Druckversion
Dienstag, 16.12.2025, 13:46 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/hintergruende/h/eugh-generalanwalt-schlussantraege-c62317-c51118-vorratsdatenspeicherung-zulaessigkeit-ausnahmen
Fenster schließen
Artikel drucken
39699

Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH: Keine Wende in Sicht

von Dr. Christian Rath

15.01.2020

Serverraum

© sdecoret - stock.adobe.com

Der Generalanwalt am EuGH hält in seinen Schlussanträgen "allgemeine" Vorratsdatenspeicherungen für unzulässig. Er diskutiert allerdings auch neue Ideen und Ausnahmen, wie Christian Rath darstellt.

Anzeige

Die Diskussion um die Zulässigkeit von Vorratsdatenspeicherungen wird zum zentralen europäischen Diskurs über die Austarierung von Freiheit und Sicherheit. Auf der einen Seite steht der Europäische Gerichtshof (EuGH), auf der anderen Seite steht ein Großteil der Mitgliedstaaten gemeinsam mit der EU-Kommission.

Die EU hat 2006 per Richtlinie 2006/24/EG vorgesehen, dass bestimmte Verkehrsdaten der Telefon- und Internetkommunikation von allen Nutzen auf Vorrat gespeichert werden, damit die Polizei bei Bedarf darauf zugreifen kann. Diese Richtlinie hatte der EuGH 2014 für unverhältnismäßig und damit nichtig erklärt (Urt. v. 08.04.2014, Az. C-293/12). 2016 hatte der EuGH auch nationale Gesetze von Großbritannien und Schweden, die auf der Richtlinie beruhten, für unverhältnismäßig und nichtig erklärt (Urt. v. 21.12.2016, Az. C-203/15).

In den EU-Staaten stieß die EuGH-Rechtsprechung auf große Skepsis bis Empörung. Zahlreiche Staaten weigerten sich, ihre nationalen Vorratsdatenspeicherungen abzuschaffen. Die EU-Kommission leitet auch keine Vertragsverletzungsverfahren gegen diese Staaten ein.

Drei nationale Gerichte haben den EuGH nun erneut mit dem Thema befasst. Das englische Investigatory Powers Tribunal, der französische Conseil d'Etat und der belgische Verfassungsgerichtshof stellten Fragen zur Zulässigkeit der jeweiligen nationalen Gesetze. Die Verfahren waren jeweils durch Datenschützer und Bürgerrechtler ausgelöst worden, etwa die englische Gruppe "Privacy International" und die französische "La Quatrature du Net". Die nationalen Gerichte zeigten in ihren Vorlagen teilweise deutliche Skepsis gegenüber der bisherigen EuGH-Linie.

EU-Maßstab, auch wenn es um die öffentliche Sicherheit geht

Für alle drei Vorabentscheidungsverfahren war der spanische Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona zuständig. Er hat am Mittwoch zwar drei getrennte Schlussanträge vorgelegt (v. 15.01.2020, Az. C-623/17, C-511/18 u. C-520/18) mit jeweils zwischen 16 und 44 Seiten Umfang. Die wesentlichen Grundgedanken sind aber identisch.

Als Maßstab nutzte der Generalanwalt (wie auch der EuGH 2016) die EU-Richtlinie über Datenschutz für elektronische Kommunikation (RiL 2002/58). Vorab stellte der Generalanwalt fest, dass die Richtlinie nicht deshalb unanwendbar sei, weil es hier um eine Frage "nationaler Sicherheit" geht. Unanwendbar wäre die Richtlinie nur, wenn der Staat zu Zwecken der Öffentlichen Sicherheit selbst Daten speichere. Hier verpflichte jedoch der Staat private Unternehmen, die Daten ihrer Kunden zu speichern. Damit sei deren in der Richtlinie geregeltes Recht auf Privatheit betroffen.

Der Generalanwalt wies auch den Verweis des Conseil d'Etats auf das "Recht auf Sicherheit" in Art. 6 der Grundrechte-Charta zurück. Dies beinhalte keine Pflicht des Staates zu kriminalpolitischen Maßnahmen, vielmehr gehe es hier um den Schutz des Bürgers, zum Beispiel vor ungerechtfertigten Festnahmen.

Rückendeckung für den EuGH

Sánchez-Bordona stellt in seinen Schlussanträgen fest, dass die Vorlagen teilweise die gleichen Fragen betreffen, die der EuGH 2016 bereits geklärt hatte. Es gebe aber keinen Grund, die Zulässigkeit einer "allgemeinen und unterschiedslosen" Vorratsdatenspeicherung heute anders zu beurteilen. Auch die Bedürfnisse der Terrorbekämpfung, die nun erneut angeführt werden, seien damals bereits thematisiert und berücksichtigt worden.

Der Generalanwalt räumte dabei ein, dass es für die Sicherheitsbehörden effizient ist, wenn Daten der Bürger für polizeiliche Zwecke bereits auf Vorrat gespeichert werden. Es gebe aber nicht nur eine praktische Effizienz, sondern auch eine "rechtliche Effizienz". So formulierte Sánchez-Bordona einen Satz, der wohl noch öfter zitiert werden wird: "Wenn sich der Rechtsstaat allein auf die Wirksamkeit konzentriert, verliert er die Eigenschaft, die ihn auszeichnet, und kann im Extremfall selbst zu einer Bedrohung für den Bürger werden." Die Grundrechte müssten daher als "unüberwindliche Barriere" gesehen werden.

Gezielte Vorratsdatenspeicherung womöglich erlaubt?

Der Generalanwalt prüfte sodann, ob es jenseits einer unzulässigen "allgemeinen und unterschiedslosen" Vorratsdatenspeicherung auch eine zulässige Form der "gezielten Vorratsdatenspeicherung" geben könnte. Der EuGH hatte 2016 immerhin eine Beschränkung auf bestimmte Personenkreise oder bestimmte geographische Gebiete ins Spiel gebracht. Sánchez-Bordona zeigte sich hier aber eher spektisch: Dies könne zur Stigmatisierung dieser Bevölkerungsgruppen und Regionen führen.

Er zeigte gewisse Sympathie für eine Reduzierung der gespeicherten Datenkategorien auf ein Minimum, wobei auch die Speicherdauer nach Art der Datenkategorie differenziert werden sollte. Dabei erwähnte er auch die deutsche Regelung, bei der Standortdaten nur vier Wochen gespeichert werden, während die übrigen Verkehrsdaten für zehn Wochen vorrätig zu halten sind.

Der Generalanwalt betonte aber, dass es nicht Aufgabe des EuGH sei, ein Modell zu entwickeln, das mit EU-Recht vereinbar ist. Das sei vielmehr Aufgabe der Gesetzgeber auf EU- und nationaler Ebene.

Neue Idee: Vorratsdatenspeicherung während eines Ausnahmezustands

Neu ist der Gedanke Sánchez-Bordonas, dass es ausnahmsweise eine allgemeine Vorratsdatenspeicherung geben könne, wenn ein Staat formal einen Notstand beschlossen hat und konkret zum Beispiel ein Terroranschlag vorbereitet wird oder bereits verübt wurde. Selbst in Frankreich, wo nach den Anschlägen von November 2015 der Notstand ausgerufen wurde, endete dieser jedoch im Oktober 2017.

Ob der EuGH diese Überlegung aufnimmt, bleibt abzuwarten. In Sachen Vorratsdatenspeicherung war der EuGH bereits mehrfach strenger als die unabhängigen Generalanwälte am EuGH. Bei so hochpolitischen Fragen wie der nach der Vorratsdatenspeicherung ist die allgemeine Formel, dass der EuGH meist den Voten der Generalanwälte folgt, ohnehin unbrauchbar. Die EuGH-Entscheidung wird in einigen Monaten verkündet.

Bald geht es noch in anderen Verfahren weiter

Gleich am kommenden Dienstag wird es den nächsten Schlussantrag in Sachen Vorratsdatenspeicherung geben. Dann geht es um die Situation in Estland. Zuständig ist dann auch ein anderer Generalanwalt, nämlich der Italiener Giovanni Pitruzzella.

Auch aus Deutschland ist ein Verfahren beim EuGH anhängig. Das Bundesverwaltungsgericht hat im September 2019 dem EuGH die Frage vorgelegt, ob auch die deutsche Art der Vorratsdatenspeicherung mit ihren relativ kurzen Speicherungsfristen gegen die EuGH-Rechtsprechung verstößt (Beschl. v. 25.09.2019, Az. 6 C 12.18 u.a.). Hier hat es aber noch nicht einmal eine mündliche Verhandlung gegeben.

Das 2015 von der großen Koalition beschlossene deutsche Gesetz über die Vorratsdatenspeicherung wird derzeit gegenüber den Providern nicht durchgesetzt. Die Große Koalition wartet derzeit auf neue EuGH-Entscheidungen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Vorratsdatenspeicherung vor dem EuGH: . In: Legal Tribune Online, 15.01.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39699 (abgerufen am: 16.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Datenschutz
    • Europa- und Völkerrecht
    • Datenschutz
    • Europa
    • Internet
    • Telekommunikation
    • Vorratsdatenspeicherung
  • Gerichte
    • Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Screenshot der Startseite von YouPorn. Hier werden User um Bestätigung gebeten, dass sie 18 oder älter sind. 11.12.2025
Pornografie

Zugangssperren gegen YouPorn und Pornhub aufgehoben:

Ein Tode­s­ur­teil für den deut­schen Jugend­schutz

Landesmedienanstalten gehen seit Jahren gegen Pornoseiten ohne Altersverifikation vor. Die Gerichte haben die Verbote meist bestätigt – jetzt vollzieht eines von ihnen eine Kehrtwende, die die deutsche Medienaufsicht handlungsunfähig macht.

Artikel lesen
Demonstrierende fordern im Juni 2019 vor dem georgischen Parlamentsgebäude den Rücktritt von Innenminister Giorgi Gakharia und Parlamentspräsident Irakly Kobakhidze. 11.12.2025
Polizei

Gewaltsame Auflösung der georgischen Proteste:

EGMR hält Poli­zei­ein­satz für unmen­sch­liche Behand­lung

2019 löste die georgische Polizei eine 12.000-Mann-Demo gewaltsam auf. Nun traf der EGMR eine Grundsatzentscheidung. Gummigeschosse auf Demonstranten abzufeuern, sei nicht ohne Vorwarnung zulässig. Auch Journalisten müssen geschützt werden.

Artikel lesen
IT-Forensik der Polizei 10.12.2025
Strafverteidiger, StV

Datenspeicherungen nach Strafverfahren:

Was tun gegen die poli­zei­liche Sam­melwut?

Die meisten Beschuldigten gehen davon aus, dass ihnen mit dem Abschluss des Strafverfahrens auch alle Konsequenzen bekannt sind. Nur wenige wissen, dass ihre Daten auch in Polizeidatenbanken abgespeichert werden. Anna Luczak erläutert.

Artikel lesen
Eine Frau am Schreibtisch 10.12.2025
Arbeitszeit

Spanisches Gericht urteilt nach mehrfacher Abmahnung:

Zu früh beim Job, Kün­di­gung droht

Pünktlichkeit ist wichtig, doch in Spanien erhielt eine Frau die Kündigung, weil sie mehrfach zu früh zur Arbeit erschien. Denn es gab für die Mitarbeiterin um diese Zeit noch gar nichts zu tun. Wäre die Kündigung auch nach deutschem Recht möglich?

Artikel lesen
Internet 09.12.2025
Internet-Kriminalität

Internetprovider erwirken einstweilige Anordnung:

BVerfG stoppt Internet-DNS-Über­wa­chung als Ermitt­lungs­in­stru­ment

Strafverfolgungsbehörden wollten schon beim Aufrufen einer Internetadresse ansetzen und DNS-Anfragen massiv auswerten. Fachgerichte billigten die damit einhergehende Massenüberwachung. Doch nun stoppt das BVerfG die neue Überwachungstaktik.

Artikel lesen
Ohne Sicherheitsvorkehrungen gießen Arbeiter in Bangladesch flüssiges Metall in Formen, um Maschinenteile herzustellen. 09.12.2025
Lieferketten

Nur noch 1.500 Unternehmen betroffen:

Wie die EU die Lie­fer­ket­ten-Richt­linie stutzen will

Die umstrittene Lieferketten-Richtlinie wird vor ihrem Geltungsstart erheblich entschärft: Die Regeln sollen nur noch für wenige große Unternehmen gelten. Auch Schadensersatzansprüche für Menschenrechtsverstöße bei Zulieferern entfallen.

Artikel lesen
lto karriere logo

LTO Karriere - Deutschlands reichweitenstärkstes Karriere-Portal für Jurist:innen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Bird & Bird LLP
Rechts­an­walt (m/w/d) Ge­werb­li­cher Rechts­schutz (Pa­tent­recht)

Bird & Bird LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Sta­de

Logo von Oppenhoff
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) al­le Fach­be­rei­che

Oppenhoff , Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit im Be­reich IP/IT in Frank­furt (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Logo von Latham & Watkins LLP
An­walts- und Wahl­sta­ti­on im Be­reich IP/IT in Frank­furt (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Familienrecht im Selbststudium/ online

26.12.2025

Revision in Steuerstrafsachen

29.01.2026

Jahresplanungs- und Zielsetzungsworkshop 2026

30.12.2025

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fachanwaltslehrgang Familienrecht im Fernstudium/ online

02.01.2026

Logo von White & Case
White & Case LLP – „Women@CommercialLaw“ – Einblicke in den Arbeitsalltag unserer Rechtsanwältinnen

14.01.2026, Düsseldorf

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH