Druckversion
Tuesday, 24.05.2022, 18:38 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-wiesbaden-6l1174-21wi-streit-forsa-bundeswahlleiter-veroeffentlichung-sonntagsfrage-briefwahl/
Fenster schließen
Artikel drucken
46035

Entscheidung des VG Wiesbaden gegen Bundeswahlleiter: Brief­wähler dürfen bei Forsa-"Sonn­tags­frage" ein­be­zogen werden

von Dr. Markus Sehl

16.09.2021

Briefwahl-Unterlagen

Carola Vahldiek - stock.adobe.com

Die Befragungen von Briefwählern dürfen in die "Sonntagsfrage" des Meinungsforschungsinstituts Forsa einbezogen und veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren entschieden.

Anzeige

Das Meinungsforschungsinstitut Forsa darf in seine sogenannte "Sonntagsfrage" auch die Briefwählerbefragungen einbeziehen, das hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden vorläufig in einem Eilverfahren entschieden (Beschluss v. 16.09.2021, Az. 6 L 1174/21.WI).

Das Gericht sieht in seiner Entscheidung von Donnerstag keinen Verstoß gegen § 32 Abs. 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG). Die Vorschrift bestimmt, dass die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig ist.

Forsa fragte zufällig ausgesuchte Bürgerinnen und Bürger nicht nur "Wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre, wen würden sie wählen?", sondern auch, ob jemand schon per Brief gewählt hat und, wenn ja, wen.

Daten nur aggregiert veröffentlicht

Der Bundeswahlleiter hatte gebeten, bis zur Schließung der Wahllokale am 26. September um 18:00 Uhr "keine Umfrageergebnisse zu veröffentlichen, in denen Antworten von Wählern, die bereits ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben, verarbeitet sind". Er berief sich auf einen Verstoß gegen das BWahlG.

Forsa hingegen war der Ansicht, dass eine Veröffentlichung der Ergebnisse vor der Wahl nicht gegen § 32 BWahlG verstoße. Die Daten würden nur "aggregiert" mit den übrigen Umfrageergebnissen veröffentlicht, so dass eine Mischung der Antworten von Briefwählern und Wählern erfolge. Die Angaben der Briefwählerinnen und Briefwähler würden nicht gesondert ausgewiesen.

Dem folgte nun auch das VG Wiesbaden in seiner Begründung. Die Vorschrift des § 32 Abs. 2 BWahlG enthalte "voraussichtlich kein Verbot der Veröffentlichung von Umfragen im Vorfeld der Wahl, bei denen in aggregierter Form auch die Angaben von Wählern, die bereits per Briefwahl abgestimmt haben, enthalten sind."

Gegen die Entscheidung kann noch Beschwerde eingelegt werden. Über die Beschwerde würde dann der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

Mehr Details zur Entscheidung finden Sie in Kürze auf LTO.de
 

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Entscheidung des VG Wiesbaden gegen Bundeswahlleiter: Briefwähler dürfen bei Forsa-"Sonntagsfrage" einbezogen werden . In: Legal Tribune Online, 16.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46035/ (abgerufen am: 24.05.2022 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Reform des Bundestagswahlrechts - Ampel-Pläne evi­dent ver­fas­sungs­widrig
  • Wahlrechtsreform - Union will Ampel mit eigenem Vor­schlag kon­tern
  • EU-Parlament stimmte ab - Euro­pa­wahl bekommt Sperr­klausel
  • Führungswechsel beim Richterbund - DRB bekommt neue Dop­pel­spitze
  • BVerfG zur Bundestagswahl 2017 - Wahl­prü­fungs­be­schwerde der NPD teil­weise erfolg­reich
  • Rechtsgebiete
    • Öffentliches Recht
  • Themen
    • Bundestagswahl
    • Wahlen
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Wiesbaden
TopJOBS
Kor­rek­tu­ras­sis­ten­ten/in­nen (m/w/d) für den Be­reich Rechts­wis­sen­schaft ...

Universität Mannheim , Mann­heim

Werk­stu­dent (m/w/d) im Be­reich Plat­form Ma­na­ge­ment

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (m/w/d) öf­f­ent­li­ches Recht

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU , Ham­burg

Sta­ti­ons­re­fe­ren­da­re (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Mün­chen

Sta­ti­ons­re­fe­ren­da­re (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Ber­lin

Sta­ti­ons­re­fe­ren­da­re (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Frank­furt am Main

Rechts­an­walt und/oder Steu­er­be­ra­ter (m/w/d)

BRL BOEGE ROHDE LUEBBEHUESEN , Ham­burg

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Düs­sel­dorf

Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/x)

Freshfields Bruckhaus Deringer , Ham­burg

Rechts­fach­wirt im Soft­wa­re Sup­port (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Hürth

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Besteuerung der öffentlichen Hand

24.05.2022

HealthTech | Digital Legal Academy 2022

24.05.2022

Wie werde ich Klimajurist*in?

24.05.2022

Fortbildung Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Selbststudium/ online

25.05.2022

VersicherungswirtschaftCLUB – Das Talkformat

25.05.2022

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH