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Änderung der VwGO: Bun­destag besch­ließt den Turbo beim Bau von Gros­s­pro­jekten

10.02.2023

Windkraft

Auch eneuerbare Energien sollen durch das Gesetz schneller ausgebaut werden können. Foto: Vane Nunes - stock.adobe.com

Die Ampel-Koalition will unter anderem den Ausbau des Schienennetzes deutlich schneller voranbringen. Ein entsprechendes Gesetz mit Änderungen der VwGO hat nun nach einigen Korrekturen im Gesetzgebungsverfahren den Bundestag passiert.

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Die Pläne der Ampel-Koalition zur "Beschleunigung bedeutsamer Infrastrukturvorhaben" haben den Bundestag passiert. Ziel ist es, die Verfahrensdauer zu reduzieren, ohne den Rechtsschutz zu beeinträchtigen. Das Vorhaben war über Monate besonders in der Richterschaft durchaus umstritten.

Verfahren zu Vorhaben mit hoher wirtschaftlicher oder infrastruktureller Bedeutung sollen nunmehr deutlich gestrafft werden. Zu solchen Vorhaben gehören beispielsweise der Ausbau des Schienennetzes sowie von Bundeswasserstraßen, Flughäfen, Fernstraßen, Windenergie-Anlagen, Hochspannungsleitungen und größeren Gasversorgungsleitungen.

Insbesondere die dafür vorgenommenen Änderungen der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wurden während des Gesetzgebungsverfahrens deutlich kritisiert. So meldeten Sachverständige aus der Richterschaft Zweifel an, ob die gewünschte Beschleunigung im gerichtlichen Verfahren überhaupt zu erreichen sei. Nach Auffassung von Robert Seegmüller, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, seien die Möglichkeiten zur Beschleunigung nämlich ohnehin schon nahezu ausgeschöpft.

Vielmehr noch befürchtet die Unionsfraktion, die wie auch die AfD gegen den Entwurf stimmte, dass es mit den Plänen der Ampel-Koalition eher noch zu Verzögerungen in großen Verfahren kommen könnte. Jedenfalls halte der Titel "Infrastrukturbeschleunigungsgesetz" nicht das, was er verspreche, sagte der rechtspolitischer Sprecher der Unionsfraktion, Günter Krings, der dpa.

Auch die Grünen sind zufrieden

Auch der Eilrechtsschutz wurde angepasst: Der neue § 80c VwGO sieht vor, dass der Mangel eines Verwaltungsakts durch das Gericht außer Acht gelassen werden kann, "wenn offensichtlich ist, dass dieser in absehbarer Zeit behoben sein wird". Auch hieran hatte es im Gesetzgebungsverfahren Kritik gegeben, laut einer Sachverständigen des BUND gebe es insoweit europa- und verfassungsrechtliche Bedenken. Deshalb wurde insoweit noch eine Soll-Regelung zur Fristsetzung eingefügt.

Justziminister Marco Buschmann (FDP) zeigt sich zufrieden: "Das ist ein erster guter Baustein auf dem Weg, Verfahren zu beschleunigen und leistet einen Beitrag für eine schnellere Modernisierung unseres Landes." Sein Parteikollege Konstantin Kuhle führt weiter aus: "Durch die Beschleunigung im Bereich verwaltungsgerichtlicher Verfahren können Gerichte wichtige Infrastrukturprojekte prioritär bearbeiten und dafür Planungskammern und -senate einrichten. Kleine und heilbare Fehler im Verwaltungsverfahren werden zukünftig nicht mehr dazu führen, dass wichtige Projekte durch Gerichte gestoppt werden müssen."

Auch die Grünen sind mit dem Gesetzgebungsverfahren zufrieden. Lukas Benner äußert gegenüber LTO: "Für uns Grüne war klar: Die Verfahrensbeschleunigung darf nicht auf Kosten von Rechts- und Umweltschutz gehen. Ich bin daher froh, dass wir den Gesetzentwurf hier im parlamentarischen Verfahren - etwa bei der Kostentragungsregelung - noch deutlich verbessern konnten. Insgesamt schaffen wir mehr Flexibilität für die Gerichte und sorgen für straffere Verfahren." Doch Benner mahnt auch an, die Wirkung der nun getroffenen Regelungen zu evaulieren und auch den Personalbedarf im Blick zu behalten, um eine Faktengrundlage für eine etwaige Personaloffensive zu schaffen.

jb/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

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Änderung der VwGO: . In: Legal Tribune Online, 10.02.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51033 (abgerufen am: 20.05.2026 )

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