Konzentriert und fast unbewegt nahm Nadja Auermann das Urteil entgegen. Nur kurz zuckten die Mundwinkel des früheren Top-Models, als Richter Jürgen Kohls am Dienstag die Geldstrafe von 90.000 Euro wegen Steuerhinterziehung verkündete.
Seit knapp sieben Monaten war vor dem Amtsgericht (AG) gestritten worden, ob die gebürtige Berlinerin zwischen 1999 und 2002 in einer alten Villa im Berliner Ortsteil Köpenick wohnte - sie hätte dann rund eine Viertelmillion Euro Einkommenssteuer zahlen müssen. Auermann, damals als Model weltweit gefragt, bestritt die Vorwürfe bis zuletzt: "Ich bin unschuldig." Sie hatte das Haus 1998 gekauft - nach ihrer Darstellung vor allem als Investition.
Ihr Lebensmittelpunkt sei damals Monaco gewesen, nur gelegentlich sei sie nach Berlin gekommen, um die Sanierung der unbewohnbaren Baustelle zu beaufsichtigen, beteuerte die 40-Jährige vor Gericht. Anwalt Unger hatte darauf verwiesen, dass Auermann sich nach ihrer Rückkehr nach Deutschland ordnungsgemäß bei den Behörden anmeldete und seit 2002 rund 1,5 Millionen Euro Steuern zahlte.
Auermann und ihr Anwalt hielten das Berliner Verfahren für "Wahnsinn". So waren Flugtickets, Arztrechnungen, Taxiquittungen und Fotos zusammengetragen worden, um der heute dreifachen Mutter den deutschen Wohnsitz nachzuweisen. Ein Steuerfachmann hatte das Verfahren ins Rollen gebracht.
Im Urteil wurde nun auch ihr Argument zerpflückt, sie habe das Haus nur vermieten wollen. "Eine mit Schwammtechnik rotbemalte Wand - sowas macht man für sich selbst, nicht für irgendwelche Mieter", meinte Richter Kohls. Zudem reiche für eine Steuerpflicht in Deutschland schon, nur gelegentlich da zu sein.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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AG Berlin-Tiergarten: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5098 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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