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Grünen-Vorschlag für "Hälfte-der-Macht"-Gesetz: Pari­tä­ti­sches Wahl­recht "ohne Frage ver­fas­sungs­kon­form"?

von Joschka Buchholz und Dr. Felix W. Zimmermann

17.02.2023

Landtag Bayern

Der bayerische Landtag. Hier haben die Männer mit 73% deutliche mehr Macht als Frauen. Foto: picture alliance/dpa | Matthias Balk

Die Grünen in Bayern starten einen neuen Vorstoß, den Frauenanteil im Landtag auf 50 Prozent zu steigern. Trotz Urteilen aus den letzten Jahren, in denen Paritätsgesetze gekippt wurden, halten sie ihren Plan für verfassungsgemäß.

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Im bayerischen Landtag liegt der Frauenanteil bei gerade einmal 27 Prozent. Die Landtags-Grünen wollen das ändern. Am  Freitag haben sie mit der Vorstellung eines Gesetztesentwurfs unter dem Namen "Hälfte-der-Macht"-Gesetz einen neuen Vorstoß für ein Paritätsgesetz gewagt. 

Bislang waren Paritätsgesetze von Landesverfassungsgerichten jeweils kassiert worden. So hatte das Verfassungsgerichtshof (VerfGH) von Thüringen im Jahre 2020 eine Regelung für nichtig erklärt, nach der Parteien Kandidatenlisten für Landtagswahlen abwechselnd mit Männern und Frauen besetzen mussten (Urt. v. 15.07.2020, Az. 9/2020 - VerfGH 2/20). Wenig später kippte auch das Brandenburger Verfassungsgericht eine solche Regelung (Urt. v. 23.10.2020, Az. VfGBbg 9/19).

Begründet wurde dies von den Gerichten unter anderem mit dem Gedanken, die Vorgabe der paritätischen Listenbesetzung könne faktisch den Ausschluss der Aufstellung bestimmter Bewerberinnen und Bewerber zur Folge haben, was Einfluss auf die Chancen der Parteien bei der Wahl habe. Laut dem Brandenburgischen Verfassungsgericht verwische die Parität auch Unterschiede in den Parteiprogrammen. "Den Parteien stehe es frei, sich im Rahmen ihrer Programmatik dem Ziel der Förderung der Gleichberechtigung mehr oder weniger zu verschreiben".

Frauenanteil im Landtag soll sich erhöhen

Dessen unbeirrt stellten die Bayerischen Grünen am Freitag ihre neue Idee zur Änderung des Wahlrechts vor, wodurch sich der Frauenanteil im Landtag deutlich erhöhen soll. Sowohl Direkt- als auch Listenmandate sollen demnach jeweils zur Hälfte an Frauen und Männer vergeben werden. Zudem wollen die Grünen in der Bayerischen Verfassung verankern, dass die Hälfte der Kabinettsmitglieder weiblich sein muss.

Im Hinblick auf die Erststimme schlagen die Grünen vor, dass zwei bestehende Stimmkreise zu einem zusammengefasst werden - statt 91 würde es am Ende noch 44 Stimmkreise geben. Je neuem, größerem Stimmkreis soll dann ein "Stimmkreis-Duo" direkt in den Landtag gewählt werden, bestehend aus einer Frau und einem Mann - die nicht zwingend derselben Partei angehören müssen. Wähler haben demnach dann 2 Erststimmen. 

Die Grünen wollen sicherstellen, dass nicht nur über die Erststimme, sondern auch über die Wahlkreislisten ein höherer Anteil Frauen in den Landtag gewählt wird. Dies soll dadurch erreicht werden, dass alle weiteren Sitze im Landtag, die einer Partei über die Zweitstimme (Listenmandate) zustehen, geschlechterparitätisch verteilt werden. Dazu werden die Sitze abwechselnd auf die Kandidatin mit der jeweils höchsten Stimmzahl und dann auf den Kandidaten mit der jeweils höchsten Stimmzahl verteilt.

Das würde bedeuten, dass jede Wählerin und jeder Wähler künftig drei Stimmen hätte: eine für eine weibliche Stimmkreiskandidatin, eine für einen männlichen Kandidaten ­­– und wie bisher eine Zweitstimme.

Rechtsgutachten wird gleich mitgeliefert

Die neue Zuteilungsregelung sei "ohne Frage verfassungskonform" und würde jeder Überprüfung standhalten, sagte Prof. Dr. Silke Laskowski, die für die Grünen-Landtagsfraktion ein Rechtsgutachten angefertigt hat.

Eine paritätische Änderung des bayerischen Wahlrechts sei im Rahmen der geltenden Bayerischen Verfassung und des Grundgesetzes "in verfassungskonformer, grundgesetzkonformer Weise möglich und zudem geboten", heißt es in ihrem Gutachten. Eine Änderung der Bayerischen Verfassung wäre laut Laskowski nicht einmal zwingend notwendig, "sie könnte aber zur Klarstellung beitragen". Das streben die Grünen auch an – auch wenn die Hürden höher sind: Für eine Verfassungsänderung wäre, nach einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag, die Zustimmung der Bevölkerung per Volksentscheid nötig.

Der neue Grünen-Vorschlag ist laut Laskowski nicht vergleichbar mit von den dortigen Verfassungsgerichten gekippten Regelungen wie in Thüringen oder Brandenburg. Beide Gesetze enthielten Regelungen, die die Parteien zu paritätisch besetzten Wahlvorschlagslisten verpflichteten. Die bayerischen Grünen wollen nun die Sitzzuteilung nach der Wahl ändern. Wenn eine paritätische Zuteilung der Listenmandate nicht bzw. nicht mehr möglich ist, weil nur noch Frauen oder nur noch Männer gelistet sind, sollen nach den Plänen der Grünen keine weiteren Mandate mehr zugeteilt werden.

Auch die Parteienrechte sieht Laskowski durch paritätsabhängige Mandatszuteilungsregelung insoweit "nur mittelbar tangiert". Es lasse sich daher vertreten, "dass paritätsabhängige Mandatszuteilungsregelungen im Vergleich zu gesetzlichen Nominierungspflichten der Parteien ein "milderes Mittel" darstellen, das in jedem Fall verhältnismäßig ist. Der Vorwurf, Paritätsgesetze führten zu starken Eingriffen in die Parteienrechte, wäre dann gegenstandslos." 

Grundsatz der Gesamtrepräsentation überwinden?

In der einschlägigen verfassungsrechtlichen Rechtsprechung wird immer wieder auf den Grundsatz der Gesamtrepräsentation abgestellt. Im Kern geht es dabei darum, dass das freie Mandat jedes Abgeordneten eine Absage an alle Formen einer imperativen, von regionalen oder gesellschaftlichen Gruppen ausgehenden inhaltlichen Bindung des Abgeordneten bei der Wahrnehmung seines Mandats enthält.

Diese Rechtsprechung wird von Laskowski kritisiert: "Es geht also nicht, wie der BayVerfGH und das BVerfG glauben, um ein "möglichst genaues Spiegelbild der (wahlberechtigten) Bevölkerung" im Parlament bzw. um ein "verkleinertes Abbild des Elektorats" im Parlament. Es geht um "das Volk" – Bürgerinnen und Bürger, Frauen und Männer – und deren spezifische gesellschaftspolitische Meinungen; diese müssen von den Abgeordneten im Rahmen der Gesamtrepräsentation verantwortlich aufgegriffen und in die Entscheidungsfindung des Parlaments eingebracht und dort "gespiegelt" werden. Dies hat nichts mit einem "verkleinerten Elektorat" oder "imperativen Mandat" zu tun. Der Einbezug der spezifischen gesellschaftspolitischen Meinungen der Bürgerinnen und Bürger dürfte am ehesten gelingen, wenn im Parlament ein ausgewogenes Verhältnis von Parlamentarierinnen und Parlamentariern herrscht, so dass der "männliche Blick" durch einen "gleichberechtigten Blick" ersetzt wird. Es geht nicht darum, dass weibliche Abgeordnete nur Bürgerinnen und männliche Abgeordnete nur Bürger vertreten sollen."

Kritik von der CSU

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nannte diesen neuen Vorschlag "verfassungswidrigen Unsinn". "Den Grünen gehen offenbar die Ideen aus, wenn sie jetzt schon an der Verfassung herumdoktern wollen mit einem Konzept, das unser hochdemokratisches bayerisches Landtagswahlrecht aushöhlt und die Bürgerbeteiligung einschränkt", sagte der CSU-Politiker. "In einer Demokratie müssen Wahlen allgemein, unmittelbar, gleich, frei, geheim - und für alle klar und verständlich sein. Das sollten auch die Grünen wissen."

In den vergangenen Jahren waren bereits mehrere Oppositionsvorschläge im Landtag gescheitert, die eine höhere Frauenquote zum Ziel hatten.

Mit Materialien der dpa

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Zitiervorschlag

Grünen-Vorschlag für "Hälfte-der-Macht"-Gesetz: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51100 (abgerufen am: 22.01.2026 )

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