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Mehr Rechtssicherheit für Coronamaßnahmen: Ände­rung des Infek­ti­ons­schutz­ge­setzes kommt

03.11.2020

Kuppel auf dem Reichstagsgebäude im Abendlicht.

Alex Green - stock.adobe.com

Insbesondere seitdem der "Lockdown Light" beschlossen wurde, wird zunehmend die Rechtsicherheit der Einschränkungen zum Schutz vor dem Coronavirus angezweifelt. Der Bundestag reagiert nun und will das Infektionsschutzgesetz ändern.

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Der Bundestag will noch in dieser Woche über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes beraten, mit der Corona-Maßnahmen wie Gaststättenschließungen auf eine ausreichende gesetzliche Grundlage gestellt werden sollen. Es gehe darum, sehr allgemeine Formulierungen in dem geltenden Gesetz für die Pandemie zu konkretisieren, sagte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich am Dienstag in Berlin vor einer Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion. Er fügte hinzu: "Durch die jetzige Konkretisierung sind wir auch der Auffassung, dass es zu einer bundeseinheitlicheren Regelung kommt." 

SPD- und Unionsfraktion haben sich auf eine Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt, um vor allem Grundrechtseinschränkungen besser abzusichern. Bereits am Freitag solle die Gesetzesänderung im Bundestag in erster Lesung beraten werden. "Wir können dann ganz schnell in die Anhörung gehen und in der nächsten Sitzungswoche Mitte November dann auch die entsprechenden Entscheidungen treffen", sagte Mützenich.

Richter und Verfassungsrechtler hatten angezweifelt, dass das Infektionsschutzgesetz in seiner aktuellen Form die weitreichenden Eingriffe in Grundrechte bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie rechtfertigt. Auch Rufe nach einer stärkeren Beteiligung des Bundestags und der Länderparlamente an den Beschlüssen zur Bekämpfung der Pandemie hatten zuletzt zugenommen. 

Änderungen explizit für Corona-Pandemie

Nach den Worten von Unionsfraktionsvize Georg Nüßlein (CSU) geht es bei den Änderungen des dritten Bevölkerungsschutzgesetzes auch um Entschädigungsregelungen, etwa wenn Kinder in Quarantäne müssen. Zudem geht es um die Fragen, wie man Testkapazitäten erweitere und wie man möglichst schnell möglichst viele Menschen impfen könne, sobald ein Impfstoff vorhanden sei. 

Der aktuelle Paragraf 28 des Infektionsschutzgesetzes, der nur sehr lokale und zeitlich beschränkte Maßnahmen bei Epidemien regele, solle um einen Paragrafen 28a erweitert werden, der ganz genau beschreibe, wie weit der Bundestag Bundesregierung und Länder ermächtige, erläuterte Nüßlein.  

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt unterstrich, dass diese Änderungen explizit für die derzeitige Corona-Pandemie greifen sollen. Andere Pandemien bedürften möglicherweise anderer Maßnahmen - und keine Kontaktbeschränkungen für die Bürger, erläuterte Dobrindt. 

Im Übrigen seien noch einige Details der jüngsten Beschlüsse von Bundesregierung und Ministerpräsidenten zu klären, etwa wie mit den Hilfen bei Gaststättenschließungen zu verfahren sei. So sollte bei Schließungen in der Gastronomie aber auch in anderen Bereichen die Erstattung von 75 Prozent des November-Umsatzes von 2019 möglichst unbürokratisch und schnell erfolgen. Denkbar wären Abschlagszahlungen. Er erwarte, dass das Bundesfinanzministerium diese Regelungen umgehend der Öffentlichkeit erläutere, sagte Dobrindt.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Mehr Rechtssicherheit für Coronamaßnahmen: . In: Legal Tribune Online, 03.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43307 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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