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LG Berlin zu Zeitschriftenabonnement: Axel Springer AG wegen unlauterer Werbung verurteilt

27.03.2012

Laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Hamburg vom Dienstag hat das LG Berlin die Axel Springer AG wegen unlauterer Abonnementwerbung verurteilt. Der Konzern dürfe Kunden, die ihr Zeitschriftenabonnement gekündigt haben, nicht mit der Aufforderung anschreiben, zurückzurufen, weil noch eine Frage aufgetreten sei. Tatsächlich sollte der Kunde so dazu bewegt werden, die Kündigung zurückzunehmen.

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Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg (VZHH) nach Beschwerde einer betroffenen Verbraucherin.

Nach Angaben der Verbraucherschützer habe die Frau nach der Kündigung ihres Abonnements der Zeitschrift Funkuhr vom Verlag ein Schreiben erhalten. In diesem hieß es: "Bei der Bearbeitung des Vorgangs ist nun allerdings noch eine Frage aufgetreten. Aus diesem Grund bitten wir Sie, sich möglichst schnell mit uns in Verbindung zu setzen." Als ihr Mann den Anruf tätigte, versuchte die Vertriebsmitarbeiterin am Telefon, ihn mit Nachdruck von der Kündigung abzubringen.

"Beim Kampf um Abonnenten ist den Verlagen anscheinend jedes Mittel recht", so Edda Castelló, Rechtsexpertin der VZHH. "Einen Anruf des Kunden zu provozieren, um angeblich Abwicklungsfragen zu klären und stattdessen ein Verkaufsgespräch zu führen, verstößt klar gegen die Regeln eines fairen Wettbewerbs."

Die VZHH hatte die Axel Springer AG wegen dieses unlauteren Vorgehens im Herbst 2011 zunächst abgemahnt und – nachdem sich das Verlagshaus, weigerte eine Unterlassungserklärung abzugeben – schließlich Klage beim Landgericht (LG) Berlin eingereicht. Hält sich der Medienkonzern nicht an das Urteil des LG, kann das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro festsetzen (Urt. v. 17.02.2012, Az. 16 O 558/11).

VZHH/tko/LTO-Redaktion

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LG Berlin zu Zeitschriftenabonnement: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/5873 (abgerufen am: 14.06.2025 )

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