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28. Deutscher Notartag in Köln: Notare wollen ihren Stand dem europäischen Ausland nicht weiter öffnen

von Martin W. Huff

31.08.2012

Notar

© Iurii Sokolov - Fotolia.com

Als vor 500 Jahren die erste Reichsnotariatsordnung in Köln verkündet wurde, dachte an die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen oder ein Datenbankgrundbuch wohl noch niemand. Beim 28. Deutschen Notartag  in der Domstadt, sind das die beherrschenden Themen. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will die Notare in Europa unterstützen, berichtet Martin W. Huff.

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Die rund 8200 Notare in Deutschland betonen weiterhin ihre besondere Stellung im deutschen Rechtssystem. Der Präsident der Bundesnotarkammer, Dr. Timm Starke, wandte sich bei der Eröffnung des 28. Deutschen Notartags in Köln gegen alle Überlegungen der EU-Kommission, die EU-Richtlinie über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen auch auf Notare anzuwenden.

Wer die Rechte und Pflichten eines Notars als Amtsträger und als Berater ernst nehme, der müsse die strenge deutsche Notarausbildung mit ihren hohen Anforderungen durchlaufen. "Wir wollen keine Notare aus dem Ausland in Deutschland, die nur interessante Beurkundungen und Beratungen vornehmen", betonte der Bonner Notar. Die Notare wenden sich damit gegen weitere Öffnungen der notariellen Tätigkeit in Deutschland.

Mit Urteil vom 24. Mai 2011 hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die Regelung des § 5 der Bundesnotarordnung (BNotO) als europarechtswidrig beanstandet, die den Zugang zum Notariat nur für deutsche Staatsangehörige vorsieht. Der Zugang müsse, so die Richter, im Rahmen der Niederlassungsfreiheit für alle Bürger der Europäischen Union möglich sein, welche die übrigen Voraussetzungen erfüllten (EuGH, Urt. v. 24.05.2011, Az. C 47/08, C 50/08, C 51/08, C 53/08, C 54/08, C 61/08 und C 52/08).

Starke: "Besondere Stellung im Rechtsstaat"

Starke betonte, dass sich die Bundesnotarkammer nicht gegen die Umsetzung dieses Urteils wehre, auch wenn man durchaus überlegen könnte, ob die Richter nicht auch anders hätten entscheiden können. Denn der EU-Vertrag sieht Ausnahmen bei der Niederlassungsfreiheit für die Ausübung staatlicher Gewalt vor. Die Auffassung des EuGH, dass die Tätigkeit der Notare nicht mit einer unmittelbaren und spezifischen Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden ist, sei nicht unbedingt zwingend.

Daher zeigte sich der Präsident der Bundesnotarkammer zufrieden, dass nach dem Urteil des EuGH sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof die besonderen Anforderungen an die hoheitlichen Aufgaben betont hätten.

Unterstützung bei den Bedenken gegen die weitere Öffnung des Zugangs zum Notariat erhielt Starke von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Sie unterstrich, dass die Ausübung der Notartätigkeit eine wichtige staatliche Aufgabe sei, die die Notare gut erfüllten. Den Zugang einfach so zu eröffnen, sei verkehrt. Sie werde sich in Europa dafür einsetzen, dass die Forderungen der EU-Kommission nicht umgesetzt würden.

500 Jahre nach der ersten Berufsordnung ganz modern: Das Datenbankgrundbuch

Ob die Forderung der Notare, weitere staatliche Aufgaben zu übernehmen, Wirklichkeit werden kann, blieb in Köln offen. Gerne möchten die Notare Aufgaben des Nachlassgerichts übernehmen. Doch gerade viele Justizpolitiker sehen das kritisch. Bisher tragen sich die Kosten in diesem Bereich, wenn nicht sogar ein Überschuss erzielt wird. Warum sollte man solche Aufgaben nicht behalten, fragten auch Gerichtspräsidenten, die Köln anwesend waren. Und auch der ehemalige Richter des BVerfG, Udo di Fabio, steht dieser Forderung wohl eher skeptisch gegenüber, wie man aus seinem Festvortrag heraushören konnte.

Große Herausforderungen sehen die Notare bei der Weiterentwicklung des elektronischen Zugriffs auf Urkunden und Unterlagen sowie insgesamt der elektronischen Kommunikation. Nach dem erfolgreich gestarteten Testaments- und Vorsorgeregister stehe jetzt, so Leutheusser-Schnarrenberger als auch NRW-Justizminister Thomas Kutschaty, das neue Projekt des Datenbankgrundbuchs an. Hier müssen die Daten von 38 Millionen Grundbuchblättern neu erfasst und geordnet werden, damit ein noch rascherer und sicherer Zugriff möglich ist. "Und die rasche und zuverlässige Auskunft und der richtige Umgang mit Urkunden ist seit jeher eine Kernaufgabe der Notare", so die Bundesjustizministerin.

Dabei können sie auf eine lange Tradition zurück blicken. Denn vor genau 500 Jahren, im August 1512, verkündete Kaiser Maximilian I. im Kölner Gürzenich bei einem Reichstag die Reichsnotariatsordnung, als erste "Berufsordnung" der Notare. Der kaiserlich bestellte Schreiber hatte schon damals eine besondere Stellung, die sich bis heute erhalten hat. Die Notare, die sich 500 Jahre später wieder im Gürzenich trafen, werden noch bis Freitagabend über ihre Zukunft und wichtige Rechtsfragen beraten.

Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt und Journalist in Leverkusen.

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Martin W. Huff, 28. Deutscher Notartag in Köln: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6969 (abgerufen am: 18.01.2026 )

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