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Nach Post über 'Biodeutsche' und 'Deutschland den Deutschen': Jura­pro­fessor wehrt sich gegen Abmah­nung aus eigenen AfD-Reihen

Manuel Göken und Pia Lorenz

28.04.2017

Prof. Dr. Ralph Weber

© dpa

Ralph Weber forderte "Biodeutsche" auf, sich für mehr deutsche Leitkultur einzusetzen. Dass die Uni Greifswald sich distanziert, interessiert den Juraprofessor nicht. Die Abmahnung seines AfD-Landesverbands aber schmerzt den Abgeordneten.

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Der AfD-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Ralph Weber hat in einem Post auf seiner Facebook-Seite den  erfolgreichen Ausgang des Parteitages am vergangenen Wochenende in Köln gelobt. Dabei stellte der Greifswalder Jura-Professor Forderungen für die Ausgestaltung des verabschiedeten Parteiprogramms auf, die ihm Ärger von der eigenen Partei einbringen.

Dabei fürchtet Weber, der sich selbst dem national-konservativen Flügel der Partei zurechnet, eine "Überfremdung mittels Zuwanderung" und verlangt deswegen "eine klare und deutliche Absage an alle Versuche einer multikulturellen Umgestaltung unseres Vaterlandes und eine ebenso deutliche Absage an alle Versuche, unser Volk durch Überfremdung mittels Zuwanderung auszutauschen." Alle "'Biodeutsche' mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern" sollten sich dafür einsetzten, dass "unsere Heimat auch in 30 Jahren noch von […] einer deutschen Leitkultur geprägt und geformt wird." Weber beendete den Eintrag mit dem Slogan: "Deutschland den Deutschen". Zuerst hatte der Nordkurier über die Äußerungen berichtet.

Unter anderem wegen dieses Artikels sieht Weber "böswillige Fehldeutungen durch einige Presseorgane". So begründete der AfD-Politiker, dass er am Mittwoch zwei der kontrovers diskutierten Passagen aus dem Beitrag entfernte. Allerdings nur, um "künftige Missdeutungen auszuschließen", habe er die Ausdrücke "Deutschland den Deutschen" und "Biodeutsche" im Text gestrichen, bekundet er in einem weiteren ausführlichen Post auf seiner Facebook-Seite. Auch gegenüber LTO bekräftigte Weber: "Inhaltlich rudere ich nicht zurück." 

Universität Greifswald distanziert sich von "unsäglichen Äußerungen"

Die Universität Greifswald hat sich bereits am Mittwoch von den Aussagen des Rechtsgelehrten distanziert. Der Facebook-Post enthalte "unsägliche Äußerungen" für die sich Professor Weber als Privatperson und Abgeordneter verantworten müsse, teilte die Hochschule mit.

Es ist nicht das erste Mal, dass Weber dort durch seine rechte Gesinnung für Aufregung sorgt. 2010 hat die Uni Greifswald ein Verbot der Verwendung von Kennzeichen mit verfassungswidrigen, rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden oder anderen menschenverachtenden Inhalten in ihre Hausordnung aufgenommen, nachdem Weber mit Kleidung des Labels Thor Steinar dort erschienen war. Zu weiterem Ärger kam es, als die Universität im Jahr 2016 dem ehemaligen Sänger einer bekennend nationalsozialistischen Band einen Doktortitel verlieh. Doktorvater von Maik B. war Weber. Er gab damals an, erst nach der Medienberichterstattung über die Promotion des Neonazis von dessen Vergangenheit erfahren zu haben. Dieser war zur gleichen Zeit im Jahr 2014, als Weber ihn als Doktoranden annahm, allerdings nach großem Medienrummel aus dem bayerischen Richterdienst entlassen worden, nachdem seine Gesinnung bekannt geworden war

Die Stellungnahme der Universität zu seinem aktuellen Facebook-Post interessiere ihn nicht, sagte Weber gegenüber LTO. Schließlich sei er derzeit wegen seiner Tätigkeit als Landtagsabgeordneter in Mecklenburg-Vorpommern ohnehin beurlaubt.

Weber will gegen AfD-Abmahnung vorgehen

Schwer wiege für ihn dagegen die Kritik aus den eigenen Reihen, so der AfD-Politiker, der zuletzt im vergangenen Jahr für Schlagzeilen sorgte, als in seiner Vorlesung "Historische Grundlagen des Rechts" ein sog. Reichsbürger referierte. Auch die AfD Mecklenburg-Vorpommern kommt nämlich zu dem Schluss, dass Weber mit seinem Facebook-Kommentar die Grundsätze der Partei verletzt habe. Der Landesvorstand hat ihrem Mitglied deswegen eine Abmahnung ausgesprochen, da Weber der Partei schweren Schaden im öffentlichen Ansehen zufüge. Ein anerkannter Grundsatz der AfD sei die Ablehnung von jeglichem Rassismus, heißt es in einer Erklärung. "Insbesondere ist die Äußerung 'Deutschland den Deutschen' als gebräuchliche Kampfparole der NPD bekannt. Die Bezugnahme auf 'Biodeutsche', mit zwei deutschen Eltern und vier deutschen Großeltern, lässt Raum für Spekulationen auf rassistischen Hintergrund.“

Gegen die Abmahnung will Weber nun gerichtlich vorgehen. Dazu warte er allerdings noch auf die schriftlichen Ausführungen der Partei. Von der Abmahnung habe er nämlich zuerst durch die Presse erfahren. Einzig eine Vorabnachricht per Mail habe er am Freitag erhalten, beklagte Weber gegenüber LTO. Er sieht seinen Eintrag auf seinem privaten Facebook-Account als Meinungsäußerung ohne parteilichen Bezug an, "das geht die Landespartei nichts an". Der Facebook-Account enthält als Titelbild ein Wahlplakat der AfD inklusive deren Logo und dem Partei-Slogan "Frischer Wind für Deutschland".

Nach eigenen Angaben will Weber keinen Konflikt in den eigenen Reihen auslösen. Deswegen wundert er sich über die Abmahnung: "Ein Viertel der Aussagen von AfD-Politikern kann als rechtsextremistisch fehlinterpretiert werden."

mgö/pl/LTO-Redaktion

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Manuel Göken und Pia Lorenz, Nach Post über 'Biodeutsche' und 'Deutschland den Deutschen': . In: Legal Tribune Online, 28.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22778 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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