Druckversion
Freitag, 17.04.2026, 05:45 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/korruption-gesundheitswesen-gesetz-verabschiedet-neuerungen-aerzte-und-pharmaunternehmen
Fenster schließen
Artikel drucken
19293

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen: Was lange währt, wird doch strafbar

von Dr. Oliver Kraft und Dr. Julia Lange, LL.M. (Virginia)

09.05.2016

Arzt nimmt Geld nicht an (Symbolbild)

© Halfpoint - Fotolia.com

Der Bundestag hat nach langer Diskussion ein Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen verabschiedet. Es könnte schon im Juni in Kraft treten. Zeit, Ärzte und Unternehmen vorzubereiten, raten Oliver Kraft und Julia Lange.

Anzeige

Seit 2012 wird über die Einführung eines Straftatbestandes der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen diskutiert. Damals hatte der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGH) in einer Grundsatzentscheidung erklärt, dass sich niedergelassene Ärzte, die von Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die bevorzugte Verschreibung bestimmter Medikamente annehmen, nicht nach den geltenden Korruptionsvorschriften strafbar machen (Beschl. v. 29.03.2012, Az. GSSt 2/11).

Der Aufschrei in der Öffentlichkeit war groß. Waren doch seit der Aufdeckung des Herzklappenskandals 1994 immer wieder Sachverhalte bekannt geworden, bei denen Ärzte für die Verschreibung bestimmter Arzneimittel oder die Verwendung bestimmter Medizinprodukte Geld, Autos oder eine ganze Praxisausstattung bekamen. Auch von Pharmaunternehmen finanzierte Reisen zu angeblichen Fortbildungen in Ferienparadiesen – oft gemeinsam mit der ganzen Familie – waren keine Seltenheit. Selbst von Kopfprämien für die Überweisung von Patienten an bestimmte Krankenhäuser war die Rede.

Während angestellte Ärzte sich in solchen Fällen schon heute wegen Bestechlichkeit strafbar machen, hatten niedergelassene, selbstständig tätige Ärzte nach der Grundsatzentscheidung des BGH nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Die Annahme von Zuwendungen als Gegenleistung für ein bestimmtes Verordnungsverhalten hat zwar auch für sie berufs- und sozialrechtliche Konsequenzen. Doch werden diese Sanktionsmöglichkeiten allgemein als nicht ausreichend empfunden, um Korruption im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen.

Verschiedene Gesetzentwürfe wollten Strafbarkeitslücke schließen

Und so wurde der Gesetzgeber aktiv.  Mit dem Entwurf eines Präventionsgesetzes der Bundesregierung sowie dem eines Strafrechtsänderungsgesetzes der Länder Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz befassten sich gleich zwei Gesetzentwürfe im Jahr 2013 mit der Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen. Beide , fielen aber mit dem Ende der letzten Legislaturperiode dem Grundsatz der Diskontinuität anheim.

Im Februar 2015 legte dann das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen neuen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen vor. Dieser wurde in der Folgezeit weiter überarbeitet und von der Bundesregierung im Oktober 2015 in den Bundestag eingebracht. Ein wenige Wochen vor dem Entwurf des BMJV vorgelegter ähnlicher Entwurf Bayerns wurde nicht weiter verfolgt.

Das Regierungspapier sah zwei neue Tatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen als § 299a und § 299b StGB vor.
Strafbar sollte sich wegen Bestechlichkeit im Gesundheitswesen danach machen, wer einen Vorteil als Gegenleistung dafür annimmt, dass er bei der Verordnung von Arzneimitteln die Produkte eines bestimmten Unternehmens in unlauterer Weise bevorzugt oder  bei der Verordnung oder dem Bezug von Arzneimitteln seine berufsrechtliche Pflicht zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit verletzt.

Kritik am Regierungsentwurf: Bock als Gärtner, Apotheker als Verlierer  

Gerade die letztgenannte Tatbestandsvariante stieß aber während des Gesetzgebungsverfahrens auf erhebliche Kritik.

Die Pflichten zur Wahrung der heilberuflichen Unabhängigkeit seien in den einschlägigen Berufsordnungen zum Teil sehr unterschiedlich geregelt, so die Kritiker. So gebe es für unterschiedliche Heilberufe ganz verschiedene Berufsordnungen, für einige Berufsgruppen gar keine. Zudem wichen die Regelungen von Bundesland zu Bundeland teilweise erheblich voneinander ab, weil  
jede Kammer ihre eigene Berufsordnung erlasse. Schließlich würde der Bock zum Gärtner gemacht, wenn man den Adressaten einer Strafnorm selbst die Definition der Pflichten überließe, deren Verletzung strafbewehrt ist.

Weitere Kritikpunkte an dem Regierungsentwurf waren die Ausgestaltung der §§ 299a, 299b StGB-E als Antragsdelikte sowie die Einbeziehung des Bezugs von Arzneimitteln in den Tatbestand. Dadurch würden insbesondere Apotheker gegenüber anderen selbstständigen Unternehmern außerhalb des Gesundheitssektors schlechter gestellt. Letztere   müssen – soweit sie selbst Betriebsinhaber sind – nämlich keine strafrechtlichen Konsequenzen fürchten, wenn sie die Entscheidung über den Einkauf von Waren  auch von Vorteilsgewährungen wie  Rabatten abhängig machen.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Was kommen sollte, und was dann geschah

  • Seite 2:

    Was kommen wird, und was dann zu tun ist

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen: . In: Legal Tribune Online, 09.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19293 (abgerufen am: 18.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Ärzte
    • Gesundheit
    • Korruption
    • Pharma
Peter Magyar 17.04.2026
Ungarn

Was Populisten wie in Ungarn gefährlich werden kann:

Kor­rup­tion knallt

Viktor Orbán wurde mit überwältigender Mehrheit dreimal wiedergewählt – obwohl sein Abbau von Rechtsstaat und Demokratie in vollem Gang war. Seine Abwahl macht eine Facette des Rechtsstaats sichtbar, die als politisches Argument taugt.

Artikel lesen
Polizei NRW 07.04.2026
Polizei

Beschwerde gegen Beschluss des VG Aachen:

OVG prüft Harn­stein-Fall der Polizei NRW

Ein einzelner Harnstein als Hürde für den Polizeidienst? Das OVG Münster prüft jetzt, ob das Land NRW bei einem Bewerber zu strenge Maßstäbe angelegt hat.

Artikel lesen
Logo des AfD Landesverbands Niedersachsen hängt an einer Wand im Saal 01.04.2026
AfD

Verdacht der Untreue und Verstöße gegen das Parteiengesetz:

Ermitt­lungen gegen AfD Nie­der­sachsen werden aus­ge­weitet

Gegen mehrere AfD-Mitglieder laufen neue Ermittlungsverfahren. Es soll um Spardosen bei Parteievents gehen und um Bundestags- und Landtagsabgeordnete. Die Partei tritt den Vorwürfen entgegen.

Artikel lesen
Cannabis-Social-Club "Rhoihesse" in Wörrstadt 31.03.2026
Cannabis-Legalisierung

Evaluierung von zwei Jahren Cannabis-Teillegalisierung:

Konsum nicht ges­tiegen, lang­same Ver­drän­gung des Schwarz­markts

Cannabis-Freunde dürfen aufatmen: Ein Evaluierungsbericht hält die negativen Auswirkungen der seit 2024 geltenden Teilegalisierung für überschaubar. Bei den Anbauvereinigungen und beim Medizinalcannabis müsse der Gesetzgeber aber nochmal ran.

Artikel lesen
Der angeklagte Staatsanwalt kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Hannover. 30.03.2026
Korruption

Maulwurfprozess aus Hannover geht in die nächste Runde:

Staats­an­walt legt nach Deal Revi­sion ein

Der Fall des korrupten Staatsanwalts, der die Mafia vor Razzien warnte, geht in die nächste Runde. Im Prozess vor dem LG Hannover kam es zu einer Verständigung, viele Fragen blieben offen. Nun hat der Jurist Revision eingelegt.

Artikel lesen
Nicolas Sarkozy auf dem Weg zum Gerichtssaal, wo das Berufungsverfahren in der Libyen-Affäre beginnt, Paris, 16.03.2026. 16.03.2026
Sarkozy (Nicolas)

Berufungsprozess in Libyen-Affäre:

Fran­k­reichs Ex-Prä­si­dent Sar­kozy will Haft­strafe kippen

Im Berufungsprozess zur Libyen-Affäre stellt sich Nicolas Sarkozy erneut den schweren Vorwürfen. Das Pariser Gericht rollt den Fall um mutmaßliche illegale Wahlkampfgelder neu auf – für den Ex-Präsidenten geht es um fünf Jahre Haft.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­le Be­steue­rung /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 3 wei­te­re

Logo von Hengeler Mueller
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Mer­gers & Ac­qui­si­ti­ons/Pri­va­te...

Hengeler Mueller, Frank­furt am Main

Logo von Wolters Kluwer
Ju­ra­stu­dent für LTO-News­desk / Re­dak­ti­on (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on (w/m/d)

Noerr, Düs­sel­dorf

Logo von Leibniz Universität Hannover
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (Pro­mo­ti­ons­s­tel­le) auf dem Ge­biet des...

Leibniz Universität Hannover, Han­no­ver

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Phar­ma, Li­fe Sci­en­ces, Med­Tech

Freshfields, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Tax & Pri­va­te Cli­ents (w/m/d)

Noerr, Dres­den und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on – IP (w/m/d)

Noerr

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Workshop: Beyond the obvious – Wahrnehmung verstehen, Perspektiven erweitern

12.05.2026, Frankfurt am Main

Realteilung und Spaltung von mittelständischen Personengesellschaften

27.04.2026

Logo von POELLATH
Vom Hörsaal über das Referendariat in die Kanzlei: Wie der Übergang gelingt

30.04.2026, München

RVG: Anrechnung 2 - Vertiefung

27.04.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

27.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH