Druckversion
Mittwoch, 10.12.2025, 00:19 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/kanzleien-unternehmen/k/wirecard-anleger-bafin-schadensersatzanspruch-urteil-landgericht-frankfurt-klageabweisung-urteilsbegruendung-204o6521-204o531-20204o561-20204o563-20208o9821
Fenster schließen
Artikel drucken
47512

Gericht legt Urteilsbegründungen vor: Wire­card-Anleger vs. BaFin

11.02.2022

Verkehrsschild mit Aufschrift "Finanzdienstleistungsaufsicht". Darunter ein Vorfahrtsschild.

Das LG Frankfurt sieht keinen Schadensersatzanspruch von Wirecard-Anlegern gegen die BaFin. Foto: hkama | stock.adobe.com

Im Januar dieses Jahres wies das LG Frankfurt Klagen von Wirecard-Anlegern gegen die BaFin in vier Verfahren ab. Nun hat das Gericht die zugehörigen Entscheidungsgründe nachgereicht.

Anzeige

Die für Amtshaftungsklagen zuständige 4. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Frankfurt am Main hatte am 19. Januar 2022 in vier Verfahren Schadensersatzansprüche von Wirecard-Anlegern gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verneint und die zugehörigen Klagen abgewiesen (Az.: 2-04 O 65/21, 2-04 O 531/20, 2-04 O 561/20, 2-04 O 563/20). Inzwischen liegen die Entscheidungsgründe für die Urteile vor.

Grundlage der Klagen war die Ansicht der geschädigten Aktionäre, dass die BaFin Marktmanipulationen von Wirecard nicht verhindert und die Öffentlichkeit nicht ausreichend informiert habe. Zudem hätten BaFin-Bedienstete ihr Amt missbraucht. Die Schadensersatzforderungen bewegen sich in einer Größenordnung von 3.000 bis 60.000 Euro.

In den Urteilsbegründungen führen die Richterinnen und Richter des LG aus, dass eine Amtshaftung ausgeschlossen sei, weil die BaFin keine einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht verletzt habe. Die Kläger seien nicht zu dem Personenkreis zu zählen, dessen Belange nach den rechtlichen Bestimmungen des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes geschützt werden sollten.

Voraussetzungen für Amtsmissbrauch nicht gegeben

Auch wenn einzelne Mitarbeitende der Behörde selbst Wirecard-Aktien erworben hätten, könnten sich Wirecard-Aktionäre nicht mit Erfolg auf einen Amtsmissbrauch der BaFin berufen, so die Kammer in der Urteilsbegründung. Ein Amtsmissbrauch erfordere ein besonders verwerfliches Verhalten, das von sachfremden, rein persönlichen Motiven getragen werde.

Schließlich verweist das Gericht darauf, dass die geschädigten Anleger auf anderem Weg Ersatz für die erlittenen Vermögenseinbußen erlangen könnten. In Betracht kämen Ansprüche gegen die Vorstandsmitglieder von Wirecard oder ersatzweise gegen die Abschlussprüfer des Unternehmens. Im einschlägigen Zeitraum war die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY mit der Testierung der Bilanzen beauftragt.

sts/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gericht legt Urteilsbegründungen vor: . In: Legal Tribune Online, 11.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47512 (abgerufen am: 10.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Bank- und Kapitalmarktrecht
    • Aktien
    • Börse
    • Gerichte
    • Schadensersatz
    • Unternehmen
    • Wirecard
    • Wirtschaft
  • Gerichte
    • Landgericht Frankfurt am Main
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
Ferienanlage auf Rügen (Symbolbild) 05.12.2025
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

BGH zu einseitiger Vertragsgestaltung:

AGB oder Indi­vi­dual­ve­r­ein­ba­rung – oder beides?

Ein Projektentwickler plante eine Ferienanlage mit 51 Wohnungen. Die neuen Eigentümer verpflichteten sich per Agenturvertrag, ihre Wohnungen zehn Jahre lang an Feriengäste zu vermieten. Trotz individueller Vereinbarung eine AGB, so der BGH.

Artikel lesen
Der Spiegel Redaktionsgebäude in Hamburg 03.12.2025
Pressefreiheit

Bloßer "Anfangsverdacht" kann für identifizierende Berichterstattung ausreichen:

Spiegel siegt vor BVerfG wegen Wire­card-Berich­t­er­stat­tung

Im Streit um Spiegel-Wirecard-Berichte über einen früheren Manager kassiert das BVerfG einen Beschluss des OLG München. Die Richter machen deutlich, dass journalistische Berichterstattung nicht an strafprozessuale Verdachtsgrade gebunden ist.

Artikel lesen
Ziege 03.12.2025
Skurriles

LG Stralsund zu Vorfall mit Ziege im Streichelzoo:

"Eigent­lich beißen vor allem die Affen"

Eine Krankenkasse verklagt einen Tierpark – weil eine Ziege in einem Streichelgehege eine Urlauberin zu Fall gebracht haben soll. Vor Gericht geht es auch um die Frage, ob nur Böcke Hörner haben.

Artikel lesen
IMR342 03.12.2025
Irgendwas mit Recht

Jura-Karriere-Podcast:

Wie man eine Par­fü­merie an die Börse bringt

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christian Wensing von seiner Tätigkeit in der Rechtsabteilung von Douglas. Dabei geht es auch um seinen LL.M. in London und die Unterschiede zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Artikel lesen
Stefanie Hubig (SPD) 02.12.2025
Straßenverkehr

Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig:

Kfz-Hal­ter­haf­tung soll auch für E-Scooter gelten

Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Transfermeldung – Sichtbar. Relevant. Reichweitenstark.

Jetzt eintragen!
ads lto paragraph
ads lto arrow
lto karriere transfermarkt logo

Den nächsten Karriereschritt feiern – mit einer Meldung im LTO Transfermarkt.

Jetzt eintragen!
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr , Lon­don

Logo von DMB Rechtsschutz-Versicherung AG
Ju­rist / Wirt­schafts­ju­rist / Voll­ju­rist als Scha­den­sach­be­ar­bei­ter...

DMB Rechtsschutz-Versicherung AG , Köln

Logo von Noerr
Re­fe­ren­dar/in Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr , New York

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Hil­des­heim

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Kündigungen, AGB, Diskriminierung

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Alles rund ums Entgelt

19.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung des BAG und des Gerichtshofs der EU 2025: Urlaub, Befristung, kollektiv ArbR

19.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Erbrecht im Fernstudium/ online

19.12.2025

Logo von Sullivan & Cromwell LLP
Designing Careers – S&C Women’s Event in München

29.01.2026, München

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH