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Urteil zu Vergleichen mit Ex-Managern im Dieselskandal: HV-Beschlüsse bei VW sind wirksam

12.10.2022

Eine Flagge mit VW-Logo vor blauem Himmel

Blauer Himmel bei VW - Eine Klage von Aktionärsvertretern gegen den Konzern wurde abgewiesen. Bild: vejaa - stock.adobe.com

Aktionärsvertreter scheitern mit einer Klage gegen Beschlüsse der Hauptversammlung von VW vor dem LG Hannover. Hintergrund des Gerichtsverfahrens sind Haftungsvergleiche des Autokonzerns mit ehemaligen Managern.

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Nachdem der Automobilhersteller Volkswagen (VW) im Nachgang des Dieselskandals Haftungsvergleiche mit früheren Führungskräften, darunter auch der ehemalige Konzernchef Martin Winterkorn, geschlossen hatte, sind die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger sowie die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger mit einer Anfechtungsklage gegen die zugehörigen Beschlüsse der Hauptversammlung vorgegangen. Das Landgericht (LG) Hannover gelangte zu der Entscheidung, dass ebendiese Beschlüsse vom 22. Juli 2021 weder nichtig noch anfechtbar sind und wies die Klage ab (Urt. v. 12.10.2022, Az. 23 O 63/21).

Insgesamt geht es um knapp 288 Millionen Euro, die VW durch die geschlossenen Vergleiche erhalten soll. Neben Winterkorn hat sich der Konzern auch mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler sowie den Ex-Managern Wolfgang Hatz und Stefan Knirsch auf Entschädigungszahlungen verständigt. Die Hauptversammlung bestätigte die Vereinbarungen anschließend mit großer Mehrheit.

Keine Sperrwirkung durch aktienrechtliche Sonderprüfung

Die 3. Kammer für Handelssachen des LG konnte keine formellen Fehler bei der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung feststellen. Die Kläger hatten argumentiert, dass der Sachverhalt im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen der Vorstandsvorsitzenden rund um die Dieselthematik noch nicht vollständig aufgeklärt sei. Daher könne die Schadenshöhe noch nicht endgültig abgesehen werden. Dies sei aber aus rechtlichen Gründen für die Entscheidung nicht von Relevanz, so die Kammer.

Auch eine durch das Oberlandesgericht (OLG) Celle angeordnete aktienrechtliche Sonderprüfung bei VW konnte das Blatt nicht zugunsten der Kläger wenden. Die Sonderprüfung entfalte im Hinblick auf die Zustimmungsbeschlüsse zu den Haftungsvergleichen keine Sperrwirkung, so das Gericht.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Berufung zum OLG Celle eingelegt werden.

sts/LTO-Redaktion

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Urteil zu Vergleichen mit Ex-Managern im Dieselskandal: . In: Legal Tribune Online, 12.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49870 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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