Die Diskussion um türkische Wahlkampfauftritte spitzt sich zu. Außerdem in der Presseschau: DPolG-Chef wird vom Land NRW finanziert, Bundesverwaltungsgerichts-Urteil zur Selbsttötung sorgt für heftige Debatte und Schlecker-Prozess beginnt.
Thema des Tages
Wahlkampf türkischer Politiker: Die badische Stadt Gaggenau hat den geplanten Wahlkampfauftritt des türkischen Justizministers Bekir Bozdag aus Sicherheitsgründen abgesagt. In einem Brief an seinen türkischen Amtskollegen warnte Bundesjustizminister Heiko Maas "vor einem Abbau der Rechtsstaatlichkeit" in der Türkei, schreibt lto.de. Der türkische Wirtschaftsminister warb am Sonntag für das Verfassungsreferendum, nachdem sein Auftritt zunächst in Köln und Frechen abgesagt wurde. Die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) betonte, die Stadt Köln habe keine Handhabe gegen den Auftritt Nihat Zeybeckis in einem privaten Hotel, berichtet die Montags-FAZ (Reiner Burger). Wie die Montags-Welt (Marcel Leubecher) schreibt, kündigte die niederländische Regierung an, alle rechtlichen Schritte prüfen zu wollen, um einen Auftritt des türkischen Außenministers in Rotterdam zu verhindern, während der österreichische Bundeskanzler Christian Kern sich für ein EU-weites Verbot türkischer Wahlkampfauftritte ausgesprochen habe.
Heribert Prantl (Montags-SZ) betont, dass es ein "Wahlkampf-Rederecht" für ausländische Politiker nicht gebe. Erdoğan ein solches zu gewähren, sei eine "Hilfestellung für Menschenrechtsverletzungen". Ozan Demircan (Hbl) ist der Ansicht, Deutschland müsse die Wahlkampfauftritte aushalten. Es könne nicht die Türkei für die Einschränkung der Meinungsfreiheit kritisieren und gleichzeitig die Meinungsfreiheit Einzelner im eigenen Hoheitsgebiet untergraben.
Die Samstags-SZ (Wolfgang Janisch) befasst sich mit den juristischen Möglichkeiten, Wahlkampfauftritte türkischer Minister auch ohne den Rückgriff auf Sicherheitsargumente zu verhindern, und lässt den Rechtsprofessor Ralf Poscher zu Wort kommen, der betont, Art. 8 Grundgesetz sei ein "Deutschen-Grundrecht". Außerdem verweist Poscher auf den § 47 Aufenthaltsgesetz, wonach die politische Betätigung von Ausländern untersagt werden könne, wenn hierdurch das "friedliche Zusammenleben von Deutschen und Ausländern im Bundesgebiet gefährdet oder beeinträchtigt wird". Zu klären sei, ob Länder, Kommunen oder der Bund zuständig seien. Rechtsprofessor Niels Petersen auf lto.de und der Wissenschaftliche Mitarbeiter Sebastian Steuer auf verfassungsblog.de beschäftigen sich ebenfalls mit den juristischen Hintergründen zu Redeverboten türkischer Politiker.
Rechtspolitik
Ausweitung von DNA-Analysen: Rechtsprofessor Marco Mansdörfer befasst sich auf lto.de mit dem von den Ländern Bayern und Baden-Württemberg eingebrachten Gesetzentwurf zur Ausweitung der DNA-Analysen, der eine Erweiterung des § 81e Strafprozessordnung bezwecke. Bislang darf Genmaterial nur zur Feststellung des Geschlechts und der Übereinstimmung mit dem Beschuldigten verwendet werden. Der Entwurf sehe darüber hinaus die Analyse von Ethnie, Augen- oder Haarfarbe und biologischem Alter vor. Die Vertreter einer solchen Ausweitung würden aber die Verlässlichkeit derartiger Analysen überschätzen. Es müsse eine Debatte zum genetischen Fingerabdruck geführt werden.
Kampf gegen Hasskommentare: In einem Schreiben an die EU-Kommission, das spiegel.de (Fabian Reinbold) vorliegt, warnt Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vor einer zu weitreichenden Regulierung von sozialen Netzwerken und grenzt sich damit gegenüber dem vom Bundesjustizministerium geplanten Gesetzentwurf ab, der eine stärkere Haftung von Plattformen wie Facebook für Hasskommentare und "Fake News" vorsieht. Sie schlägt in diesem Brief ein "einheitliches europäisches Beschwerdeverfahren vor, um eine "drohende Fragmentierung des Rechts und der Märkte" zu verhindern. Nach Zypries sollte auf freiwillige Maßnahmen der Unternehmen gesetzt werden. Es berichtet auch lto.de.
Lohngleichheitsgestz: Landkreise, Städte und Kommunen kritisieren nach Informationen der Samstags-FAZ (Dietrich Creutzburg) den von Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eingebrachten Gesetzentwurf, der Arbeitgebern Berichts-, Auskunfts- und Prüfungspflichten auferlegt, die einem diskriminierenden Lohngefälle entgegenwirken sollen, und sprachen sich gegen eine "Einbeziehung öffentlicher tarifgebundener Arbeitgeber" aus. Der Entwurf "sei nicht geeignet, eine unmittelbare oder mittelbare Entgeltdiskriminierung wegen des Geschlechts zu beseitigen", hieß es in einer Stellungnahme an den Bundestag.
Schleierfahndung: Bundesinnenminister Thomas de Maizière will nach einer Meldung von zeit.de die Schleierfahndung an den Grenzen ausweiten, um gegen Kriminalität und insbesondere illegale Einwanderung vorzugehen. Die meisten Polizeigesetze der Länder sehen eine solche Rechtsgrundlage bereits vor, wo dies nicht der Fall sei, müsse eine entsprechende Regelung schnellstmöglich getroffen werden.
Abschiebungen: Der Spiegel (Dietmar Hipp u.a.) berichtet ausführlich über die Abschiebepolitik in Deutschland, die sich zwischen den einzelnen Bundesländern stark unterscheide. "Behördenchaos" und praktische Schwierigkeiten bei der Abschiebung sorgten für eine Zufälligkeit bei der Frage, ob eine Person abgeschoben werde oder nicht. Das Land Schleswig-Holstein macht von dem Recht Gebrauch, Abschiebungen nach Afghanistan auszusetzen und widersetzt sich damit einer Entscheidung des Bundes. Nach Einschätzung von Reinhard Müller (Samstags-FAZ) ist darin eine Pflichtverletzung zu erkennen, durch die der Bundes- als auch der Rechtsstaat gefährdet seien.
Gehalt für DpolG-Chef: Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Rainer Wendt bezog über zehn Jahre Beamtensold vom Land Nordrhein-Westfalen für eine 28-Stunden-Stelle als Hauptkommissar, ohne tatsächlich als Polizist gearbeitet zu haben. Die Linkspartei kritisierte, Wendt habe Geld ohne Gegenleistung und ohne rechtliche Grundlage aus der Landeskasse erhalten, und stellte Strafanzeige wegen Verdachts der Untreue gegen NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), dies berichten die Montags-FAZ (Reiner Burger), die Montags-SZ (Detlef Esslinger) und die Montags-taz. Wie spiegel.de und die Montags-Welt melden, forderte die CDU-Landtagsfraktion in NRW für die Innenausschusssitzung eine Stellungnahme der Landesregierung.
Justiz
BGH zu Wechselmodell: In der vergangenen Woche entschied der Bundesgerichtshof, dass das paritätische Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden dürfe. Über die Folgen des Urteils schreibt die FAS (Daniela Gassmann).
BVerwG zu Selbsttötung: Schwer und unheilbar kranke Patienten könne in "extremen Ausnahmefällen" der Zugang zu der tödlichen Substanz Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung nicht staatlicherseits verwehrt werden, entschied am vergangenen Donnerstag des Bundesverwaltungsgericht und argumentierte mit dem Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen. Die Hintergründe des Urteils beleuchtet nun auch die Montags-FAZ (Helene Bubrowski) und erklärt, warum es sich um ein Grundsatzurteil handele. Die Samstags-FAZ (Christian Geyer) wirft die Frage auf, ob sich mit Berufung auf das Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsanspruch auf Hilfe zur Selbsttötung erheben ließe. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte sehe sich dann in der Bredouille, nach einer Einzelfallprüfung Suizidhilfe zu leisten und damit den Tatbestand der Geschäftsmäßigkeit des 2015 neu eingeführten § 217 Strafgesetzbuch zu erfüllen. Die Samstags-taz (Christian Rath) fasst die kritischen Reaktionen auf das Urteil zusammen.
Christian Rath (taz.de) bezeichnet die Entscheidung als "Dammbruch für die Geltung der Menschenrechte" für unheilbar Kranke, deren Autonomie gerade an ihrem Lebensende gewahrt werden müsse. Das Leipziger Urteil könnte und sollte, so Rath, ein Vorbild für das Bundesverfassungsgericht sein, das derzeit die 2015 eingeführte Strafvorschrift gegen "geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung" prüft. Auch Christina Berndt (Samstags-SZ) begrüßt das Urteil, der "paternalistische Schutz der unheilbar Kranken" habe sich in Schutzlosigkeit verkehrt. Der Staat verkenne, dass besondere Situationen, besonderer Maßnahmen bedürften. Daniel Deckers (Samstags-FAZ) hingegen spricht von einem Urteil, das "dem Inhalt nach unwürdig ist und an der Umsicht der Urteilenden zweifeln lässt", da es die Möglichkeiten der Palliativmedizin verkenne.
OVG Niedersachsen zu Tierschutz: Wie lto.de meldet, können Städte und Gemeinden Zirkussen nicht aus Tierschutzgründen Aufführungen mit wilden Tieren untersagen, wenn sie sich dabei nur auf eine entsprechende Satzung stützen. Das entschied das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht im einstweiligen Rechtsschutz. Das von der Stadt Hameln ausgesprochene Verbot gegenüber einem Zirkus greife in unzulässiger Weise in die freie Berufsausübung des Zirkusunternehmens ein. Über ein Verbot wildlebender Tiere in Zirkussen könne nur der Bundesgesetzgeber entscheiden.
SG Berlin zu neuem TV-Standard: Nach einer Meldung von lto.de entschied das Sozialgericht Berlin im Eilverfahren, dass Sozialleistungsempfänger die kommende Umstellung des bisherigen Antennen-Fernsehens DVB-T zu DVB-T2 HD aus den Regelleistungen finanzieren müssen. Das Gericht sah in einem Fernseh- kein Haushaltsgerät und keinen Einrichtungsgegenstand im Sinne von § 31 Sozialgesetzbuch XII. Zusätzliche Leistungen könnten nur zur Befriedigung grundlegender Bedürfnisse erbracht werden, wozu ein Fernseher nicht gehöre.
SG Düsseldorf zu Rente von Bundestagsabgeordneten: Wie das Sozialgericht Düsseldorf entschied, kann die Rente eines Bundestagsabgeordneten auf Grund der Abgeordnetenentschädigung auf 20 Prozent gekürzt werden. Damit scheiterte die Klage eines 68-jährigen Abgeordneten gegen die Deutsche Rentenversicherung. Zwar liege ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Eigentumsgarantie vor. Dieser sei aber gerechtfertigt, da eine Doppelalimentation aus öffentlichen Mitteln entgegengewirkt werden solle, wie lto.de meldet.
BVerfG – Afghanistan-Abschiebungen: Vor dem Bundesverfassungsgericht sind vier Verfassungsbeschwerden abgelehnter Asylbewerber anhängig. Karlsruhe muss nun über die Verfassungsmäßigkeit der Abschiebungen nach Afghanistan entscheiden, schreibt lto.de.
OLG Dresden – "Gruppe Freital": Am Dienstag beginnt vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die "Gruppe Freital". Den acht Angeklagten werden die Bildung einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mord und weitere Delikte vorgeworfen. Sie sollen zwei Sprengsätze vor zwei Flüchtlingsunterkünften gezündet und einen Anschlag auf ein linkes Wohnprojekt verübt haben. Mit dem Verfahren wurden erstmals mutmaßliche Angreifer von Flüchtlingsunterkünften unter dem Vorwurf des Terrorismus angeklagt. Für das Verfahren wurde zudem ein Hochsicherheitssaal gebaut. Es berichten die Montags-taz (Konrad Litschko) und spiegel.de (Peter Maxwill).
LG Bonn – "Niklas-Prozess": Im Verfahren um den verstorbenen 17-jährigen Niklas P. wurde die in der Tatnacht anwesende Ex-Freundin des wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagten Walid S. vernommen. Sie sagte aus, Walid S. sei häufiger in Schlägereien verwickelt und sie glaube, er habe mit der Tat "bestimmt etwas zu tun", so die Samstags-FAZ (Michaela Schwinn).
LG Stuttgart – Schlecker: Am heutigen Montag beginnt der Prozess vor der 11. Großen Wirtschaftsstrafkammer beim Landgericht Stuttgart gegen Angehörige der Familie Schlecker. Anton Schlecker, seine Frau und zwei Kinder sowie zwei Wirtschaftsprüfer müssen sich wegen vorsätzlichen Bankrotts in einem besonders schweren Fall, Beihilfe hierzu, Untreue und Insolvenzverschleppung verantworten. In einem ausführlichen Bericht schildert der Spiegel (Janko Tietz) den Fall Schlecker und den Gang der Ermittlungen. Die Montags-SZ (Klaus Ott) kritisiert das harte Vorgehen der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Das Verfahren gegen die Ehefrau Christa Schlecker hätte abgetrennt werden und nach der Verurteilung der anderen Familienmitglieder ohne einen solch langen Prozess erfolgen können. Staatsanwaltschaften würden seit einiger Zeit bei derartigen Wirtschaftsdelikten über das Ziel hinausschießen. Es berichtet auch die Montags-Welt (Carsten Dierig).
Verbraucherzentrale gegen Banken: Die Deutsche Bank, Postbank und die Sparkasse Holstein werden von der Verbraucherzentrale wegen zu hoher Entgelte für Basiskonten verklagt, wie die Samstags-SZ (Matthias Huber) und die Samstags-FAZ (Franz Nestler) schreiben. Laut Gesetz müssen Banken diese Konten für weniger zahlungskräftige Kunden wie Obdachlose, Flüchtlinge und Geringverdiener anbieten. In einem Interview mit der Samstags-taz (Stella Muthorst) erklärt die Juristin Charlotte Buchmüller die Hintergründe der Klagen.
StA Essen – Thyssen-Krupp: Nachdem der israelische Generalstaatsanwalt wegen Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit dem Kauf von deutschen U-Booten ermittelt, hat auch die Staatsanwaltschaft Essen Ermittlungen gegen den Konzern Thyssen-Krupp und seine Kieler Werft Marine Systems aufgenommen. Das meldet der Spiegel (Jörg Schmitt).
Rechtsprechung zu Kopftuchverboten: Die Samstags-taz.Berlin (Christian Rath) gibt einen Überblick über die bisherige Rechtsprechung zu Kopftuchverboten. Diese hatte auch Auswirkungen auf die Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Berlin, das in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil einer Grundschullehrerin im vergangenen Februar eine Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zusprach, weil sie wegen Tragens eines Kopftuches nicht eingestellt wurde. Eine neue Diskussion gebe es über kopftuchtragende Richterinnen, nachdem der baden-württembergische Justizminister Guido Wolf (CDU) ein entsprechendes Verbotsgesetz angekündigt hat.
Asylverfahren: Auf spiegel.de (Julia Jüttner) wird der Kölner Verwaltungsrichter Raphael Murmann-Suchan porträtiert, dessen Kammer für Klagen Asylsuchender aus Pakistan und Syrien zuständig ist.
Recht in der Welt
Polen – Sanktionen: Die Soziologieprofessorin Kim Lane Schepple spricht sich auf verfassungsblog.de (in englischer Sprache) dafür aus, dass die EU Sanktionen gegen Polen nach Art. 7 des Vertrags über die Europäischen Union verhängen sollte.
EU-Türkei-Deal: Auf verfassungsblog.de befasst sich Rechtsprofessor Jürgen Bast mit der "EU-Türkei-Erklärung". Vor dem erstinstanzlichen Gericht der EU hatten sich drei Asylsuchende gegen ihre drohende Überstellung in die Türkei wehren wollen, für die sie diese Erklärung verantwortlich machten. Die Klagen wurden ohne mündliche Verhandlung mit der Begründung abgewiesen, die EU sei an dieser Erklärung gar nicht beteiligt gewesen.
Sonstiges
Strafverteidigung in Nürnberg: Im Sonntags-Feuilleton auf lto.de (Martin Rath) wird die issertation des Historikers Hubert Seliger mit dem Titel "Politische Anwälte? – Die Verteidigung der Nürnberger Prozesse" vorgestellt. In dieser nehme er eine systematische Darstellung der rund 260 Verteidiger der Nürnberger Prozesse vor und schließe damit eine wichtige Erkenntnislücke in der deutschen Strafrechtsgeschichte.
Das Letzte zum Schluss
Känguru auf der Flucht: In Bayern hat ein ausgebüxtes Känguru einen Polizeieinsatz ausgelöst. Ein Anwohner, der das Känguru auf seinem Grundstück weghüpfen sah, verständigte die Polizei. Es konnte allerdings vor den Beamten die Flucht ergreifen und wurde erst einen Tag später an seinem Gehege wieder eingefangen, wie die BadZ meldet.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
lto/lz
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
Die juristische Presseschau 4. bis 6. März 2017: Wahlkampfauftritte türkischer Politiker / Beamtensold für Wendt / Anspruch auf Sterbehilfe? . In: Legal Tribune Online, 06.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22276/ (abgerufen am: 06.05.2024 )
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