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OVG bestätigt Entscheidung des VG Köln: BSI-War­nung vor Viren­schutz von Kas­persky ist rech­tens

29.04.2022

Ein Smartphone mit Kaspersky-Logo vor einem grünem Hintergrund

Kaspersky musste vor dem OVG in Münster eine weitere juristische Niederlage hinnehmen. Illustration: ke.Bu.Medien | stock.adobe.com

Das BSI darf vor dem Einsatz von Antiviren-Software des russischen Unternehmens Kaspersky warnen. Eine entsprechende Entscheidung des VG Köln wurde von dem OVG Nordrhein-Westfalen bestätigt.  

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Eine Warnung vor der Verwendung von Software des russischen Unternehmens Kaspersky durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ist rechtens. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) am Donnerstag und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln (Beschl. v. 28.04.2022; Az. 4 B 473/22).

Die Warnung und Empfehlung sei nach § 7 Abs. 1 und 2 BSIG rechtmäßig, so das Gericht. Das BSI habe die Entscheidung, die Warnung herauszugeben, ermessensfehlerfrei getroffen und dabei insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt. Die Ablehnung der Beschwerde der deutschen Tochtergesellschaft von Kaspersky durch das OVG ist nicht anfechtbar.

Mitte März hatte das Bundesamt mit Sitz in Bonn vor dem Hintergrund des Ukraine-Krieges auf ein "erhebliches Risiko" eines erfolgreichen IT-Angriffs Russlands hingewiesen und geraten, Kaspersky-Software durch Alternativen zu ersetzen. Daraufhin zog die Firma, die Kaspersky in Deutschland vertreibt, vor das VG Köln. Sie wollte die Warnung kippen lassen und dem BSI auch künftig solche aus ihrer Sicht politisch motivierten Wortmeldungen verbieten. Das VG lehnte einen Eilantrag ab (Beschl. v. 01.04.2022; Az. 1 L 466/22), woraufhin sich Kaspersky an das OVG in Münster wandte. 

Der 4. Senat des OVG bewertete die Warnung nun als rechtmäßig und lehnte das geforderte Verbot ab. Demnach liegen nach den vom BSI zusammengetragenen Erkenntnissen hinreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die Nutzung der Virenschutzsoftware von Kaspersky derzeit eine Gefahr für die Sicherheit in der Informationstechnik bestehe, so das OVG.

Die Warnung des BSI sei nicht willkürlich herausgegeben worden oder aufgrund von Symbolpolitik. Die Warnung diene dazu, das Risiko von Angriffsmöglichkeiten auf die Sicherheit in der Informationstechnik zu reduzieren und das Bewusstsein für mögliche Gefahren zu erhöhen. "Das BSI hat ferner die in der Vergangenheit dokumentierte Einflussnahme der russischen Regierung auf die in Russland agierenden IT-Unternehmen, insbesondere auch auf Kaspersky, berücksichtigt", teilte das OVG mit.

sts/LTO-Redaktion

mit Material der dpa

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OVG bestätigt Entscheidung des VG Köln: . In: Legal Tribune Online, 29.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48289 (abgerufen am: 07.02.2026 )

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