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Skurriler Prozess vor VG München: Unfall auf Toilette ist kein Dienstunfall

08.08.2013

Ein Unfall in Toilettenräumen etwa einer Behörde kann nicht als Dienstunfall anerkannt werden. Dies entschied das VG München am Donnerstag.

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Demnach ist nur der Weg zur Toilette - oder auch zur Kantine - geschützt, nicht aber der Aufenthalt. Beim Essen oder auf dem WC ist ein Beamter demnach Privatmann.

Im konkreten Fall war einem Polizisten in den WC-Räumen eine Zwischentür aus der Hand gerutscht. Er hielt sie an der Seite fest, die Außentür fiel zu, und klemmte den rechten Mittelfinger des Mannes ein. Seine Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls wurde nun vom Verwaltungsgericht (VG) München abgewiesen (Urt. v. 08.08.2013, Az. M 12 K 13.1024). Nach Ansicht des Gerichts endet der Anspruch an der Toilettentüre.

Das VG hatte dem Kläger von vornherein keine Hoffnung auf einen guten Ausgang seines Verfahrens gemacht. Die Vorsitzende Richterin Rosa Schaffrath verwies auf die "gefestigte Rechtsprechung" in solchen Fällen.

Der Polizeihauptkommissar hatte im September vergangenen Jahres an einem Test für den Aufstieg in den gehobenen Polizeidienst teilgenommen. Nach seinem schmerzhaften Erlebnis auf der Toilette konnte er die Prüfung zwar erfolgreich abschließen, in den Tagen danach schwoll der Finger aber an. Der 49-Jährige beantragte staatliche Anerkennung eines Dienstunfalls und damit Übernahme der Arztkosten von etwa 200 Euro.

Doch das Landesamt für Finanzen stellte sich quer: Was üblicherweise auf dem WC erledigt wird, sei "nicht dienstlicher, sondern privatwirtschaftlicher Natur". Einzige Ausnahme sind der Vorsitzenden Richterin zufolge Unfälle aufgrund einer "baulichen Gefahrenlage". Dann könne wegen einer eventuellen Verletzung der Fürsorgepflicht ein zivilrechtlich einklagbarer Schadenersatz fällig sein. In jedem Fall aber gelte: "Alle Dinge auf der Toilette sind bestimmungsgemäß zu gebrauchen" - sprich: Eine Tür sei an der dafür vorgesehenen Klinke anzufassen, "dann kann ich mir nichts einklemmen".

dpa/age/LTO-Redaktion

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Skurriler Prozess vor VG München: . In: Legal Tribune Online, 08.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9318 (abgerufen am: 15.08.2026 )

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