Druckversion
Dienstag, 8.09.2026, 22:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eugh-zu-markenverletzungen-online-marktplaetze-muessen-markenverletzungen-vorbeugen
Fenster schließen
Artikel drucken
3732

EuGH zu Markenverletzungen: Online-Markt­plätze müssen Mar­ken­ver­let­zungen vor­beugen

von Dr. Fabian Niemann

12.07.2011

eBay

Screenshot von ebay.de

Wer im Internet das Anbieten von Markenware ermöglicht, muss auf Aufforderung nicht nur markenverletzende Angebote entfernen, sondern zumutbare Maßnahmen gegen Wiederholungen treffen. Mit dem Urteil vom Dienstag liegt der EuGH auf der Linie des BGH – an der Rechtsunsicherheit für Marktpätze und Markeninhaber ändert sich nichts. Von Richard Dissmann und Fabian Niemann.

Anzeige

In dem konkreten Fall hatte der Kosmetikhersteller L’Oréal ebay vorgeworfen, nicht ausreichend gegen Markenverletzungen seiner Nutzer vorzugehen, und in Großbritannien geklagt, dass eBay eine Verantwortung für Produktfälschungen und Markenverletzungen auf seinem Marktplatz trifft. Der englische High Court of Justice hat daraufhin mehrere Rechtsfragen dem Europäische Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt.

Der EuGH entschied nun mit Urteil vom 12. Juli 2011 einerseits, dass die nationalen Gerichte den Betreibern eines Online-Marktplatzes in der Tat zu Maßnahmen verpflichten können, um derartige Rechtsverletzungen auf Aufforderung zu beenden. Darüber hinaus müssen sie auch zur Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen beitragen sowie unter Umständen dem Markeninhaber ermöglichen, den rechtsverletzenden Verkäufer identifizieren kann. Entsprechende Maßnahmen müssen allerdings andererseits wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein und dürfen keine Schranken für den rechtmäßigen Handel errichten (Rechtssache C-324/09). 

Anforderungen im Einzelfall bleiben offen

Diese abstrakten Anforderungen haben die Luxemburger Richter in ihrem Urteil nicht konkretisiert. Es sei vielmehr Aufgabe der nationalen Gerichte, zu definieren, welche Vorbeugemaßnahmen einerseits die Markeninhaber ausreichend schützen und andererseits die Betreiber der Online-Marktplätze ihr Geschäftsmodell weiter in zumutbarer Weise betreiben lassen.

Der EuGH bestätigt mit seinem Ansatz die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Störerhaftung der Betreiber von Online-Marktplätzen. Die Karlsruher Richter hatten dazu in ihren Entscheidungen "Internetversteigerung I – III" ausgeführt, dass die Plattformbetreiber vorbeugende, zumutbare Maßnahmen zur Verhinderung weiterer Markenverletzungen treffen müssen, wenn ihnen eine Markenverletzung auf ihrer Plattform bekannt wird. Allerdings hat auch der BGH die konkrete Ausgestaltung der präventiven Maßnahmen im Einzelnen im Unklaren gelassen (Urt. v. 11.3.2004, Az. I ZR 304/01; 19.4.2007, Az. I ZR 35/04; 30.4.2008; Az. I ZR 73/05).

Der EuGH begründet die Notwendigkeit der Vornahme der erforderlichen Balance zwischen den Interessen der Markeninhaber und den der Marktplatzbetreiber einerseits mit der  IP Enforcement Richtlinie 2004/48/EG, die Rechte der Inhaber gewerblicher Schutzrechte und ihre Durchsetzung stärken soll, und andererseits mit der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG, die den ungehinderten elektronischen Geschäftsverkehr fördern soll.

Spannend bleibt, wie der High Court die nationalen Gerichte in anderen Ländern die abstrakten Vorgaben des EuGH nun im Einzelfall mit Leben füllen werden. Die Rechtsunsicherheit, die in Deutschland nach den Urteilen "Internetversteigerung I – III" fortbesteht, wurde jedenfalls durch den EuGH nicht beendet.

Dr. Richard Dissmann ist Partner im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz im Münchner Büro, Dr. Fabian Nieman ist  Partner im Bereich Informationstechnologie im Frankfurter Büro der internationalen Anwaltskanzlei Bird & Bird LLP. Die Kanzlei vertritt unter anderem L'Oréal.

Anmerkung der Redaktion: Der Beitrag wurde insgesamt am 14.07.2011, also zwei Tage nach seiner Veröffentlichung, aus redaktionellen Gründen strukturell verändert.

 

Mehr auf LTO.de:

Geänderte Markenrichtlinie: Google erleichtert Werbung mit fremden Namen

Fernabsatzgeschäfte: Lex eBay tritt in Kraft

Abofallen im Internet: Online-Abzocke mit "kostenlosen" Angeboten ist strafbar

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Fabian Niemann, EuGH zu Markenverletzungen: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3732 (abgerufen am: 08.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Europa- und Völkerrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • eBay
    • Internet
    • Markenrecht
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Rechtsradikale IKEA-Parodie der Partei Vlaams Belang 08.09.2026
Markenrecht

Migrationspolitik im IKEA-Look:

EuGH zieht Grenzen bei rechts­ra­di­kaler IKEA-Parodie

Vlaams Belang verpackte ein Migrationsprogramm als “IKEA-Plan” mit IKEA-Anleitungsoptik. Die Partei berief sich auf Meinungsfreiheit. Doch der EuGH macht deutlich, dass auch Unternehmensrechte zählen. Die Parodie steht damit vor dem Aus.

Artikel lesen
So fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" hinzu 17.08.2026
In eigener Sache

Für mehr juristische Qualität bei Ihrer Internetrecherche:

Jetzt LTO als "bevor­zugte Quelle" bei Google hin­zu­fügen

Spiegel, Zeit, FAZ. Tolle Medien. Doch LTO darf als fundierte Quelle für Recht und Justiz in Ihren Suchergebnissen nicht fehlen. Für juristischen Mehrwert in Ihrer Internetrecherche fügen Sie LTO als "bevorzugte Quelle" bei Google hinzu.

Artikel lesen
Werbeschild aus Metall im Retro-Design mit einem bekannten Motiv der Tankstellenkette Esso. Darunter steht der berühmte englische Werbeslogan „PUT A TIGER IN YOUR TANK!“. Oben rechts ist der Text „PERFORMANCE MOTORING“ aufgedruckt. Auf der rechten Seite i 04.08.2026
Künstliche Intelligenz

Von KI erstellte Werbung:

Mit einem Klick in den Rechts­ver­stoß

Generative künstliche Intelligenz wird auch immer mehr zur Erstellung von Werbung und Marketingkampagnen verwendet. Dies führt bei unbedachter Bedienung durch die Funktionsweise der Modelle oft zu Rechtsverstößen, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
The Bliq logo is displayed on a driverless mobility vehicle outside GITEX AI Europe at Messe Berlin in Berlin 30.07.2026
Künstliche Intelligenz

Urheber- und Markenrecht:

KI-Logos und ihre recht­li­chen Grenzen

Wer ein Unternehmen neu gründet, braucht unter anderem schnell ein Logo. Zum Glück hilft KI dabei. Zu welchen rechtlichen Folgeproblemen das dann führen kann, erklärt Nico Kuhlmann.

Artikel lesen
Zwei Schüler stehen in einem Klassenraum und schauen auf ihre Smartphones. Auf den Displays sind Social-Media-Apps zu sehen (Symbolbild). 13.07.2026
Social Media

EU-Expertenbericht:

Unbe­auf­sich­tigte Social-Media-Nut­zung erst ab 13 Jahren

EU-Experten empfehlen, Kindern unter 13 Jahren den Zugang zu Social Media zu verwehren. Die EU-Kommission will nach dem Sommer einen Regelungsvorschlag machen. Die Bundesregierung begrüßt das.

Artikel lesen
Deutsche Ausgabe des "Anne Frank Tagebuchs" in einem Bücherregal der Stadtbibliothek in Pirna 09.07.2026
Urheber

EuGH sieht Geoblocking als wirksame Schutzmaßnahme:

Anne-Frank-Tage­buch darf im Internet stehen

Die Werke von Anne Frank sind in den Niederlanden noch urheberrechtlich geschützt, in anderen Staaten sind sie gemeinfrei. Dort dürfen sie ins Internet gestellt werden – wenn der Zugang etwa mittels Geoblocking beschränkt wird, so der EuGH.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt / Voll­ju­rist Steu­er­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Frank­furt am Main

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Kar­tell-, Ver­ga­be-, Bei­hil­fe­recht (w/m/d)

PwC Legal AG, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Rechts­an­walt (m/w/d) Cor­po­ra­te / M&A

Flick Gocke Schaumburg, Bonn

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf und 1 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Brüs­sel

ADVANT Beiten, Brüs­sel

Logo von Hogan Lovells Cadwalader International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Steu­er­recht

Hogan Lovells Cadwalader International LLP, Mün­chen

Logo von Paul-Ehrlich-Institut
Voll­ju­ris­tin / Voll­ju­ris­ten (m/w/d) in Teil­zeit (23,4 h/​Wo­che)

Paul-Ehrlich-Institut, Lan­gen

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Online-Trainingsabend: Netzwerkpflege mit Strategie

15.09.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
EU-Geldwäscheprävention-Maßnahmenpaket im Fokus

16.09.2026

Allgemeine Grundlagen des Umwandlungsrechts für Vertragsvorbereitungen im Notariat

15.09.2026

Das Supervermächtnis in der notariellen Gestaltungspraxis

15.09.2026

Nießbrauchs- und Wohnungsrechte aus zivil-, pflichtteils-, bewertungs-, ertragsrechtlichen Sicht etc

15.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH