Das Jahr 2016 setzt heiß diskutierte Gesetzentwürfe in die Tat um. Viele von ihnen werden wesentliche Veränderungen für die Beteiligten bringen. Neben Frauen in Wirtschaftsunternehmen sind das auch Studenten und Wissenschaftler an den Unis.
Seit Anfang des Jahres gilt sie: die bedingungslose Frauenquote. Das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" verpflichtet Behörden und solche Unternehmen, die börsennotiert sind und der paritätischen Mitbestimmung unterliegen.
Die heftig diskutierte Idee ist eine fixe Geschlechterquote von 30 Prozent in den Aufsichtsratsposten. Man muss allerdings genau lesen: Dies gilt nämlich nur für neu zu besetzende Posten. Die Unternehmen und Behörden müssen also erst ab dem 1. Januar nach und nach "auffüllen".
Wird die Quote nicht eingehalten, gilt die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder als nichtig. Die für Frauen vorgesehenen Plätze gelten dann als rechtlich nicht besetzt. Diesen "leeren Stuhl" hat der Gesetzgeber ausdrücklich so vorgesehen.
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Ohne ein eigenes Konto wird es im Alltag schwierig. Deshalb dürfen Kreditinstitute seit dem 1. Januar niemanden mehr die Eröffnung eines einfachen Girokontos verweigern. Bisher waren "wirtschaftlich unattraktive Kunden" wie Obdachlose, Sozialleistungsempfänger oder Asylbewerber meist bei den Sparkassen gelandet, die in einigen Bundesländern dem Kontrahierungszwang unterliegen.
Und noch etwas ändert sich im Bankwesen: Ab dem 1. Februar gilt die International Bank Account Number (IBAN) auch verpflichtend für nationale Geldtransfers. Damit haben Kontonummer und Bankleitzahl endgültig ausgedient. Ebenso findet auch die bargeldlose Bezahlung ohne PIN-Eingabe ihr Ende. Noch können Verkäufer ihren Kunden die Zahlungsmethode anbieten, nur mit Karte und Unterschrift, aber ohne die Eingabe der Geheimzahl zahlen.
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Forschung und Wissenschaft sind schnelllebig und die Gelder dafür wachsen nicht auf Bäumen. Dass Universitäten ihre Beschäftigten deshalb möglichst flexibel anstellen wollen, ist nachvollziehbar. Wenn allerdings mehr als die Hälfte aller jungen Wissenschaftler nach dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz immer wieder nur für ein Jahr (oder noch weniger) angestellt wird, kann etwas nicht stimmen. Die Normen erlauben es, wissenschaftliche Mitarbeiter bis zu sechs Jahre befristet anzustellen - auch nach ihrem Abschluss.
Mit der Reform, die im März 2016 in Kraft treten soll, soll die nahe berufliche Zukunft planbarer gemacht werden. Befristete Beschäftigungen ohne sachlichen Grund sollen nur noch dann zulässig sein, wenn dadurch die wissenschaftliche oder künstlerische Qualifzierung gefördert wird. Ebenso sollen Befristungen der angestrebten Qualifizierung angepasst werden.
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Im sozialen Bereich gelten seit Jahresbeginn ebenfalls neue Regelungen. Der Begriff der "Pflegebedürftigkeit" ist neu definiert worden: Pflegebedürftige werden in unterschiedliche Pfllegestufen (von eins bis fünf) eingeordnet. So sollen auch potentielle Patienten mit nachlassenden geistigen Fähigkeiten in den Leistungskatalog aufgenommen werden.
Wer hingegen nur temporär der Pflege bedurfte, soll für die Rückkehr in die eigene Wohnung die Möglichkeit einer Übergangspflege zur Eingewöhnung in den selbstständigen Alltag erhalten. Ebenso werden Angehörigen, die sich um Familienmitglieder kümmern, Beratungen und Workshops zur besseren Versorgung des und zum besseren Umgang mit dem Patienten angeboten.
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Ein Grund zur Freude für alle zukünftigen (Jura-)Studenten: Ab Herbst 2016 werden die BaföG-Sätze passend zum kommenden Wintersemester um vergleichsweise satte sieben Prozent erhöht. Das macht für einen Studierenden mit eigener Wohnung bis zu 649 Euro (vorher 597 Euro) Unterstützung im Monat aus. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann sich dann immerhin über 451 statt bisher 422 Euro freuen.
Im Gegensatz dazu erhöhen sich die Sätze für "Hartz IV" nur in geringem Maße von 399 Euro auf 404 Euro. Wer genau dieses allerdings beziehen darf, ist immer noch nicht endgültig geklärt.
Marcel Schneider, Gesetzesänderungen 2016: Mehr Bafög für Studenten, mehr Wissenschaftzeit für Wissenschaftler . In: Legal Tribune Online, 05.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18022/ (abgerufen am: 26.04.2024 )
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