anforderungen an die Schweinehaltung in der deutschen Landwirtschaft für verfassungswidrig. Die rot-rot-grüne Landesregierung will deswegen mit einem Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die einschlägigen Regelungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) vorgehen. Der Antrag soll in den kommenden Tagen in Karlsruhe eingereicht werden, teilte die Senatsverwaltung am Mittwoch mit.

Konkret geht es unter anderem um die vorgegebenen Mindestflächen bei der Schweinehaltung. Diese Mindestflächen sind nach Auffassung des Landes Berlin zu gering. Bereits im September 2017 war sich der Senat einig, die Schweinehaltung vom BVerfG überprüfen lassen zu wollen – nach Angaben eines Sprechers der Senatsverwaltung habe man für die Formulierung des Antrags über ein Jahr gebraucht. Der Antrag umfasse nun ca. 300 Seiten.

"Gerade Berlin als Verbraucherinnenstadt hat ein großes Interesse an einer rechtlich einwandfreien Tierhaltung in ganz Deutschland. Das massenhafte Einpferchen von Schweinen auf minimalstem Raum wird diesen Anforderungen jedoch nicht gerecht", sagte der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) am Mittwoch.

Bei der Vorbereitung des Antrags hatte sich der Senat der Expertise einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei bedient. Diese kam in einem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Regelungen der TierSchNutztV gegen das Tierschutzgesetz (TierSchG) und das Grundgesetz verstießen. Dabei stützt man sich auch auf ein Urteil des BVerfG, in dem es die Hennenhaltungsverordnung von 1987 u. a wegen mehrerer Verstöße gegen § 2 Nr. 1 TierSchG für nichtig erklärt hatte (Urt. v. 06.07.1999, Az. 2 BvF 3/90).

acr/LTO-Redaktion

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Verfassungswidrige Schweinehaltung?: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33115 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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