Druckversion
Montag, 13.07.2026, 14:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/fahren-ohne-fahrschein-freiheitsfonds-ampelkoalition-erschleichen-265a-buschmann-gesetzesaenderung-schwarzfahren
Fenster schließen
Artikel drucken
47151

Schwarzfahren: Ende eines unnö­t­igen Delikts?

von Dr. Felix W. Zimmermann

08.01.2022

Fahrkartenkontrolleure kontrollieren in einer U-Bahnstation in Frankfurt am Main

Fahrkartenkontrolleure kontrollieren in einer U-Bahnstation in Frankfurt am Main. Foto: picture alliance/dpa | Andreas Arnold

Ob Gefängnisstrafen für das Fahren ohne Fahrschein sinnvoll und gerecht sind, ist seit Jahrzehnten Streitpunkt. Jüngst ist die Diskussion neu entfacht. Jetzt hat das Bundesjustizministerium eine Überprüfung des § 265a StGB angekündigt.

Anzeige

Als "unnötigste Straftat seit 1935" (gemeint wohl Straftatbestand) bezeichnete jüngst Jan Böhmermann das "Erschleichen von Leistungen". In der Sendung ZDF Magazin Royale gab er seinen Zuschauer:innen eine anschauliche Geschichtslektion über die Entstehung des § 265a Strafgesetzbuch (StGB) im Dritten Reich. Parallel dazu wurden in Kooperation mit Arne Semsrott von der Internetplattform "Frag den Staat" Spenden gesammelt. Damit sollen Personen, die Ersatzfreiheitsstrafen wegen Schwarzfahrens zu absolvieren haben, freigekauft werden. Unter freiheitsfonds.de wurden bis heute nach eigenen Angaben über 125.000 Euro gesammelt und damit über 100 Menschen aus der Haft befreit. Über 9.000 Hafttage, mithin 24 Jahre Haft, sollen aufgelöst worden sein.

Die Spendenaktion zielt auf die seit Jahren bestehende Kernkritik an der Strafbarkeit des Fahrens ohne Fahrschein. Wer kein Ticket kauft, kann es sich typischerweise nicht leisten, ist sozial schwach. Wer dann deswegen ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" entrichten muss, wird gleichsam am finanziellen Nerv getroffen und wer schließlich mangels Begleichung des Entgeltes zu einer Geldstrafe verurteilt wird, kann auch diese oft nicht begleichen. Die Folge: Ersatzfreiheitsstrafe nach § 43 StGB. Nach Schätzungen aus 2018 müssen wegen Erschleichens von Leistungen jährlich 7.000 Personen ins Gefängnis.

"Erschleichen einer Leistung" bei bloßem Rumsitzen?

Ginge es nach der Mehrheit der Rechtswissenschaftler:innen hätte der Großteil dieser Menschen schon nach aktueller Rechtslage nie hinter Gittern landen dürfen. Die herrschende Lehre verlangt nämlich für die Bejahung des "Erschleichens" in § 265a StGB eine Umgehung oder Ausschaltung von Sicherungsvorkehrungen. Das bloße Rumsitzen ohne Fahrschein wäre demnach nicht strafbar. Für diese Auslegung spricht, dass andernfalls dem Wort "Erschleichen" keine Bedeutung zukommt, die über das Nichtkaufen der Fahrkarte hinausgeht. Doch die ständige Rechtsprechung ist anderer Ansicht und lässt den "Anschein des ordnungsgemäßen Verhaltens" für die Strafbarkeit genügen. Und der soll sogar dann gegeben sein, wenn ein Fahrgast seine Nichtzahlung auf einem Zettel mit den Worten "Ich zahle nicht" auf einer Mütze transparent macht.

Eine Änderung dieser Rechtsprechung ist nicht in Sicht. Politisch hingegen haben die Länder Berlin und Thüringen bereits 2019 eine Initiative in den Bundesrat eingebracht. Das Ziel: Freiheitsstrafen fürs Fahren ohne Fahrschein abwenden und das Delikt nur noch als Ordnungswidrigkeit behandeln. "Wenn wir diese Menschen wegen eines Bagatelldelikts ins Gefängnis stecken, dann ist damit niemandem geholfen, nicht den Verkehrsbetrieben, nicht den Gerichten, nicht den Justizvollzugsanstalten und am allerwenigsten denen, die im Gefängnis landen", sagte der damalige Justizsenator Dirk Behrendt (Die Grünen). Doch der Antrag fand keine Mehrheit. Gegner der Aufhebung des Delikts fürchten eine "Kapitulation des Rechtsstaats im Bereich der Massendelikte", so etwa die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU).

Bundesjustizminister kündigt Überprüfung an

Doch die Ampel-Koalition steuert nun auf eine Gesetzesänderung zu. Das Bundesjustizministerium stellt Strafen für Schwarzfahren auf den Prüfstand. Die Regierung habe sich vorgenommen, das Strafrecht auf Handhabbarkeit, Berechtigung und Wertungswidersprüche zu prüfen und will hierbei einen Fokus auf historisch überholte Straftatbestände legen, teilte ein Sprecher am Freitag der dpa mit. Dabei solle auch der Handlungsbedarf beim Fahren ohne Fahrschein überprüft werden. Wann diese Prüfung abgeschlossen sein soll, verriet der Sprecher laut dpa nicht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte dem Spiegel, er wolle das "Strafrecht systematisch überprüfen und mit einer Modernisierung für eine Entlastung der Justiz sorgen".

Eine Entlastung wäre eine Gesetzesänderung auch für den Steuerzahler. Nach Recherchen von "Frag den Staat" kostet ein Hafttag zwischen 98 und 188 Euro am Tag. Durch den Freikauf der Schwarzfahrer:innen von ihrer Haft, seien dem Steuerzahler angeblich bereits über 1,4 Millionen Euro Kosten erspart worden.

Anzeige

Alternativen zur Strafbarkeit

Während Kritiker des Tatbestandes des "Erschleichens von Leistungen" sogar eine Ordnungswidrigkeit noch für eine zu harte Sanktion halten, wollen die Verkehrsbetriebe bislang unbedingt an der geltenden Rechtslage festhalten. Vor allem mit der Begründung, dass die Alternative von Zugangskontrollen bei 135.000 Haltestellen in Deutschland nicht zu finanzieren sei.

Die Beispiele London und Paris zeigen zwar, dass derartige Systeme durchaus funktionieren. Indes hätte von Zugangsbeschränkungen niemand einen Vorteil. Die Verkehrsbetriebe müssten Abermillionen hierfür ausgeben und die sozial Schwachen wären von der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ausgeschlossen. Alternative Strafen wie Sozialdienste könnten eine Lösung sein. Noch mehr drängt sich aber vor dem Hintergrund des angeblichen Primärziels der neuen Bundesregierung – dem Klimaschutz – eine andere Idee zur Bekämpfung des Fahrens ohne Fahrschein auf: Den öffentlichen Nahverkehr kostenlos anzubieten, ihn weiter zu subventionieren und auszubauen. Luxemburg und einige europäische Städte gehen diesen Weg bereits. Wie sehr das dem Klimaschutz wirklich hilft, ist allerdings wieder mal umstritten.

Jedenfalls wäre dann Schwarzfahren im öffentlichen Nahverkehr nicht mehr möglich – weder rechtlich noch tatsächlich.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Schwarzfahren: . In: Legal Tribune Online, 08.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47151 (abgerufen am: 13.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Böhmermann
    • Bundesjustizministerium
    • Schwarzfahren
    • Straftaten
Zusammenschnitt aus einem Bild aus dem Bundesrat und dem LTO-Kommentarautor Max Kolter 10.07.2026
Israel

Bundesrat für Straftatbestand "Leugnung des Existenzrechts Israels":

Sehenden Auges Rich­tung Ver­fas­sungs­wid­rig­keit

Der Bundesrat bringt einen Gesetzentwurf in den Bundestag ein, den viele Juristen für verfassungswidrig halten. Dass die Länder einen solchen Eingriff in die Meinungsfreiheit trotzdem auf den Weg bringen, ist ein fatales Signal.

Artikel lesen
Sascha Böttner, Verteidiger des Angeklagten S., kommt zum Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg. 10.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 63:

Letzter Ent­führer macht Chris­tina Block ver­ant­wort­lich

Sündenbock oder Selbsterhaltungs-Lügner mit Gewissen? Als letzter Zeuge der Kammer schildert der mutmaßliche Entführer Jonathan G., wie David Barkay ihn manipuliert habe – und macht auch Christina Block persönlich verantwortlich.

Artikel lesen
gefüllter Saal des LG Hamburg 09.07.2026
Christina Block

Öffentlichkeitsausschluss im Block-Prozess:

Warum Chris­tina Blocks letzte Worte hinter ver­sch­los­senen Türen fallen werden

Der Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Vernehmung von Jonathan G. hat weitreichende Folgen: Die Schlussplädoyers und letzten Worte der Angeklagten im Block-Prozess müssen nun wohl zwingend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden.

Artikel lesen
Beamte der Bundespolizei kontrollieren Fahrgäste am Hamburger Hauptbahnhof, 15.11.2026. 09.07.2026
Bundespolizei

Bundespolizei-Bilanz 2025:

Mehr Gewalt, weniger Straf­taten ins­ge­samt

Mehr Gewalt, mehr Angriffe auf Einsatzkräfte: Die Bundespolizei verzeichnete 2025 einen Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen und anderen Einsatzorten. Gleichzeitig sank die Gesamtzahl der registrierten Straftaten.

Artikel lesen
Christina Block (vorne), deutsche Gastronomin und Unternehmerin, und Richterin Isabel Hildebrandt (hinten l), Vorsitzende Richterin am Landgericht, stehen im Gerichtssaal im Prozess wegen mutmaßlicher Kindesentführung im Landgericht Hamburg 09.07.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 62 liefert kuriose Abenteuergeschichte:

Der Ent­führer, der James Bond sein wollte

Ein Model aus GNTM weint nach einer Ansprache von Christina Block, wird zum Entführer und trinkt später angeblich mit einem Polizeihund aus einer Pfütze. Der Block-Prozess wird immer bizarrer – und zugleich immer schwerer aufzuklären.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Frau, die einen politischen Kontext betont, während die Diskussion um Le Pens Kandidatur fortgesetzt wird. 07.07.2026
Kommentar

Französische Präsidentschaftswahl:

Ein Urteil gegen Le Pen, nicht gegen ihre Kan­di­datur

Das Pariser Berufungsgericht hat dem Druck standgehalten und gemacht, was ein Gericht macht: Recht anwenden. Die Entscheidung über ihre Kandidatur hat es an die Politikerin Le Pen zurückgespielt. Gut für die Demokratie, meint Markus Sehl.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Pa­tent­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt / Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) Un­ter­neh­mens- und...

Flick Gocke Schaumburg, Ham­burg

Logo von Linklaters
Ju­nior/Se­nior Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d)

Linklaters, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Se­nior Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Real Es­ta­te Schwer­punkt pri­va­tes...

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Taylor Wessing
Voll­ju­rist Em­p­loy­ment & Com­p­li­an­ce (w/m/d)

Taylor Wessing, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te (m/w/d) Ar­beits­recht – ab dem 4. Be­rufs­jahr

Latham & Watkins LLP, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) In­ter­na­tio­nal Ar­bi­t­ra­ti­on

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Ham­burg und 4 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

Logo von Hengeler Mueller
Chancen@Hengeler Stipendium 2026

01.10.2026

Online Info Session Jurastudium (Staatsexamen)

05.08.2026

Logo von RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG
Mitarbeiter-Webinar Vertiefung der Bearbeitung der Insolvenztabelle [GOI]

05.08.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH