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Buschmann korrigiert aufgeweichte Anforderungen: Wieder fünf Jahre Erfah­rung für Füh­rung eines Bun­des­ge­richts

10.02.2022

Richter des Bundesgerichtshofes (BGH) betreten am 28.06.2017 einen Verhandlungssaal im Gebäude des BVerwG in Leipzig (Sachsen).

Fünf Jahre Berufserfahrung an ihrem jeweiligen Gericht müssen Bundesrichter aufweisen, um es führen zu dürfen. Foto: picture alliance / Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa | Sebastian Willnow 

Der Bundesjustizminister korrigiert die stark kritisierte Entscheidung seiner Vorgängerin und führt wieder ein, dass Bundesrichter fünf Jahre Erfahrung am jeweiligen Gericht aufweisen müssen, um dort in eine Führungsposition zu kommen.

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Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat die in der Richterschaft scharf kritisierte politische Aufweichung der Auswahlkriterien für Vorsitzende Bundesrichterinnen und -richter rückgängig machen lassen. Es gilt nun wieder, dass für Führungspositionen an den Bundesgerichten in der Regel eine fünfjährige Erfahrung am jeweiligen Gericht erforderlich ist.

Das Ministerium hat sich demnach mit den Spitzen der Bundesgerichte darauf verständigt, dass bei den anstehenden Stellenbesetzungen das bisherige Anforderungsprofil aus dem Jahr 2016 zu Grunde gelegt wird. Das teilte eine Ministeriumssprecherin in Berlin am Donnerstag auf Anfrage der dpa mit.

Buschmann ließ damit eine Entscheidung seiner Amtsvorgängerin Christine Lambrecht (SPD) korrigieren, die dieses Kriterium abgeschafft hatte. Damit hatte sich die heutige Verteidigungsministerin den Vorwurf eingehandelt, die Beförderung politisch genehmer Kandidatinnen und Kandidaten in höchstrichterliche Positionen erleichtern zu wollen.

Der Deutsche Richterbund begrüßte die Kurskorrektur: "Den damit losgetretenen Konflikt mit den Bundesgerichten legt der neue Bundesjustizminister nun bei und räumt die Besorgnis aus, dass die Politik durch geänderte Anforderungsprofile ihren Einfluss auf die Besetzung höchster Richterämter ausweiten wollte", erklärte Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn.

Was ist nun mit dem BFH?

Offen ist nach wie vor, wie Buschmann ein von Lambrecht geerbtes Personalproblem am Bundesfinanzhof (BFH) in München lösen will. Die frühere große Koalition hatte den nordrhein-westfälischen Ministerialbeamten Hans-Josef Thesling zum BFH-Präsidenten gekürt und sich für die saarländische Finanzgerichtspräsidentin Anke Morsch als Stellvertreterin entschieden - wobei Thesling auf CDU-Ticket fuhr und Morsch von den Sozialdemokraten ausgesucht wurde.

Beide waren zuvor nie Bundesrichterin bzw. Bundesrichter und erfüllen daher das nun wieder in Kraft gesetzte Auswahlkriterium der Erfahrung nicht. Thesling ist seit Januar im Amt an der Spitze des höchsten deutschen Steuergerichts, Morsch jedoch nicht.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hatte Anfang der Woche Morschs Ernennung gestoppt und dem Bundesjustizministerium Rechtsfehler bescheinigt. Rechtsmittel hatte das Gericht nicht zugelassen, auch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ist laut Bundesjustizministerium nicht möglich.

"Das Bundesjustizministerium prüft das weitere Vorgehen derzeit", erklärte die Sprecherin des Justizministeriums. "Die Rechtsauffassung des VGH München wird dabei natürlich Berücksichtigung finden."

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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Buschmann korrigiert aufgeweichte Anforderungen: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47497 (abgerufen am: 10.11.2025 )

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