Druckversion
Montag, 10.08.2026, 18:41 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/lg-leipzig-candy-love-prozess-resuemee-drogen-handel-freiheitsstrafe
Fenster schließen
Artikel drucken
51894

Resümee zum Candylove-Verfahren: Dreh­schluss – Der Pro­zess ist im Kasten

von Linda Pfleger

01.06.2023

Der Angeklagte im Prozess

Maximilian Schmidt winkt am letzten Verhandlungstag fröhlich in die Kamera – auf ein baldiges Wiedersehen? Foto: LTO / Linda Pfleger

Vor kurzem fand das große Finale des Candylove-Prozesses statt. Vier Verurteilungen, ein Freispruch und bereits eingelegte Revisionen stehen an dessen Ende. LTO begleitete das gesamte Verfahren – ein Resümee.

Anzeige

"Ein Rechtsstaat hat nicht zu siegen, nicht zu verlieren, er hat zu existieren", leitete der Vorsitzende Richter Rüdiger Harr die Urteilsbegründung ein. Der Vorhang im Candylove-Verfahren ist gefallen. Von 18 angesetzten Verhandlungstagen erging nach 13 Sitzungen am 17. Mai 2023 das Urteil.

Für den als Kinderzimmer-Dealer und durch eine Netflix-Dokumentation berühmt gewordenen Maximilian Schmidt stehen am Ende seines zweiten Gerichtsverfahrens viereinhalb Jahre Freiheitsstrafe, für Friedemann G. knapp sechs Jahre als nachträgliche Gesamtstrafe, die er bereits verbüßt. Jens M. und Julius M. wurden wegen Beihilfe zu einer zehnmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung bzw. einer Geldstrafe verurteilt. Strafen, die angesichts vorheriger konkreter Ankündigungen des Gerichts nicht für große Verwunderung gesorgt haben sollten. Vom angeklagten bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln gemäß § 30a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) blieb am Ende die Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Handeltreibens in nicht geringer Menge nach §§ 29, 29a BtMG bzw. der Beihilfe dazu. Rechtsanwalt R. dagegen verließ den Saal als freier Mann, mit einem Entschädigungsanspruch für die bei ihm durchgeführten Durchsuchungsmaßnahmen im Gepäck.

Ein Drehbuch mit kleinen Überraschungen und allerlei Emotionen

Es endet ein Prozess, der einige rechtliche Fragen aufwarf und bis zum Schluss kleine Überraschungen und Besonderheiten bereithielt. Man könnte meinen, dem Verfahren selbst habe ein mehr oder weniger originelles Drehbuch zugrunde gelegen. Beteiligten und Beobachtern wurde einiges geboten: ein dreistündiges Geständnis, die Beschlagnahme des Handys einer Journalistin, Kinofeeling im Gerichtssaal, das bleibende Geheimnis verschlüsselter Datenträger und schließlich ein Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer – weil der Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt worden sei – entgegen des gewohnten Schemas einfach keine Strafe beantragte, und damit die Verteidigung in Fassungs- und Sprachlosigkeit versetzte.

Auch zwischenmenschlich und stimmungsmäßig liegt ein abwechslungsreicher Weg hinter den Beteiligten. Von Nervosität und Ärger bei Zeugenaussagen, Scham und Belustigung bei Szenen aus der Netflix-Doku, melodramatischen Schilderungen einer Gefängnis-Freundschaft und nicht zuletzt allgemeiner Heiterkeit bei Schmidt und seinem Verteidiger Engel war alles dabei. Letzterer hat den Weg öfter mal etwas breiter ausgetreten als nötig. Abgesehen von seinem halbstündigen Plädoyer mit ausufernden Bemerkungen über die Filmfestspiele in Cannes, der Portoerhöhung der Deutschen Post und der Fachkompetenz des Gesundheitsministers – deren Notwendigkeit für die Verständlichkeit seiner Ausführungen dahinstehen mag – machte Engel gern lautstark mittels Zwischenrufen und Anträgen auf offenbar empfundene Ungerechtigkeiten aufmerksam. In Erinnerung bleiben etwa das beschlagnahmte Handy und der beantragte Ausschluss der Öffentlichkeit. Auch am letzten Verhandlungstag ließ er Kommentare nicht vermissen, diesmal in spürbarer Gereiztheit gegenüber seinen Kollegen Brunzel und Dr. Kilian, die sich – ohne ihn zu informieren – verspäteten. Umso kollegial-inniger wirkte dagegen der Umgang zwischen den drei Angeklagten Schmidt, Friedemann G. und Jens M.

Der verbotene Baum in der Urteilsbegründung

Maßgeblich für den Freispruch des Anwalts R. war, dass das Gericht schlussendlich die Unverwertbarkeit der abgehörten Gespräche zwischen ihm und seinem damaligen Mandaten G. annahm. Damit sind die Gespräche selbst, aber auch alle daraus resultierenden Erkenntnisse nicht verwertbar. "Es geht hier gerade nicht um die Früchte des Baumes, sondern um den verbotenen Baum selbst", kommentierte Harr die gegensätzliche Position der Staatsanwaltschaft. Sie führte zuvor an, dass die "fruit of the poisonous tree"-Doktrin, wonach fehlerhaft erhobene Beweise und darauf basierende Erkenntnisse nicht weiter verwertet werden dürfen, gerade nicht im deutschen Recht gelte.

Das Gericht betonte, dass es sich um ein absolutes Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbot gem. § 160a i.V.m. § 153 StPO (Strafprozessordnung) handele. Der erforderliche Tatverdacht für ausnahmsweise zulässige Ermittlungsmaßnahmen gegen Rechtsanwälte gem. § 160a Abs. 4 StPO müsse zum Entscheidungszeitpunkt der Maßnahme vorliegen und dürfe nicht erst durch die Auswertung der dadurch gewonnenen Erkenntnisse erlangt werden. Dieser erforderliche Verdacht gegen R. habe seinerzeit nicht bestanden, was sich aus der Zeugenaussage am siebten Prozesstag deutlich ergeben habe. Diese schien der entscheidende Wendepunkt für die Kammer gewesen zu sein, ging sie noch am sechsten Verhandlungstag nach vorläufiger Bewertung nicht von einer vollständigen Unverwertbarkeit aus. Ab dem achten Tag zeichnete sich dagegen die letztlich vertretene Position und der Freispruch für R. ab.

"Es ist freizusprechen, ohne Wenn und Aber"

Der Verteidiger des R., Andrej Klein, betonte zuvor, dass dies kein Freispruch zweiter Klasse sei. R. sei gerade nicht von der Schippe gesprungen, weil man ihm die Vorwürfe nicht nachweisen könne. Das Gericht rüffelte indes, dass es keine Freispruch-Klassen gäbe. "Es ist freizusprechen, ohne Wenn und Aber", so Harr. Ob letztlich doch ein Fünkchen oder gar Feuerchen Wahrheit in den Vorwürfen gegen R. steckt, ist damit nicht geklärt. Gerade die am zehnten Prozesstag vorgelesene hitzige Unterhaltung zwischen G. und R., wonach R. "keine Lust hatte, sich in die Nesseln zu setzen", deutet auf eine Beteiligung hin. Doch verwendet werden darf die Passage nicht.

Ohne Anwalt R. als Mittäter lag mangels dreier Täter auch keine Bande vor. Auch insoweit keine Überraschung, diesen Ausgang ließ das Gericht ebenfalls seit dem sechsten Verhandlungstag durchblicken. Der Versuch der Staatsanwaltschaft, die beiden Gehilfen mit ins Banden-Boot zu ziehen, ging ins Leere. Laut Gericht sind diese nicht in eine bandenmäßige Organisation eingegliedert gewesen und hatten keinen mitbestimmenden Einfluss. Die Tatsache, dass sie ein Gehalt erhielten, reiche nicht aus.

Im Ergebnis ging das Gericht davon aus, dass Schmidt und G. die Drahtzieher waren. Der ursprüngliche Antrieb sei von G. gekommen, später hätten die beiden arbeitsteilig zusammengewirkt. Damit scheint das Gericht den in diesen wesentlichen Punkten übereinstimmenden, von Freundschaft getragenen Einlassungen von G. und Schmidt Glauben zu schenken. Zudem zog es zur Begründung als Beweis die Anweisung Schmidts an die Gehilfen heran, präzise beim Abwiegen der Drogen zu sein, da nichts zu verschenken sei.

Anzeige

Klärt eine nächste Staffel namens "Revision" offen gebliebene Fragen?

Am Ende werden die "Zuschauer" dennoch mit einigen offenen Fragen zurückgelassen. Warum wurden die bereits seit Jahren herumliegenden Datenträger nicht schon eher an externe Sachverständige übergeben und so Zeit gespart? Hat Schmidt nun eigentlich, wie von seinem Verteidiger Engel beantragt, eine Kopie davon erhalten – und dadurch wieder die Möglichkeit, an verbliebene Bitcoins zu gelangen? Warum hat das Gericht nicht schon früher – vor Eröffnung des Hauptverfahrens – Klarheit hinsichtlich des Verwertungsverbotes geschaffen und damit insbesondere R. den Prozess und weitere Zeugenaussagen ersparen können? Worum ging es wirklich in den hitzigen Gesprächen zwischen R. und G.? Und was sind nun eigentlich "Autosachen"?

Wahrscheinlich werden einige dieser Fragezeichen in einer weiteren Staffel mit dem Titel "Revision" aufgelöst. Wie bereits in ihrem Plädoyer angekündigt und vom Pressesprecher des LG gegenüber LTO bestätigt, hat die Staatsanwaltschaft nunmehr Revision eingelegt. Auch Schmidt und G. hätten von diesem Recht Gebrauch gemacht. Das LG Leipzig muss nun innerhalb der nächsten elf Wochen das Urteil niederschreiben. Werden die Revisionen danach aufrechterhalten, wird sich der Bundesgerichtshof mit dem bisherigen Drehbuch befassen müssen.

Nun heißt es also "Auf Wiedersehen". Wenn nicht bald in einem Revisionsverfahren, dann vielleicht in einer Netflix-Doku- oder Serienfortsetzung – oder je nach tatsächlichem Läuterungslevel, erneuter Risikobereitschaft oder schlichter Gefängnis-Langeweile Schmidts in einem erneuten Drogen-Prozess vor Gericht.

 

Übersicht über das gesamte Candylove-Verfahren: 

Tag 1: Verhandlungsbeginn vor dem Landgericht Leipzig – Shiny Flakes erneut vor Gericht

Tag 2: Zweiter Verhandlungstag im Shiny-Flakes-Prozess – Informant half Ermittlern beim "Amazon for Drugs"

Tag 3: Dritter Verhandlungstag im Candylove-Prozess – Zwei Angeklagte geben Geständnisse ab

Tag 4: sehr kurzer Formalismus-Termin ohne berichtenswerte Vorkommnisse

Tag 5: Candylove: Kinderzimmer-Dealer gesteht Beteiligung – "Ich bin heute bisschen weiter als damals"

Tag 6: Klärendes Rechtsgespräch im Candylove-Prozess – Nur das Gericht spricht Klartext

Tag 7: Tag 7 bringt weiteres Geständnis im Candylove-Prozess – "Mein lieber Max hat etwas übertrieben"

Tag 8: 8. Verhandlungstag im Candylove-Prozess – Ohne Anwalt keine Bande

Tag 9: Gericht teilt Strafvorstellung im Candylove-Prozess mit – Wohl unter fünf Jahre Haft für Schmidt

Tag 10: Netflix-Doku als Beweismittel im Candylove-Prozess – Vorhang auf im Gerichtssaal

Tag 11: Elfter Candylove-Verhandlungstag bleibt ruhig – Bunkerwohnungs-Vermieter soll als Zeuge aussagen

Tag 12: Zwölfter Verhandlungstag im Candylove-Prozess – Sind wir schon bald fertig?

Tag 13: Urteil im Candylove-Prozess – "Shiny Flakes" muss erneut ins Gefängnis

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Resümee zum Candylove-Verfahren: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51894 (abgerufen am: 10.08.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Drogen
    • Strafprozess
  • Gerichte
    • Landgericht Leipzig
Richterin Isabel Hildebrandt, Vorsitzende Richterin am Landgericht, auf ihrem Platz hinter der Richterbank. 10.08.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 66:

Aus­ge­rechnet auf der Ziel­ge­raden meldet sich der nächste Israeli

Eigentlich hat das Gericht sein Beweisprogramm schon für abgeschlossen erklärt, da meldet sich der nächste, mutmaßlich an der Entführung in der Silvesternacht beteiligte Israeli. Muss die Kammer diesen möglichen Zeugen jetzt anhören?

Artikel lesen
Der Rapper Tupac Shakur kommt drei Tage vor den tödlichen Schüssen auf ihn in Las Vegas in der Radio City Music Hall in New York an. 10.08.2026
Prominente

Mord an US-Rapper:

Fast 30 Jahre nach Tupac Sha­kurs Tod beginnt der Pro­zess

1996 starb der Rapper Tupac Shakur nach Schüssen in Las Vegas, nun beginnt der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher. Der Angeklagte bestreitet die Tat, doch seine eigenen Aussagen in Interviews und seiner Biografie belasten ihn.

Artikel lesen
Außenansicht des Bundesgerichtshofs. 06.08.2026
Kriegsverbrechen

BGH zu Kriegsverbrechen in Syrien:

Lebens­lange Frei­heits­strafe für ehe­ma­ligen Mili­zionär

Wegen der Beteiligung an Vertreibungen, Tötungen und Misshandlungen von Zivilisten in Syrien muss ein ehemaliger schiitischer Milizionär lebenslang in Haft. Der BGH bestätigte das Urteil des OLG Stuttgart.

Artikel lesen
Der Angeklagte Farhad N. (3.v.l.) steht zu Prozessbeginn mit seinen Anwälten Ömer Sahinci (l) und Johann Bund (2.v.l.) im Prozesssaal. 06.08.2026
Extremismus

OLG München:

Lebens­lange Haft nach Auto-Anschlag auf Verdi-Demo

Farhad N., der 2025 mit seinem Auto in eine Demonstration in München raste und zwei Menschen tötete, muss lebenslang ins Gefängnis. Das Gericht sieht ein islamistisches Motiv und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

Artikel lesen
Prozess Justizskandal bei Stuttgarter Staatsanwaltschaft 04.08.2026
Staatsanwaltschaft

Mögliche Verbindungen zu versuchtem Auftragsmord:

Mehr­jäh­rige Haft­strafen in Stutt­garter Jus­tizskandal

Das LG Stuttgart hat im Prozess um ein Datenleck in der Justiz Freiheits-, Bewährungs- und Geldstrafen verhängt. Über Jahre sollen interne Ermittlungsdaten verkauft worden sein – mit Verbindungen zu einem versuchten Auftragsmord.

Artikel lesen
Ein Schild vor dem LG Gera, dass Unterstützer der Ex-Richterin Anna K. aufgestellt hatten 03.08.2026
Rechtsbeugung

BGH sieht keine Rechtsbeugung in Corona-Fall:

Frei­spruch für Ex-Probe­rich­terin aus Thüringen

Überraschung aus Karlsruhe: Der BGH hat eine Ex-Proberichterin vom Vorwurf der Rechtsbeugung freigesprochen. Sie hatte ihrem Vater während der Corona-Pandemie Zugang zu einer Palliativpatientin in einem Pflegeheim verschafft.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Han­no­ver

Logo von Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­walt (m/w/d) im Be­reich Ar­beits­recht

Aderhold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Dort­mund und 1 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Mün­chen

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Deals Le­gal / M&A / Pri­va­te Equi­ty (w/m/d)

PwC Legal AG, Nürn­berg

Logo von Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen
Voll­ju­rist (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht

Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Wies­ba­den

Logo von PwC Legal AG
Ju­ris­ti­scher Mit­ar­bei­ter Tax & Le­gal (w/m/d)

PwC Legal AG, Ber­lin

Logo von PwC Legal AG
Syn­di­kus­rechts­an­walt - Ver­trags­ver­hand­lung und IT (w/m/d)

PwC Legal AG, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Latham & Watkins LLP
Days of Giving Back

10.09.2026, Frankfurt am Main

RVG: Kostenfestsetzung 1 - Grundlagen

17.08.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

18.08.2026

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Schnittstellen Miet- und WEG-Recht: Erprobte Konzepte bei Problemen mit der vermieteten ETW

18.08.2026

Fehlerquellen im Erbschaftsteuerrecht

18.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH