Das BVerfG entscheidet zur Bundesrichterwahl, der BGH zu Kita-Plätzen, und jeder, der will, zur Strafbarkeit eines Kampfpiloten. Außerdem in den Top 10: "Die Partei" soll nachzahlen, Lasertag ist kein Sport und die Apothekenpreisbindung kippt.
10. OLG Hamm zu Rückstau auf Straßenkreuzung: Nachzügler müssen besonders vorsichtig sein
Wer aufgrund eines Rückstaus im Kreuzungsbereich stehen bleibt, darf diesen vor dem annahenden Querverkehr räumen. Blind vertrauen darf man darauf aber nicht: Mit erhöhter Verweildauer steigen die Sorgfaltsanforderungen, so das OLG Hamm.
9. OVG verbietet Vergnügungsstätte in Gewerbegebiet: Lasertag kein Sport, sondern nur ein Spiel
Eine Lasertag-Anlage ist in einem Gewerbegebiet nicht zulässig, entschied das OVG Rheinland-Pfalz. Es handle sich dabei nämlich um eine Vergnügungsstätte und keine Anlage für sportliche Zwecke.
8. Hygiene als juristischer Streitfall: Händewaschen aus Rechtsgründen
Die Vereinten Nationen haben den 15. Oktober zum Welttag des Händewaschens erklärt. Zum Nachdenken über symbolische Formen im Recht laden saubere Hände jedenfalls auch ein. Von Martin Rath.
7. BGH zu fehlenden Kita-Plätzen: Anspruch auf Schadensersatz bei Verdienstausfall
Seit gut drei Jahren haben Kinder einen gesetzlichen Betreuungsanspruch, dennoch herrscht vielerorts Mangel an Kita-Plätzen. Erleiden die Eltern infolgedessen finanzielle Einbußen, können sie Schadensersatz verlangen, urteilte nun der BGH.
6. EuGH zu Preisbindung für Medikamente: Gerichtlicher Sieg, wirtschaftliche Niederlage?
Der EuGH hat die deutsche Preisbindung für Medikamente gekippt, Internet-Apotheken dürfen sich freuen. Zumindest noch im Moment, sagt Arne Thiermann, denn die Entscheidung könne sich in der Praxis zum Nachteil von Doc Morris & Co auswirken.
5. Elegant gendern in der Ansprache: Nur mitmeinen reicht nicht
Richter(in), Anwalt (m/w), Mitarbeiter/innen: Es gibt elegantere Wege als diese, beide Geschlechter anzusprechen, meint Eva Engelken. Und ist der Überzeugung, dass große wie kleine Kanzleien das auch tun sollten.
4. Studenten privat beschäftigt: Ex-Professor verliert Beamtenstatus
Seine Studenten mussten Berechnungen zur Energie-Effizienz seines Whirlpools aufstellen und beim Hausbau helfen. Ein ehemaliger Hochschulprofessor muss dafür nun büßen. Er ist künftig kein Beamter mehr.
3. BVerfG lehnt Verfassungsbeschwerde übergangener OLG-Richterin ab: Freibrief für die Bundesrichterwahl
Für die Ernennung von Bundesrichtern gilt zwar das Prinzip der Bestenauslese. Das spezielle Verfahren schränke die Nachprüfbarkeit der Entscheidung jedoch stark ein, so das BVerfG. Konkurrentenklagen entzieht es damit weitgehend die Grundlage.
2. Nach Ausnutzung der alten Parteienfinanzierung: "Die Partei" soll fast eine halbe Million Euro zahlen
"Die Partei" unter Führung Martin Sonneborns steht vor der Pleite: Die Bundestagsverwaltung fordert eine knappe halbe Million Euro von ihr, nachdem sie in einer Aktion Geld für Geld verkaufte und die Parteienfinanzierung ad absurdum führte.
1. Kommentar zu "Terror – Ihr Urteil": Im Namen der Quote
"Terror – Ihr Urteil" war ein Betrug am Zuschauer und ein Affront gegen den Rechtsstaat, findet Lorenz Leitmeier. Das Stück verzerre die Rechtslage, um Negativurteile über die Justiz zu perpetuieren.
Die meistgelesenen Artikel der Woche: Kriegsspiele, Kampfpiloten und Kita-Plätze . In: Legal Tribune Online, 22.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20929/ (abgerufen am: 27.04.2024 )
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