Bevor der Mensch des Analogzeitalters aus der Höhle kroch und die juristische Datenbank erfand, erhöhte er seine Rechtskenntnisse gern, indem er zu einer Fallsammlung griff. Eine persönliche Auswahl aus der Faustkeilsammlung von Martin Rath.
Der Philosoph Hans Blumenberg (1920–1996) amüsierte sich einmal über die Frage eines Theologen, der ernsthaft wissen wollte, ob mit den Wittgenstein-Worten "Die Welt ist alles, was der Fall ist", womöglich der biblische Sündenfall gemeint sein könnte.
Ein Blick in den "Tractatus logico-philosophicus" hätte genügt, um zu erkennen, dass der kantige Ludwig Wittgenstein (1889–1951) vermutlich eine etwas reichhaltigere Menge an Fällen im Sinn hatte als den doch etwas singulären, noch dazu vermutlich historisch nicht sonderlich gut gesicherten "Sündenfall".
Die Frage wirkte daher, gelinde gesagt, einfältig. Die Idee, dass sich eine ganze Welt in Fällen nachzeichnen lässt, fasziniert gleichwohl.
Wer von Berufs wegen mit dem Fallgut deutscher Gerichte beschäftigt ist, mag diesen Reiz aber wohl oft nicht mehr ganz nachvollziehen können. Einige Fall-Bücher, vom juristischen Kinder-Sachbuch aus den späten 1970er Jahren bis zu einer frisch gedruckten Sammlung arbeitsrechtlicher Streitfälle, bringen vielleicht wieder etwas von der ursprünglichen Faszination zurück.
Literarische Empfehlungen: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33769 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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