Was war los in dieser Woche? Die zehn meistgelesenen LTO-Artikel verraten es auf einen Blick. Darunter: Mollath ist frei, obwohl Täter, ein Affe kein Urheber, obwohl Selfie-Fotograf und Überwachungs-SMS sind sehr mitteilsam, obwohl still.
10. VG Ansbach zu Auto-Videokameras: Dashcam verstößt gegen Datenschutzgesetz
Der Einsatz von auf dem Armaturenbrett angebrachten Videokameras ist unter bestimmten Voraussetzungen unzulässig, entschied das VG Ansbach am Dienstag. Es war das bundesweit erste Urteil zur Rechtmäßigkeit sogenannter Dashcams.
9. Österreicher kämpft für Datenschutz auf Facebook: "Frustrierend, wenn man es ernst nähme"
Facebook hält er für einen sterbenden Schwan. Ein Profil hat er dort dennoch, finden können das aber nur Russen. In den Medien findet man Max Schrems, der sich selbst als Aufmerksamkeitsfeind beschreibt, dafür umso häufiger. Der österreichische Jurastudent kämpft für mehr Datenschutz in dem sozialen Netzwerk. Akribisch, aber auch kreativ und ironisch.
8. Teure Gespräche im Gefängnis: 12.000 Euro Telefonkosten
Der Telefonanbieter Telio ist deutscher Marktführer für Gefängnis-Telefone. Doch die Gefangenen beschweren sich über zu hohe Gebühren. Nun zieht ein Insasse vor Gericht – der Fall könnte bundesweit für Aufsehen sorgen.
7. Freispruch für Gustl Mollath: LG Regensburg zweifelt aber nicht an Tat
Der ehemalige Psychiatrie-Patient Gustl Mollath ist am Donnerstag freigesprochen worden. Das LG hält ihn dennoch für überführt, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Jedoch sei seine Schuld nicht feststellbar, da er zur Tatzeit nicht einsichtsfähig gewesen sein könnte. Hinweise auf eine aktuelle psychische Krankheit sieht das Gericht aber nicht. Der Nürnberger soll nun eine Entschädigung für die Zeit in der Psychiatrie erhalten.
6. Urheberrecht an Affen-Selfie: Der Affe war's
Selfies sind beinahe schon wieder out. Das Selbstportrait eines Affen aber sorgt gerade für Wirbel. Der Eigentümer der Kamera will nun die Veröffentlichung der Bilder bei Wikimedia Commons gerichtlich untersagen lassen. Wieso er damit nach deutschem Recht bei einem dressierten Schimpansen Erfolg haben könnte, mit dem wilden indonesischen Makaken aber kläglich scheitern wird, erklärt Niklas Haberkamm.
5. Reform des Sexualstrafrechts: "Dann müsste man der Frau immer glauben"
Nach der Istanbul-Konvention sollen Frauen vor jeder sexuellen Handlung geschützt werden, die gegen ihren Willen geschieht. Für eine strafbare Vergewaltigung reicht es in Deutschland bisher nicht aus, dass das Opfer Nein sagt. Dem widerspricht die Kriminologin Monika Frommel. Sie rät von einer Reform ab. Jugendliche sollte der Gesetzgeber allerdings besser schützen.
https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/stille-sms-ermaechtigungsgrundlage/
4. Stille SMS: So basteln Sie sich eine Ermächtigungsgrundlage
Das Ausmaß, in dem die Sicherheitsbehörden Personen per stiller SMS orten, ist gar nicht so aufsehenerregend, wie manche Medien jetzt glauben machen wollen, wenn man einen Blick auf die Zahlen der Vorjahre wirft – und zwar nicht nur die von 2013. Aber wer sagt überhaupt, dass Verfassungsschutz, BKA und Bundespolizei das dürfen? Das Gesetz jedenfalls nicht. Warum fragt danach keiner, fragt sich Claudia Kornmeier.
3. Anwaltsgerichte: Nichtstun gegen Tunichtgute?: Der Anwalt als Richter in eigener Sache
Die Anwaltsgerichtsbarkeit führt ein Schattendasein. Viel zu tun gibt es dort nicht, nach den veröffentlichten Fallzahlen. Das könnte man als gutes Zeichen werten. Allerdings ist diese Gerichtsbarkeit neuerdings heftig kritisiert worden: Sie treffe eine Mitschuld am rapide sinkenden Ansehen der Anwaltschaft. Ein Grund, sich näher mit ihr zu befassen, findet Markus Hartung.
2. Repetenten-AG für das Zweite Staatsexamen: Die Pechvögel, die Naiven und die Schwachen
Durch das 2. Staatsexamen zu fallen, ist ein ziemlicher Schock. Damit der sich nicht wiederholt und zum Trauma auswächst, bieten die Gerichte sogenannte Repetenten-AGs an, die Referendare für den zweiten Anlauf fit machen sollen. Wer dort üblicherweise landet, und wie man sich für den zweiten Versuch am besten wappnet, verrät ein langjähriger AG-Leiter.
1. "Ich fahre schwarz" an der Mütze: Zettel schützt vor Strafe – nicht?
Das Personal der Deutschen Bahn stieß in einem ICE von Köln nach Frankfurt auf einen dreisten Schwarzfahrer. Ganz offen stand auf einem Zettel an seiner Mütze "Ich fahre schwarz". Ob er sich die Bahnfahrt dennoch "erschlichen" hat, muss nun das Bonner LG in zweiter Instanz entscheiden. Neu ist die Idee nicht – und die Antwort trotzdem nicht eindeutig, erklärt Sascha Böttner.
Die 10 meistgelesenen Artikel der Woche: Stille SMS, dreiste Schwarzfahrer, arme Referendare . In: Legal Tribune Online, 16.08.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12906/ (abgerufen am: 05.05.2024 )
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