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Digitalisierung der Justiz in Bayern und BaWü: "Eine der größten Her­aus­for­de­rungen der Jus­tiz­ge­schichte"

04.08.2021

Justizministerin Marion Gentges und Staatsminister Georg Eisenreich

(c) Oliver Hoffmann - Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Der bayerische Justizminister Eisenreich und seine baden-württembergische Kollegin Gentges haben sich über die Fortschritte der Länder bei der Digitalisierung der Justiz ausgetauscht. Was noch getan werden sollte, war ebenfalls Thema.

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Bayern und Baden-Württemberg machen aus Sicht ihrer Justizminister Fortschritte bei der Digitalisierung der Justiz. Der bayerische Minister Georg Eisenreich (CSU) und seine baden-württembergische Kollegin Marion Gentges (CDU) trafen sich am Mittwoch im Landgericht (LG) Ulm zu einem Fachgipfel zur Digitalisierung im Justizwesen. Im Anschluss berichteten die beiden über den Stand an den Gerichten.

Nach Angaben Eisenreichs sind seit Juli alle 99 Gerichte im Freistaat mit Videokonferenzanlagen ausgestattet und verfügen mittlerweile über ein Konferenz-Tool, das bayernweit zum Einsatz kommen kann. Zudem sei überall der elektronische Rechtsverkehr eingeführt worden. Auch die baden-württembergischen Gerichte können laut Ministerin Gentges inzwischen flächendeckend auf Videokonferenztechnik zurückgreifen.

Zugleich schreitet die Einführung elektronischer Akten an den Gerichten beider Länder voran. Im Südwesten arbeiteten bereits 60 Gerichte damit, in Bayern laufe aktuell die Regeleinführung der E-Akte in Zivilverfahren bei allen Gerichten, hieß es. In Baden-Württemberg stehen demnach noch die Amtsgerichte und die Verwaltungsgerichte bei der Einführung der elektronischen Akten aus. In diesem Jahr sollen alle Gerichtsstandorte im Südwesten auch endlich mit WLAN ausgestattet werden.

Ministerin Gengtes bezeichnete die Digitalisierung der Justiz für alle Landesjustizverwaltungen als "eine der größten Herausforderungen ihrer Geschichte". Der Einsatz lohne jedoch, sagte die CDU-Politikerin. Denn die digitale Justiz werde bürgerfreundlicher und biete für die Kolleginnen und Kollegen in der Justiz enorme Vorteile. Bayerns Minister Eisenreich betonte etwa den Vorteil von Videoverhandlungen. Diese sparten Anreisekosten, reduzierten den Zeitaufwand und minderten das Corona-Infektionsrisiko.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Digitalisierung der Justiz in Bayern und BaWü: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45648 (abgerufen am: 15.11.2025 )

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