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Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken: RWE, Uniper und VNG dürfen bei LNG koope­rieren

15.09.2022

Das Bundeskartellamt stimmt einer LNG-Kooperation von RWE, Uniper und VNG zu. Illustration: dzm1try - stock.adobe.com

In Wilhelmshaven und Brunsbüttel sollen schwimmende LNG-Terminals entstehen, um russische Gaslieferungen ersetzen zu können. Die beteiligten Energieversorger dürfen die Terminals gemeinsam aufbauen und betreiben.

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Die Gasgroßhändler RWE, Uniper und die EnBW-Tochter VNG haben von Seiten des Bundeskartellamts (BKartA) grünes Licht für einen gemeinsamen Aufbau und Betrieb der geplanten schwimmenden LNG-Terminals im Norden Deutschlands bekommen. 

Eine entsprechende Vereinbarung hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im August mit den Unternehmen getroffen. Als Betreiber der beiden Flüssiggas-Terminals in Brunsbüttel und Wilhelmshaven sind Uniper und RWE vorgesehen. Die Belieferung erfolgt auf der Basis fixer Lieferquotierungen durch Uniper, RWE und EnBW bzw. deren Tochtergesellschaft VNG. 

Eine Inbetriebnahme soll, flankiert durch politische Weichenstellungen, bereits zum Jahreswechsel 2022/2023 erfolgen, was ein wichtiger Anknüpfungspunkt für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung der Kooperation durch das BKartA war: “Durch die schnelle Inbetriebnahme der LNG-Terminals können relativ kurzfristig dringend benötigte und preissenkend wirkende Importkapazitäten für Gas geschaffen werden”, so Andreas Mundt, Präsident des BKartA.

Zwar sieht die Behörde in der exklusiven und kooperativen Nutzung der Terminals durch die drei Unternehmen tendenziell eine Beschränkung des Wettbewerbs, der aber “offenkundige und gewichtige Vorteile für die Verbraucherinnen und Verbraucher” gegenüberstünden.  

Das Trio hat sich dazu verpflichtet, die jeweiligen Lieferslots bis zum 31. März 2024 vollständig auszulasten. Die Beschaffung des Flüssiggases sowie die Vermarktung des gewonnenen Erdgases ist nicht Teil der Kooperation und erfolgt unabhängig.  

sts/LTO-Redaktion

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Bundeskartellamt hat keine wettbewerblichen Bedenken: RWE, Uniper und VNG dürfen bei LNG kooperieren . In: Legal Tribune Online, 15.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49632/ (abgerufen am: 01.02.2023 )

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