Druckversion
Freitag, 5.12.2025, 01:54 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/ovg-berlin-brandenburg-beschluss-ovg12n7216-brak-unterliegt-ifg-reaktionen
Fenster schließen
Artikel drucken
23209

BRAK unterliegt dem IFG: Die glä­s­erne Selbst­ver­wal­tung

von Marvin Oppong

16.06.2017

Informationsübergabe

© BillionPhotos.com - fotolia.com

Nach einem Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg muss die BRAK vollumfänglich nach dem IFG Auskünfte erteilen. Marvin Oppong zum Fall, der Entscheidung, den Konsequenzen und mit Reaktionen aus der Branche.

Anzeige

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat einen Beschluss gefasst, der einen Paradigmenwechsel in der Frage der Auskunftspflicht der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bedeutet. Danach unterliegt die BRAK umfassend der Informationspflicht nach dem Bundesgesetz (Beschl. v. 24.05.2017, Az.: OVG 12 N 72.16).

Das Gesetz gibt jedermann das Recht, Informationen von Behörden, aber auch Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts zu erhalten. Die BRAK hatte sich jahrelang geweigert, auf der Grundlage des IFG des Bundes Informationszugang zu gewähren, zahlreiche Antragsteller waren an dieser Blockadepraxis gescheitert. Der Brühler Rechtsanwalt Martin Riemer hatte auf der Grundlage des IFG die Herausgabe von Kopien eines Protokolls der Hauptversammlung der BRAK beantragt. Die BRAK gab einen Teil heraus, Riemer und die BRAK stritten sich um die verbliebenen geschwärzten Teile.

Als die BRAK einen weiteren Informationszugang ablehnte, brachte Riemer, der in der Vergangenheit schon mit anderen juristischen Scharmützeln auf sich aufmerksam machte, den Fall vor Gericht. Riemer gewann in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (VG) Berlin, die Bundesrechtsanwaltskammer ging in Berufung.

Die Entscheidung des OVG

Das OVG entschied daraufhin: "Die Beklagte unterliegt de lege lata umfassend der Informationspflicht nach Maßgabe des Gesetzes." Der Antrag auf Zulassung der Berufung sei unbegründet. Die Rechtssache, so die Richter, habe entgegen der Ansicht der BRAK "keine grundsätzliche Bedeutung". Das Gesetz sowie die vorhandene höchstrichterliche Rechtsprechung beantworte die zu entscheidende Rechtsfrage eindeutig.

So habe das VG auch zutreffend entschieden, dass die BRAK eine Behörde des Bundes im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG sei. Das Gesetz lege keinen organisationsrechtlichen, sondern einen funktionellen Behördenbegriff zugrunde. Eine Behörde sei danach "jede Stelle im Sinne einer eigenständigen Organisationseinheit, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt". Dies bestimme sich nach materiellen Kriterien, auf den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes komme es ebenso wenig an wie auf eine rechtliche Außenwirkung des Handelns der Kammer.

§ 1 Abs. 1 Satz 2 des Informationsfreiheitsgesetzes, wonach sonstige Bundesorgane und -einrichtungen ebenfalls in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen sind, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, habe "eine rein deklaratorische Bedeutung" und stelle lediglich klar, "dass Institutionen, denen organisationsrechtlich keine Behördeneigenschaft zukommt, bezogen auf bestimmte Tätigkeitsfelder gleichwohl Behörden im funktionellen Sinne sein können". Diese Betrachtungsweise liege auch § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zugrunde. Der Anwendungsbereich des Gesetzes beziehe sich allein auf die Verwaltungstätigkeit im materiellen Sinne. Auch ein Vertraulichkeitsschutz, auf den sich die BRAK im Zusammenhang mit dem Protokoll der Hauptversammlung berief, sei nicht gegeben.

"Eine Entscheidung, die für die Forschung wichtig ist"

Riemer erklärte zu dem Beschluss: "Eine Entscheidung, die für die Forschung wichtig ist – es geht um das Gemeinwohl, vor allem Forschungsarbeiten über das Berufsrecht." Die BRAK werde künftig durchsichtiger, nahbarer, ihre "Geheimniskrämerei" aufhören. "Jetzt sind gezielte Anfragen möglich, auch nach besonderer Lobbyarbeit, zum Beispiel bei bestimmten Gesetzesvorhaben", so der Rechtsanwalt weiter.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßte auf Anfrage die "klarstellende Entscheidung. Sie entspricht der bisherigen Rechtsauffassung der BfDI." Ein Sprecher Voßhoffs teilte mit: "Bei der BfDI sind in den Jahren 2014 bis 2016 insgesamt fünf Eingaben zur Frage des Informationszugangs bei der Bundesrechtsanwaltskammer eingegangen." Die BfDI hatte das dem OVG-Beschluss vorausgegangene Verfahren vor dem Verwaltungsgericht bereits in ihrem 5. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit aufgegriffen und näher kommentiert.

Die BRAK hatte im Vorfeld der OVG-Entscheidung in Berlin lobbyiert, um zu erreichen, dass sie keine Auskünfte nach dem IFG erteilen muss. Im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gab es sogar einen Antrag, der erreichen wollte, dass die BRAK vom Anwendungsbereich des IFG gänzlich ausgenommen wird. Die zugrundeliegende Argumentation lautete, die BRAK sei keine Behörde des Bundes und nehme keine öffentlich-rechtlichen Verwaltungsaufgaben war. Sie unterliege als berufsständische Selbstverwaltungskörperschaft auch nur der Rechtsaufsicht und damit einer nur beschränkten Unterrichtungspflicht gegenüber dem Bundesjustizministerium. Es dürfe nicht sein, dass Dritte nach dem IFG mehr Informationen erhalten könnten als das Ministerium im Rahmen der Rechtsaufsicht.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Der Beschluss des OVG

  • Seite 2:

    Reaktionen und wie die regionalen Kammern die IFG handhaben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BRAK unterliegt dem IFG: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23209 (abgerufen am: 05.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Auskunft
    • Auskunftsrecht
    • BRAK
    • Informationsfreiheit
  • Gerichte
    • Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg
Haftzelle 03.12.2025
BRAK

"Abbau von Rechtsstaatlichkeit":

BRAK for­dert Bei­be­hal­tung verpf­lichten Rechts­bei­standes für Abschie­be­haft

Die Bundesregierung will den von der Ampel eingeführten verpflichtenden Rechtsbeistand im Rahmen von Asylverfahren abschaffen. Die BRAK äußert deutliche Kritik an den Plänen, das wäre ein “Abbau von Rechtsstaatlichkeit”. 

Artikel lesen
Verwaltungsprozess 27.10.2025
Pressefreiheit

Entscheidung über Presseauskunft soll Verwaltungsakt sein:

Bedroht das OVG Schleswig-Hol­stein die Pres­se­f­rei­heit?

Nach der herrschenden Meinung sind behördliche Antworten auf Presseanfragen bloße Realakte. Ein OVG sieht das nun anders mit praxisrelevanten Folgen. Einige Stimmen sehen darin einen Angriff auf die Pressefreiheit. Zu Recht? 

Artikel lesen
US-Vizepräsident J.D. Vance (L) neben Präsident Donald Trump 21.10.2025
USA

In einem datenschutzrechtlichen Fall:

LG Bonn nennt US-Regie­rung "auto­k­ra­tisch bis faschis­tisch"

Weltweit gibt es durchaus scharfe Kritik an der Trump-Regierung. Nun sah sich auch ein deutsches Landgericht veranlasst, einmal zur Grundsatzkritik auszuholen – seit Snowden hätten die USA "wenig bis gar nichts dazugelernt".

Artikel lesen
Der Saal des Landgerichts Hamburg, in dem der Block-Prozess läuft 15.10.2025
Prominente

Israelischer Kontaktmann sagt im Block-Prozess aus:

"Die ganze Sache ist nicht mein cup of tea"

Wie ist der Kontakt zur Firma zustandegekommen, die die Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/24 gewaltsam nach Deutschland geholt haben soll? Am Mittwoch sagte ein geheimnisvoller Zeuge aus, der "in höchsten Sicherheitskreisen" verkehrt.

Artikel lesen
Hände halten das Grundgesetz 19.09.2025
Grundrechte

Vorschlag der Bundesrechtsanwaltskammer:

Das Recht auf einen Anwalt soll ins Grund­ge­setz

Die Bundesrechtsanwaltskammer möchte ein Recht auf einen unabhängigen anwaltlichen Beistand im Grundgesetz verankern. Art. 19 Grundgesetz soll entsprechend ergänzt werden.

Artikel lesen
K.O.-Tropfen im Cocktail (Symbolbild) 08.07.2025
Sexualstrafrecht

StGB-Verschärfung so gut wie sicher:

Anwalts­ver­bände ver­ur­teilen Aktio­nismus beim Thema K.O.-Tropfen

In Kürze wird der Bundestag entscheiden, ob die Verabreichung von K.O.-Tropfen, etwa um eine Person sexuell gefügig zu machen, einer schärferen, speziellen Strafandrohung im StGB bedarf. Reine Symbolpolitik oder sinnvoller Opferschutz?

Artikel lesen
ads lto paragraph
ads Transfermarkt people
lto karriere transfermarkt logo

Ihre Personalie. Unsere Reichweite. Maximale Wirkung.

Jetzt eintragen!

Jobsuche

Suchoptionen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
As­so­cia­te/Rechts­an­wält*in – Da­ten­schutz­recht/Com­pe­ti­ti­on Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Düs­sel­dorf

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Da­ten­schutz (m/w/d) ab Ju­li 2026

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Oppenhoff
Rechts­an­walt (m/w/d) IT- und Da­ten­recht

Oppenhoff , Köln

Logo von Oppenhoff
Rechts­an­walt (m/w/d) IT- und Da­ten­recht

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Hausfeld Rechtsanwälte LLP
As­so­cia­te/Rechts­an­wält*in – Da­ten­schutz­recht/Com­pe­ti­ti­on Li­ti­ga­ti­on

Hausfeld Rechtsanwälte LLP , Ber­lin

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Di­gi­ta­le Me­di­en

CMS Deutschland , Köln

Logo von Bird & Bird LLP
Re­fe­ren­dar und wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) IT- und...

Bird & Bird LLP , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH