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Cannabis und Straßenverkehr: DAV-Ver­kehrs­an­wälte for­dern Anhe­bung des THC-Grenz­wertes

von Hasso Suliak

12.05.2023

Verkehrsrecht: Anwälte fordern höheren THC-Grenzwert

Wer Tage vor einer Autofahrt kifft, verliert unter Umständen seine Fahrerlaubnis, Biertrinker haben das Risiko nicht. RA Andreas Krämer vom DAV kritisiert das. Foto: Matthias Tüxen

Die im geplanten Cannabisgesetz vorgesehene Beibehaltung des Null-Toleranz-Grenzwertes für autofahrende Kiffer stößt auf Widerstand bei Experten des Deutschen Anwaltvereins. Sie appellieren an die Ampel, den Wert zumindest maßvoll anzuheben.

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Wenn sich nach Inkrafttreten der geplanten Cannabis-Entkriminalisierung in Deutschland demnächst Millionen Hanffreunde in Deutschland erst einmal grundsätzlich keine Sorgen mehr um eine Strafverfolgung machen müssen, bleiben die Nachteile für die am Straßenverkehr teilnehmenden Konsumenten unter ihnen bestehen. Wie LTO bereits berichtete, will die Bundesregierung in ihrem "Säule-1-Gesetz" erst einmal an dem geltenden Grenzwert von 1,0 Nanogramm (ng) des berauschenden Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum als Nachweis für eine Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit festhalten. Eine Änderung im aktuellen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ist jedenfalls nicht vorgesehen.

Experten aus Praxis und Wissenschaft hatten die geltende Rechtslage indes zuletzt immer wieder kritisiert: Der Grenzwert liege so niedrig, dass er zwar den Nachweis des Cannabiskonsums ermögliche, "aber nicht zwingend einen Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung zulässt", erklärten im August 2022 etwa die Verkehrsrechtler des 60. Deutschen Verkehrsgerichtstages.

In der Praxis hat der Wert für die Betroffenen oft fatale Auswirkungen: Autofahrer, deren Cannabis-Konsum schon länger zurückliegt und die sich nicht im berauschten Zustand ans Steuer begeben, müssen aktuell dennoch mit empfindlichen Sanktionen rechnen. So ist nach § 24a Straßenverkehrsgesetz (StVG) mit mindestens 500 Euro Bußgeld, Fahrverbot, Punkten in Flensburg und – wenn es ganz übel kommt – auch mit dem Entzug der Fahrerlaubnis zu rechnen.

"BMG und BMDV lassen Kiffer im Regen stehen"

Mit einem eindringlichen Appell, diese Situation im Rahmen ihres Cannabis-Vorhabens aufzulösen, haben sich nun am Freitag auch die Verkehrsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) an die Bundesregierung gewandt. Sie sind in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV organisiert und stellen im DAV nach den Familienrechtlern mit rund 5.000 Mitgliedern die zweitgrößte Vereinigung von Fachanwälten. Ihr Wort hat in der Anwaltschaft Gewicht.

DAV-Verkehrsanwalt Andreas Krämer erläuterte am Freitag gegenüber Journalisten in Köln das Problem: Bei dem aktuellen Wert handele es sich um den geringsten THC-Konzentrationswert, der sich bei der Festlegung eines "analytischen Grenzwertes" sicher bestimmen lässt. "Damit geht aber eine Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit noch nicht einher", so Krämer. Wissenschaftliche Studien belegten im Übrigen, "dass erst ab einem THC-Wert von 2 – 4 ng/ml überhaupt von einer Beeinträchtigung gesprochen werden könne. Eine im Vergleich zu der im Kontext Alkohol relevanten Promillegrenze von 0,5 Promille liege beim Cannabis erst bei einer Größenordnung von 4 – 16 ng/ml vor.

Zudem verlaufe der Abbau von THC-Restwerten im Gegensatz zu dem flüchtigen Stoff Alkohol sehr langsam. Wer mehrfach mit mindestens 1,0 ng/ml erwischt werde, dem drohe "auch ohne Beeinträchtigung der Fahrtauglichkeit" die Anordnung einer MPU oder gar der Entzug der Fahrerlaubnis. Vor dem Hintergrund sanktionsloser Alkoholfahrten unter 0,5 Promille würden Kiffer aktuell unfair behandelt.

Wie beim Alkohol müsse die Bundesregierung daher nun eine Regelung treffen, die auf eine wirkliche Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit abstelle. "Gesundheitsminister Karl Lauterbach und Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) dürfen die Cannabis-Konsumenten hier nicht weiter im Regen stehen lassen", so Krämer.

Indes: Dass sich das Regenwetter für die autofahrenden Kiffer alsbald ändern könnte, ist eher nicht zu erwarten. Im von Lauterbach in die Ressortabstimmung gegebenen Gesetzentwurf ist bislang nur von einer Evaluierung der Grenzwerte die Rede. Außerdem solle die Rechtsprechung weiter beobachtet werden.

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"Pragmatische Lösung": Anhebung des Grenzwerts auf 3,5 ng/ml

Krämer kann das nicht nachvollziehen: "Es sollte nicht der Rechtsprechung überlassen werden, welche lokalen Grenzwerte gelten", sagt er am Freitag auf der DAV-Veranstaltung. "Neue Grenzwerte müssten jetzt auf der Basis neuerer wissenschaftlicher Studien und Erfahrungen aus anderen Ländern geschaffen werden, die zwischen zwei und 18 ng/ml liegen und die sicherstellen, dass auch nur wirklich berauschte Kraftfahrer sanktioniert werden." Dem federführenden BMG und dem Verkehrsministerium (BMDV) warf der Anwalt "Mutlosigkeit" vor.

Im Rahmen des Cannabis-Abgabegesetzes kann sich die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht eine Lösung vorstellen, die auch Teile der beim Verkehrsministerium angedockten Grenzwertkommission vorschlagen. Unter anderem der Kommissionsvorsitzende Prof. Dr. Stefan W. Tönnes hatte unlängst eine Anhebung auf 3,5 ng/ml vorgeschlagen. "Diese noch sehr defensive Anhebung kann jedenfalls auch bei nicht zu erreichender Einzelfallungerechtigkeit eine pragmatische Lösung sein, um wenigstens die besonders die Fälle aus der verkehrsrechtlichen Kriminalisierung herauszunehmen, die keine Gefährdung des Straßenverkehrs darstellen", so Rechtsanwalt Krämer.

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Cannabis und Straßenverkehr: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51764 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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