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Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: Maas räumt Behör­den­fehler ein - und kün­digt Bericht an

13.01.2017

Gedächtniskirche in Berlin

© HolX - Fotolia.com

Der Islamist Anis Amri war als Gefährder eingestuft. Weshalb konnte der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt dennoch nicht verhindert werden? Diese und andere brennende Fragen soll ein Untersuchungsbericht klären.

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Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat Fehler im Umgang der Behörden mit dem Weihnachtsmarkt-Attentäter von Berlin eingeräumt und einen entsprechenden Bericht dazu angekündigt. "Es kann sich nach dem, was da geschehen ist und nach dem, was man mittlerweile weiß, niemand hinsetzen und sagen, es sind keine Fehler gemacht worden", sagte Maas am Donnerstagabend in der ZDF-Sendung maybrit illner. Die Ergebnisse der Untersuchung würden in Kürze vorgelegt.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte bereits wenige Tage nach der Tat vom 19. Dezember einen Bericht über das Vorgehen der Behörden angekündigt. Der CDU-Politiker bestritt damals ein allgemeines Versagen der Sicherheitskräfte.

Justizminister Maas sagte, es werde aufgearbeitet, warum die Tat nicht verhindert werden konnte, obwohl Anis Amri den Behörden bis hin zum Terrorabwehrzentrum bekannt war. "Es wird in den nächsten Tagen einen Bericht aller beteiligten Behörden geben, in dem sehr exakt noch einmal dargestellt wird, wer hat wann was gemacht und was entschieden." Bei dem Anschlag mit einem Lastwagen waren zwölf Menschen ums Leben gekommen.

Die Polizei steht in der Kritik, unmittelbar nach dem Anschlag wichtige Hinweise auf den Täter übersehen zu haben. Zudem hatten die Sicherheitsbehörden zuvor eine monatelange Überwachung des als Gefährder eingestuften Tunesiers Anis Amri eingestellt. In diesem Zusammenhang ist auch die Diskussion entbrannt, ob die derzeitigen Gesetze zur Prävention ausreichen oder schärfere nötig sind.

dpa/una/LTO-Redaktion

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Anschlag auf Berliner Weihnachtsmarkt: . In: Legal Tribune Online, 13.01.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21762 (abgerufen am: 15.10.2026 )

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