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48505

VG Münster spricht Lohnentschädigungen zu: NRW muss für Qua­ran­täne bei Tön­nies zahlen

19.05.2022

Ein Gebäude des Tönnies-Konzerns

Tönnies ist Deutschlands größter Fleischkonzern. Foto: picture alliance/dpa | Guido Kirchner

Wegen Corona mussten Schlachtbetriebe wie Tönnies die Mitarbeiter auf Anordnung der Behörden in Quarantäne schicken. Das VG entschied nun, dass das Land NRW Subunternehmer für den währenddessen weitergezahlten Lohn entschädigen muss.

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Nach coronabedingten Betriebsstilllegungen und Quarantäne in der Fleischindustrie im Jahr 2020 muss das Land NRW in weiteren Fällen Lohnentschädigungen zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Münster am Donnerstag entschieden. Damit schloss sich das Gericht in zwei Musterverfahren dem VG Minden an, das Ende Januar vergleichbare Entscheidungen gefällt hatte. An beiden Gerichten liegen mehr als 7.000 Klagen zu Arbeitnehmern, die über Subunternehmer in Schlachtbetrieben bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück oder Westfleisch in Coesfeld eingesetzt wurden. Die beiden Urteile sind noch nicht rechtskräftig (Az. 5a K 854/21 und 5a K 423/21).

Die Mitarbeiter der jetzt in Münster entschiedenen Fälle mussten im Frühjahr und Sommer 2020 - wie viele ihrer Kollegen - auf Anordnung der Behörden in Quarantäne gehen. Die Subunternehmen haben den Lohn plus Sozialabgaben in der Zeit von jeweils rund 1.000 Euro pro Mitarbeiter weiterbezahlt, das Geld aber vom Land zurückgefordert. Das Land aber verweigerte die Entschädigung. In den mündlichen Verhandlungen wiederholten die Vertreter den Vorwurf, dass die Unternehmen die Mitarbeiter nicht ausreichend am Arbeitsplatz geschützt hätten. In der Folge sei es zu Corona-Infektionen gekommen. Daher gebe es auch keinen Anspruch auf eine Lohnentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Dieser Auffassung folgte das Gericht in Münster nun nicht. Nach Überzeugung der 5. Kammer muss feststehen, dass allein der Arbeitgeber schuld sei an der angeordneten Quarantäne. Bei dem Corona-Ausbruch im Frühjahr 2020 habe es eine Vielzahl von Faktoren gegeben. So habe zum damaligen Zeitpunkt von der Bedeutung der Aerosole und der Übertragung von Corona über die Umluftkühlung niemand etwas gewusst. Deshalb liege auch keine Fahrlässigkeit vor, so das Verwaltungsgericht.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

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VG Münster spricht Lohnentschädigungen zu: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48505 (abgerufen am: 08.09.2026 )

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