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OVG verhandelt zur Beobachtung der AfD: Ein rät­sel­hafter Zettel nach der Mit­tags­pause

von Dr. Markus Sehl

12.03.2024

Roman Reusch (M, AfD), Carsten Hütter (r, AfD) Rechtsanwalt Christian Conrad (l)

Berufungsverfahren gegen den Verfassungsschutz: Roman Reusch (M, AfD), Beisitzer im Bundesvorstand der AfD, und Carsten Hütter (r, AfD), Mitglied des sächsischen Landtags im Foyer des Oberverwaltungsgerichts neben Rechtsanwalt Christian Conrad. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner

Der Rechtsstreit der AfD gegen den Verfassungsschutz hat beim OVG NRW erwartungsgemäß schleppend begonnen, doch nach der Pause gab es eine Überraschung. Wie geht es weiter und wann ist mit einem Urteil zu rechnen?

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Immer wieder das hallende Geräusch der Schritte. Es kommt vom Besprechungszimmer der Richterinnen und Richter, über die Galerie, die Treppe herunter, durch das Foyer zur Richterbank. Die Zuschauer und Journalisten sind aufgestanden und warten auf das Gericht. Die Schritte kommen durch die Stille näher. Es hat etwas von einem Theaterauftritt – auch weil sich die Prozedur an diesem Vormittag noch einige Mal wiederholen wird. Auf- und Abgang des Gerichts, wenn man so will.

Verhandelt wird im vollbesetzten Foyer des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Nordrhein-Westfalens in Münster. Es geht um drei Fälle. Im wohl wichtigsten will die AfD, vertreten durch ihren Bundesvorstand, dem Verfassungsschutz untersagen lassen, sie als Verdachtsfall einzustufen. In der Vorinstanz hatte das Verwaltungsgericht (VG) Köln im März 2022 dem Verfassungsschutz größtenteils Recht gegeben. Die Richter stellten fest, dass es hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche, gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen der AfD gebe. Dagegen legte die Partei Berufung ein, die nun in Münster verhandelt wird.

Anträge, Anträge, Anträge

Der Verhandlungstag begann erwartungsgemäß schleppend. Es gab Anträge der AfD. Vertagungsanträge, Befangenheitsanträge, Ausschluss-der-Öffentlichkeit-Anträge, Beweisanträge. Rechtsanwalt Christian Conrad von der Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte, der auch schon vor dem VG Köln für die AfD auftrat, trägt sie freundlich gelassen vor. "Sie haben es sich wahrscheinlich schon gedacht Herr Vorsitzender, wir haben dann noch einige Anträge zu stellen."

Der Vorsitzende Richter Gerald Buck wies sie jeweils nach Beratung mit seinem Senat allesamt zurück. Mit der Zeit wurde der Ton auch angespannter. Die Partei habe keine neuen Argumente aufgeführt. Der Antrag auf Ablehnung des Senats sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden, so Buck.

Conrad argumentierte unter anderem, es sei nicht möglich gewesen, in der Kürze der Zeit auf die Materialnachlieferung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) von Januar mit rund 4.200 Seiten Dokumenten und 116 Stunden Videomaterial eingehen zu können.

Nach einer knappen Stunde schon sprach die AfD-Seite an, um was es eigentlich bei dem Prozess geht. Was sozusagen drohend über dem  laufenden Gerichtserfahren schwebt.

Droht der AfD nach einem Urteil die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch"? 

Denn Einstufung der Partei als Verdachtsfall hin oder her: Der Verfassungsschutz soll bereits ein neues Gutachten zur AfD vorbereitet haben. Die Behörde halte es derzeit noch zurück, um das Urteil aus Münster abzuwarten, so hört man. Gut möglich, dass eine Hochstufung der Bundespartei bevorsteht. Wird sie als "gesichert rechtsextremistisch" – das ist die nächste Stufe nach Verdachtsfall – eingestuft, geht es um ein anderes Kaliber an Konsequenzen für die AfD. Staatsbeamte zum Beispiel verpflichtet das Gesetz zur Verfassungstreue. Sind sie gleichzeitig AfD-Mitglieder oder sogar Funktionäre, müssten sie im Einzelfall dann auch disziplinarrechtliche Konsequenzen fürchten, sollte die Partei als gesichert extremistisch eingestuft werden. 

Ein Vertreter des Verfassungsschutzes betonte vor Gericht, die Einschätzung der AfD als möglicherweise gesichert extremistisch durch seine Behörde sei noch nicht final – "es gibt kein fertiges Gutachten", sagte er. Conrad und seine Kollegen beantragten, mehrere leitende Mitarbeiter des Inlandsgeheimdienstes dazu als Zeugen zu befragen. Ein Anwalt des Verfassungsschutzes merkte an, die umständliche Art und Weise, wie die Klägerin ihre Anträge stelle, diene "ausschließlich der Prozessverschleppung".

Was für die AfD in Münster vor Gericht auf dem Spiel steht, lesen Sie hier.

Ein Zwischenfall mit einem Papierschnipsel

Eine Überraschung gab es nach der Mittagspause. Die Anwälte der AfD trugen vor, ein von der Partei engagierter Sicherheitsmann sei in der Pause von einem Mann angesprochen worden. Dieser habe ihm vorgeschlagen, künftig gegen Geld Informationen über die Partei zu liefern. Der Mann  habe ihm einen Papierschnipsel mit einer E-Mail-Adresse zugesteckt. Vertreter des BfV wiesen darauf hin, dass es sich nicht um einen Anwerbeversuch ihrerseits gehandelt habe. War das ein PR-Stunt der AfD-Seite? Ein Journalist? Ein Scherz? Der Vorsitzende Richter zeigte sich von alledem unbeeindruckt und sorgte dafür, dass der Schnipsel "als Anlage zu Protokoll" genommen wurde.

Die erste Reihe der Bundes-AfD war nicht nach Münster gekommen. Von der Parteispitze waren nur der frühere Bundestagsabgeordnete und Leitende Oberstaatsanwalt Roman Reusch und Bundesschatzmeister Carsten Hütter nach Münster gekommen. In der Vorinstanz beim VG Köln war noch AfD-Chef Tino Chrupalla erschienen. Auch das BfV kam nicht mit seinem Präsidenten Thomas Haldenwang oder einem Vize, es hat stattdessen aber ein ganzes Team an Fachbeamten geschickt.

Ab dem Nachmittag geht es dann in Münster um die inhaltlichen Fragen. Müssen für den Verfassungsschutz auch Grundsätze aus dem Presserecht gelten? Gelten für Einstufung als Verdachtsfall auch die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung? Hätte die AfD angehört werden müssen? Das trägt Conrad vor. Dem tritt der Anwalt des Verfassungsschutzes Wolfgang Roth von der Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs entgegen. Presserecht und Verfassungsschutzrecht seien grundverschieden. Auf dem Programm hat das Gericht für Dienstag auch noch die Frage, wie es sich auswirkt, falls V-Leute sich in der Partei befinden.

Die Verhandlung am Dienstag wirkte durchdacht organisiert, der Einlass für Medien und Publikum lief flüssig. Im extra bestuhlten weitläufigen Foyer waren Lautsprecher verteilt. Es gab innerhalb des Gerichtskomplexes Verpflegung. Das ist alles erwähnenswert, weil die Durchführung von solchen Großverfahren mit Hunderten Zuschauern bei deutschen Gerichten nicht immer reibungslos abläuft.

Wann kommt das Urteil und wie geht es dann weiter?

Eigentlich wird die Halle als Eingangsbereich des Gerichts genutzt, bereits während der Corona-Pandemie hatte das OVG Erfahrung mit der Nutzung als Gerichtssaal gesammelt. Die vielen Polizisten und Justizbeamten im Saal ließen erahnen, wieviel Ressourcen für den auf zwei Tage angesetzten Prozess aufgewendet werden. Das Gericht machte stets den Eindruck, für alles gewappnet zu sein. Gleich zu Beginn der Verhandlung sagte Richter Buck ins Publikum: "Sie sehen eine große Zahl Polizisten und Justizbeamte, wir sind auf alles vorbereitet."

Das Gericht hatte angekündigt, nach der Verhandlung gleich sein Urteil zu verkünden. Nur die Frage ist, wann hat das Gericht fertig verhandelt. Für Mittwoch hat es noch einen zweiten Verhandlungstag angesetzt. Ob es sogar noch weitere Termine braucht, die noch nicht angesetzt sind, war am Dienstag noch nicht absehbar. Tendenz: Das Gericht versucht zügig aber nicht übereilt voranzukommen. Es scheint bestrebt, am Mittwochabend entscheiden zu können.

Der stellvertretende AfD-Bundesvorsitzende, Peter Boehringer, hatte vor Beginn der Verhandlung im Deutschlandfunk auf die Frage, wie die Partei mit einer Niederlage umgehen würde, geantwortet, angesichts des Umfangs der zu klärenden Fragen wäre eine Entscheidung nach maximal zwei Tagen mündlicher Verhandlung schon allein Grund für eine Revision.

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OVG verhandelt zur Beobachtung der AfD: . In: Legal Tribune Online, 12.03.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54088 (abgerufen am: 14.01.2026 )

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