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Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD: Ver­schärft die GroKo den Fach­kräf­te­mangel?

von Dr. Philipp Schäuble

19.01.2018

Fachkraft (Symbol)

© Ingo Bartussek - stock.adobe.com

Die im Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD angesprochenen Reformen des Arbeitsmarktes sind nicht weitreichend genug. Schlimmstenfalls könnten sie den Fachkräftemangel sogar verschärfen, meint Philipp Schäuble.

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Die gute Nachricht zuerst: Die Wirtschaft brummt, der Arbeitsmarkt ist vielerorts leergefegt. Bundesweit lag die Arbeitslosenquote nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2017 bei durchschnittlich 5,3 Prozent. Einige Bundesländer wie Bayern (2,9 Prozent) oder Baden-Württemberg (3,2 Prozent) sind der Vollbeschäftigung nahe, in bestimmten Branchen oder Regionen ist diese bereits erreicht.

Indes klagen viele Unternehmen über Personalengpässe, zudem werden anlässlich der Digitalisierung erhebliche Änderungen auf Millionen von Beschäftigten zukommen. Zu Recht erwarten Unternehmen daher von einer neuen Bundesregierung Impulse für den Arbeitsmarkt. Mit Spannung erwartete man, wie sich CDU/CSU und SPD für den Fall einer GroKo-Neuauflage zu den brisanten Themen "Fachkräftemangel" und "Arbeitsrecht 4.0" aufstellen würden. Anhand des am 12. Januar von CDU/CSU und SPD veröffentlichten Sondierungspapiers lässt sich zumindest die grobe Marschrichtung ablesen.

Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht im Sondierungspapier

Sollten sich CDU/CSU und SPD einig werden, planen sie die Entwicklung einer Fachkräftestrategie, um dem Personalengpass zu begegnen. Hierzu sollen die Beschäftigungsbedingungen für Frauen verbessert werden. Geringqualifizierte sowie Langzeitarbeitslose sollen gezielt gefördert und älteren Arbeitnehmern vermehrt Anreize zu einer längeren Beschäftigung gegeben werden. Ferner ist ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz geplant.

Hinsichtlich der Weiterqualifizierung von Beschäftigten spricht das Sondierungspapier allgemein von einem Initiativrecht der Betriebsräte auf Weiterbildung, das es zu stärken gelte. Überdies sollen alle Arbeitnehmer ein Recht auf Weiterbildungsberatung erhalten und die Bundesagentur für Arbeit ihr Angebot entsprechend ausbauen.

Anspruch auf befristete Teilzeit

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung erwogen, ein Recht auf befristete Teilzeit einzuführen, und einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Einführung der befristeten Teilzeit wäre eine der zentralen arbeitsrechtlichen Änderungen, welche CDU/CSU und SPD für den Fall einer Neuauflage der Großen Koalition umsetzen wollen.

Gemäß dem Sondierungspapier könnten Arbeitnehmer für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr bis hin zu fünf Jahren eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen. Nach Ablauf der befristeten Teilzeit würde für den betreffenden Arbeitnehmer automatisch seine vor Verringerung der Arbeitszeit vereinbarte Arbeitszeit wieder gelten. Während des vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraums kann dieser keine Verlängerung oder Verkürzung der Teilzeit verlangen. Wer befristete Teilzeit in Anspruch nimmt, muss sich also vorher festlegen, für welche Dauer und in welchem Umfang (Arbeitszeit / Woche) er seine Arbeitszeit verringern möchte.

Dieses Recht auf befristete Teilzeit soll es in Unternehmen mit weniger als 45 Mitarbeitern allerdings nicht geben. Für Unternehmen mit einer Mitarbeitergröße von 45 bis 200 Mitarbeitern ist eine Zumutbarkeitsgrenze geplant: Hiernach wäre lediglich einem Beschäftigten pro angefangenen 15 Mitarbeitern befristete Teilzeit zu gewähren; im Übrigen könnte der Arbeitgeber Anträge auf befristete Teilzeit ablehnen. Ab einer Unternehmensgröße von 200 Arbeitnehmern soll der Anspruch auf befristete Teilzeit hingegen unbeschränkt gelten.

Sogwirkung durch geplante Maßnahmen

Was die Maßnahmen zum Arbeitsmarkt und zum Arbeitsrecht angeht, enthält das Sondierungspapier lediglich Programmsätze. Konkrete Vorhaben oder Maßnahmen zu deren Umsetzung fehlen überwiegend. Etwa schweigt das Sondierungspapier dazu, mit welchen Maßnahmen eine bessere Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen oder Geringqualifizierten gelingen soll. Offen bleibt auch, wie eine bessere Beschäftigung von Frauen erreicht werden soll.

Ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist bereits aufgrund des demografischen Wandels dringend notwendig. Das Sondierungspapier lässt jedoch eine Beschreibung des Inhalts eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes vermissen. Noch nicht einmal Eckpunkte werden genannt. So bleibt offen, für welche Branchen oder aus welchen Ländern eine Zuwanderung von Fachkräften angestrebt ist. Jedenfalls ist zu befürchten, dass der Gesetzgebungsprozess aufgrund der damit verbundenen Zuwanderung von ausländischen Arbeitskräften kontrovers diskutiert und eine Umsetzung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes daher viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Noch länger dürfte es dauern, ehe Fachkräfte aus anderen Ländern tatsächlich erfolgreich und in erheblicher Zahl angeworben werden können. Schnelle Hilfe für den Engpass an qualifizierten Arbeitskräften ist von einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz daher nicht zu erwarten.

Die Einführung eines Anspruchs auf befristete Teilzeit ist grundsätzlich richtig, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Kritisch ist aus Arbeitgebersicht allerdings, dass ein Recht auf befristete Teilzeit einen bereits vielfach bestehenden Personalengpass verschärfen könnte. Denn die Gewissheit, nach vorübergehender Verringerung der Arbeitszeit auf eine Vollzeitstelle zurückkehren zu können, dürfte Teilzeit für eine Vielzahl von Arbeitnehmern überhaupt erst attraktiv machen.

Aus Sicht der Unternehmen stellt sich daher die Frage, wie sie verringerte Mitarbeiterkapazitäten auffangen können. Auch könnte ein Recht auf befristete Teilzeit eine Sogwirkung hin zu weiteren Änderungen bei der Arbeitszeit bewirken. So könnte eine Reform des Teilzeitrechts den Gewerkschaften Auftrieb bei der Forderung eines Rechts auf befristete Teilzeit mit Lohnausgleich verleihen. Einen solchen Lohnausgleich bei Verringerung der Arbeitszeit verlangt etwa die IG Metall in den zurzeit laufenden Tarifverhandlungen. Die Forderung nach befristeter Teilzeit bei vollem Lohnausgleich stößt bei Unternehmen und Arbeitgeberverbänden naturgemäß auf massiven Widerstand.

Anreize für Unternehmen setzen, Arbeitnehmer fördern

Die im Sondierungspapier angesprochenen Reformen greifen insgesamt zu kurz. Erforderlich sind vielmehr nachhaltige strukturelle Maßnahmen sowohl bezüglich des Arbeitsmarkts als auch im Arbeitsrecht:

Das Arbeitszeitgesetz bietet mit einer täglichen Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die vorübergehend auf zehn Stunden verlängert werden darf, vielen Unternehmen keine ausreichende Flexibilität. Die EU-Arbeitszeitrichtlinie, auf welcher das Arbeitszeitgesetz basiert, schreibt lediglich eine tägliche Mindestruhezeit von elf Stunden und eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden vor. Gerade, wenn künftig vermehrt Arbeitnehmer (vorübergehend) nur in geringerem Umfang tätig werden sollen, wird größere zeitliche Flexibilität von den übrigen Mitarbeitern erforderlich sein. Unternehmen sollten die Spielräume, welche die EU-Arbeitszeitrichtlinie bietet, daher auch nutzen können. Hier ist der nationale Gesetzgeber gefordert, die täglich zulässige Höchstarbeitszeit zu erhöhen, wobei die maximale Wochenarbeitszeit schon aufgrund der EU-rechtlichen Vorgaben unverändert bei 48 Stunden verbliebe.

Weiter ist an Lockerungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zu denken. Etwa sollten Arbeitgeber durch befristete Teilzeit verringerte Mitarbeiterkapazitäten dauerhaft durch Leiharbeitnehmer ersetzen können, ohne dabei der Höchstüberlassungsdauer von derzeit 18 Monaten pro Leiharbeitnehmer zu unterliegen. Eine solche Änderung sollte spätestens im Rahmen der für 2019 angedachten Evaluierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes umgesetzt werden.

Die Digitalisierung wird die Anforderungen an Millionen von Arbeitsplätzen ändern und stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, massenweise Entlassungen der bestehenden Belegschaften zu vermeiden. Unternehmen werden stattdessen die bestehenden Mitarbeiter angesichts des demografischen Wandels und der guten wirtschaftlichen Entwicklung in erheblichem Umfang fortbilden und weiter qualifizieren müssen.

Die künftige Bundesregierung sollte es Arbeitgebern und Betriebsräten dabei selbst überlassen, wie sie diese Änderungen im Betrieb umsetzen. Als Steuerungsinstrumente stehen den Betriebsparteien dabei unter anderem die Instrumente des Interessenausgleichs und des Sozialplans zur Verfügung.

Was eine neue Große Koalition hingegen sehr wohl tun sollte: Weiterqualifizierungsmaßnahmen in erheblichem Umfang finanziell fördern. Denn jetzt ist der Zeitpunkt, Anreize für Unternehmen zu schaffen, die Arbeitnehmer in Deutschland rechtzeitig fit für die digitalisierte Welt zu machen und zugleich dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Der Autor Dr. Philipp Schäuble ist Counsel und Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bei Clifford Chance in München.

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Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD: . In: Legal Tribune Online, 19.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26591 (abgerufen am: 15.02.2026 )

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