Wer Tage vor einer Autofahrt kifft, verliert unter Umständen seine Fahrerlaubnis, Biertrinker haben das Risiko nicht. RA Andreas Krämer vom DAV kritisiert das. Foto: Matthias Tüxen
Die im geplanten Cannabisgesetz vorgesehene Beibehaltung des Null-Toleranz-Grenzwertes für autofahrende Kiffer stößt auf Widerstand bei Experten des Deutschen Anwaltvereins. Sie appellieren an die Ampel, den Wert zumindest maßvoll anzuheben.
Taten im Zusammenhang mit Cannabis, die seit der Teillegalisierung nicht mehr bestraft werden, können aus dem BZR getilgt werden. Welche Eintragungen darunterfallen, ist jedoch unklar. Pascal Reuer sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.
Münchens Oberbürgermeister hält an Tempo 30 auf der Landshuter Allee fest. Nach einem Kurswechsel der Stadt erklärt die Deutsche Umwelthilfe ihr Klageverfahren für erledigt. Der jahrelange Streit könnte damit vorbei sein.
Ein grün-weißer BMW sorgte für einen ungewöhnlichen Einsatz der Bundespolizei. Strafbar dürfte die "Polisei"-Beklebung zwar kaum sein, doch die Kontrolle brachte stattdessen Verkehrsverstöße ans Licht.
Die Tour de Natur wollte auf ihrer Etappe für rund 3,5 Kilometer über die Autobahn A5 fahren, um gegen deren Ausbau zu protestieren. Daraus wird jedoch nichts, obwohl eigentlich die Wahl des Ortes unter die Demonstrationsfreiheit fällt.
Werden bei einem Verkehrsteilnehmer hohe THC-Werte gemessen, die auf einen hochfrequenten oder chronischen Cannabiskonsum hindeuten, bestehen Zweifel an der Fahreignung. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren entschieden.
Uber, Bolt & Co. sind viel günstiger als Taxis und entsprechend beliebt. Wie andere Städte hat Köln versucht, einen Mindestpreis für die Fahrdienstvermittler durchzudrücken – und scheitert dabei schon an juristischen Formalien, so das VG.