Druckversion
Montag, 16.06.2025, 23:30 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/juristen/b/bgh-anwzbrfg4121-rak-muenchen-vorstand-wahlen-stephan-kopp-brak-michael-then-anwaltskammer
Fenster schließen
Artikel drucken
49919

Ex-Geschäftsführer zu Unrecht ausgeschlossen: BGH bestä­tigt ungül­tige Vor­stands­wahl der RAK Mün­chen

Gastbeitrag von Martin W. Huff

18.10.2022

Ein Ufer des Starnberger Sees

Wegen einer Immobilie am Starnberger See eskalierte bei der RAK München ein Streit. Foto: picture alliance / Wagner | Ulrich Wagner

Der Anwaltssenat des BGH hat die Vorstandswahl der RAK München aus dem Jahr 2020 für elf Vorstandsmitglieder im Landgerichtsbezirk München I für ungültig erklärt. Ein Urteil mit weitreichenden Konsequenzen, erläutert Martin W. Huff.

Anzeige

Es ist ein weiterer Paukenschlag in einem seit Jahren erbittert geführten Rechtsstreit:  Nach einem jetzt vorliegenden Urteil des Anwaltssenates des Bundesgerichtshofs (BGH) hat die Rechtsanwaltskammer (RAK) München ihren Ex-Hauptgeschäftsführer zu Unrecht von der Vorstandswahl im Mai 2020 ausgeschlossen (Urt. V. 12.9.2022, AnwZ (Brfg) 41/21).

Die Entscheidung des BGH hat Folgen, die über den Landgerichtsbezirk München I hinausreichen: Aufgrund der teilweise für ungültig erklärten Vorstandswahl verlieren elf Vorstandsmitglieder der größten deutschen RAK mit sofortiger Wirkung ihre Posten, darunter der bisherige Präsident der Kammer, Michael Then. Dieser ist bzw. war auch Schatzmeister der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Da er nun nicht mehr Vorstand einer Anwaltskammer ist, muss die BRAK den Posten neu besetzen. (Ein ähnliches Schicksal hatte vor Jahren den mittlerweile verstorbenen Präsidenten der RAK Düsseldorf, Alfred Ulrich, ereilt. Ulrich war im Zusammenhang mit den Diskussionen um die Syndikusanwälte nicht wiedergewählt worden.)

Streit um Immobilie am Starnberger See

Hintergrund der Auseinandersetzung in der RAK München ist eine lange Geschichte: Der von der Vorstandswahl im Jahr 2020 ausgeschlossene Kandidat ist Rechtsanwalt Stephan Kopp, ein Urgestein der Münchner Anwaltsszene. Kopp hatte im Juli 2019 sein Amt im Vorstand niedergelegt, nachdem es dort zum Streit – insbesondere um die Immobilie der Kammer das Seehaus am Starnberger See – gekommen war. Seine Amtszeit hätte regulär noch bis 2022 gedauert, der Posten wurde zunächst nicht nachbesetzt.

Bei den im April 2020 sodann anstehenden regulären Vorstandswahlen kandidierte Kopp erneut. Gewählt werden mussten die Hälfte des Vorstands, darunter elf neue Vorstandsmitglieder für den Landgerichtsbezirk München I, die dann eine vierjährige Amtszeit antreten, sowie die Nachbesetzung für den von Kopp aufgegebenen Vorstandsposten, dessen Amtszeit nur noch zwei Jahre dauerte. Dabei sollte der Kandidat mit Rang 12 den Nachrücker-Posten für zwei Jahre erhalten.

Nach Amtsverzicht keine erneute Kandidatur?

Drei Tage vor dem Beginn der Wahl strich die Kammer jedoch Kopp von der Kandidatenliste. Die Kammer argumentierte mit der Vorschrift des § 69 Abs. 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die bestimmt, dass ein ausscheidendes Vorstandsmitglied durch ein "neues" Mitglied zu ersetzen ist. Eine Nachbesetzung mit demselben Mitglied hielt der Wahlausschuss für unzulässig. Er umgehe sonst die Unwiderruflichkeit der Amtsniederlegung. Es war die endgültige Eskalation eines jahrelangen Streits.

Gegen diesen Ausschluss von der Wahl klagte Kopp. Er vertrat die Auffassung, dass er auf jeden Fall zur Wahl hätte zugelassen werden müssen. Schließlich stehe in der BRAO an keiner Stelle, dass man nach dem Amtsverzicht nicht später noch einmal für den Vorstand einer Anwaltskammer kandidieren dürfe. Zudem sei auch die Verknüpfung von Neuwahl für vier Jahre und der Nachwahl für zwei Jahre in einem Wahlvorgang rechtswidrig gewesen.

Kopps Argumentation war der Bayerische Anwaltsgerichtshof seinerzeit weitgehend gefolgt (Urt.v. 22.7.2021, AZ. BayAGH III-4-9/20).

BGH: Ausschluss von Neuwahl nicht zu rechtfertigen

Die von der RAK München eingelegte Berufung blieb jetzt weitgehend ohne Erfolg. In seinem 38-seitigen Urteil mit 91 Randnummern erteilt er nahezu allen Argumenten der Kammer eine klare Absage.

So sei schon die Verknüpfung von Neu- und Nachwahl mit den Vorschriften der BRAO nicht vereinbar. Die beiden Wahlen hätten zwar zeitgleich stattfinden können. Aber die Durchführung der Wahl in einem Wahlgang mit der Prämisse, dass der mit Rang 12 gewählte der Nachrücker für zwei Jahre ist, die übrigen Gewählten aber eine vierjährige Amtszeit hätten, verstoße gegen den Sinn und Zweck einer geordneten Wahl. Da die Amtszeit des Nachrückers im April 2022 abgelaufen war, stellte der BGH die Rechtswidrigkeit der Wahl fest.

Viel gravierender war aber laut Anwaltssenat der Ausschluss von Kopp von der Wahl insgesamt. Jedenfalls von der Neuwahl für die Amtsperiode 2020 bis 2024 hätte er nicht ausgeschlossen werden dürfen.

Zwar sei ein Kandidat für seine eigene Nachwahl gesperrt. Diese Sperrung auf eine Neuwahl zu übertragen, dafür, so der BGH, "geben weder der Wortlaut, nicht Entstehungsgeschichte, Systematik oder Sinn und Zweck der Regelung einen hinreichenden Anhalt". Die Ansicht der RAK finde in den einschlägigen Wahlvorschriften keine Grundlage, so das Gericht. Damit liege ein erheblicher Wahlfehler vor, der zu einer Ungültigkeit der Wahl führt.  

Laut BGH spielt es auch keine Rolle, dass Kopp bei der Neuwahl im Jahr 2022 mit einem guten Ergebnis erneut in den Vorstand gewählt worden war. Dadurch fehle es nicht an einem Rechtsschutzbedürfnis für die Klage. Für Wahlanfechtungsklagen bedürfe es keines subjektiven Rechtsschutzbedürfnisses, sondern es finde eine objektive Prüfung statt.

Bittere Niederlage für Deutschlands größte RAK

Der völlig unnötige Ausschluss von Kopp von den Wahlen 2020 ist für die RAK München eine deutliche und bittere Niederlage. Wie es im Vorstand der Kammer jetzt weitergeht, ist völlig offen. So hat nicht nur Präsident Then sein Amt mit der BGH-Entscheidung verloren, sondern auch weitere Vizepräsidenten der Kammer, Andreas von Mariassy und Dr. Alexander Siegmund. Das Präsidium der RAK hat nur noch drei und nicht mehr sechs Mitglieder. Damit die Kammer handlungsfähig bleibt, müssten die verbliebenen Vorstandsmitglieder rasch ein neues Präsidium wählen.

Gut wäre es darüber hinaus, – nicht zuletzt auch für das Ansehen und die Handlungsfähigkeit des Vorstands der größten deutschen Anwaltskammer – wenn die Nachwahlen für die Zeit bis zum April 2024 (so lange dauert die Amtsperiode der ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder noch) rasch stattfinden würden. Angesichts der Vorgeschichte wäre dabei eine niedrige Wahlbeteiligung wohl kaum überraschend.

Unterdessen muss sich die RAK München als Verlierer vor dem BGH nicht allein fühlen: 2020 hatte das Gericht bereits die Wahlen der Kammer Düsseldorf beanstandet. Der damalige RAK-Präsident Herbert Schons hatte nach einer Wahlkampfrede gegen das Neutralitätsgebot verstoßen und verlor sein Amt.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Ex-Geschäftsführer zu Unrecht ausgeschlossen: . In: Legal Tribune Online, 18.10.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49919 (abgerufen am: 16.06.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Berufs- und Standesrecht
    • Anwaltsberuf
    • Anwaltskammer
    • BGH
    • BRAK
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Rachel Cohen 15.06.2025
Englische Texte

The associate that quit law firm over Trump deal:

"Not sure I'll be brave once criti­ci­zing the govern­ment is illegal"

Rachel Cohen was an associate at Skadden. In March, she publicly resigned after law firms made deals with Trump. In this interview, she talks about her motivations, why Trump attacks big law and the impact on the justice system.

Artikel lesen
Eine Anwältin spricht leidenschaftlich über Mut und die Herausforderungen der Kritik an der Regierung. 12.06.2025
Anwaltsberuf

Die Anwältin, die nach den Trump-Deals kündigte:

"Ich weiß nicht, ob ich noch den Mut hätte, wenn Kritik an der Regie­rung ver­boten ist"

Skadden-Associate Rachel Cohen kündigte im März, nachdem mehrere Kanzleien Deals mit der Trump-Regierung gemacht hatten. Im Interview spricht sie über ihre Beweggründe, warum Trump Großkanzleien angreift und die Folgen für das Justizsystem.

Artikel lesen
Stefan von Raumer beim Deutschen Anwaltstag in Berlin 11.06.2025
DAV

DAV-Präsident zu Deutschlands Position bei Zurückweisungen:

"Das ist der Beginn von Anar­chie"

Andere Staaten halten sich bei Zurückweisungen nicht an das EU-Recht, deshalb muss Deutschland das auch nicht tun – so hatte die Bundesregierung argumentiert. Dies sendet eine fatale Botschaft, findet DAV-Präsident Stefan von Raumer.

Artikel lesen
Demonstration am Rande der Urteilsverkündung des OLG München 2018 im NSU-Verfahren 10.06.2025
NSU

Beschwerde beim BGH erfolgreich:

Doch NSU-Unter­stützer-Pro­zess vorm Ober­lan­des­ge­richt Dresden

Wie weit reichte Susann Emingers Unterstützung für die rechtsterroristischen Taten des NSU? Darüber wird das OLG Dresden nun doch zu verhandeln haben, nachdem es die Eröffnung eines Verfahrens wegen Terrorunterstützung zuvor abgelehnt hatte.

Artikel lesen
Ein Redner diskutiert die aktuellen Herausforderungen für die Anwaltschaft und Justiz beim Deutschen Anwaltstag 2025. 07.06.2025
Podcast

LTO-Rechtslage-Sonderfolge zum Deutschen Anwaltstag:

Es beginnt mit dem Angriff auf Anwalt­schaft und Justiz

Welche Folgen hat der Beschluss zu Grenz-Zurückweisungen? Wie soll Justiz und Anwaltschaft auf Angriffe reagieren? US-Großkanzlei-Anwältin erzählt über ihren Ausstieg wegen des Systems Trump. All dies in Folge 34 des Rechtslage-Podcasts. 

Artikel lesen
Ein BMW (jaja, kein X3, wissen wir) in einer Waschstraße 06.06.2025
Schadensersatz

BGH verneint Schadensersatzanspruch:

Wasch­an­lage reißt einem Auto den Tank­de­ckel ab

"Tank- und Wartungsklappen müssen sicher verriegelt sein": Nach diesem Hinweis fuhr ein BMW-Fahrer in die Waschanlage. Danach war sein Auto zwar sauber, aber auch kaputt. Die Betreiberin der Waschanlage muss dafür nicht zahlen, so der BGH.

Artikel lesen

Jobsuche

Suchoptionen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Cott­bus

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Neu­rup­pin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­ris­ti­sche Mit­ar­bei­ter & Re­fe­ren­da­re | Ar­beits­recht | Ber­lin, Frank­furt,...

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Mün­chen

Logo von Oppenhoff
As­so­cia­te Ar­beits­recht (m/w/d)

Oppenhoff , Köln

Logo von HESSEN­METALL Verband der Metall- und Elektro-Unter­nehmen Hessen e. V.
Voll­ju­rist / Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits- und...

HESSEN­METALL Verband der Metall- und Elektro-Unter­nehmen Hessen e. V. , Kas­sel

Logo von Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg
Staats­an­wäl­tin (Rich­te­rin auf Pro­be) / Staats­an­walt (Rich­ter auf Pro­be)...

Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg , Pots­dam

Logo von Deutsche Rentenversicherung Bund
Ex­pert*in Re­gress Zen­tra­les For­de­rungs­ma­na­ge­ment (m/w/div)

Deutsche Rentenversicherung Bund , Ber­lin

Logo von CMS Deutschland
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) für die Wahl­sta­ti­on im CMS EU Law Of­fice in...

CMS Deutschland , Brüs­sel

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Oppenhoff
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Mehr Stellenanzeigen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH