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VG München zum Campverbot: Elmau muss G7-Geg­ner dulden

02.06.2015

Demonstranten (Symbolbild)

Foto: Adrien Roussel - Fotolia.com

Das Protest-Camp der G7-Gegner in Garmisch-Partenkirchen darf nun doch stattfinden: Das VG München gab am Dienstag einem Eilantrag der Autonomen weitgehend statt.

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Juristischer Erfolg für die Gegner des G7-Gipfels im oberbayerischen Elmau: Das Verwaltungsgericht (VG) München hat das Verbot eines Protestcamps auf einer Wiese nahe der Loisach in Garmisch-Partenkirchen aufgehoben. Die Kammer habe einem Eilantrag des Aktionsbündnisses "Stop G7 Elmau" weitgehend stattgegeben, sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Die Gemeinde Garmisch-Partenkirchen werde verpflichtet, die Errichtung und den Betrieb des Camps weitgehend zu dulden. Es bleibe der Gemeinde aber "unbenommen, zur Duldung beziehungsweise im Rahmen einer etwaigen nachträglichen Erlaubnis des Camps unter strikter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Auflagen zu verfügen", so das Gericht.

Das Bündnis hatte die Wiese von einem Landwirt gepachtet, um dort ein Zeltlager für rund 1.000 Gipfelgegner errichten zu können. Die Gemeinde hatte dies untersagt - unter anderem mit Verweis auf die Hochwassergefahr. Das Gericht folgte dieser Argumentation aber nicht. Örtliche Behörden, Polizei und Innenministerium hatten wiederholt gewarnt, das sich gewaltbereite Gruppen innerhalb des Zeltlagers formieren könnten.

110 Richter für Gipfel abgeordnet, "Sammelstellen" eingerichtet

Die Gemeinde schloss rechtliche Schritte gegen die Entscheidung nicht aus. "Natürlich werden wir uns die Urteilsbegründung sehr genau durchlesen und kurzfristig entscheiden, ob wir noch Rechtsmittel hiergegen einlegen wollen", sagte Bürgermeisterin Sigrid Meierhofer (SPD). Dennoch müsse der Richterspruch zunächst akzeptiert werden. "Aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidung bleibt uns nur noch der deutliche Appell an die Demonstranten, sich auch im Camp an der Loisach an Recht und Gesetz zu halten, und die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis zu bitten", fügte sie hinzu.

Ob die G7-Gegner sich friedlich verhalten, bleibt abzuwarten. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu schweren Aussschreitungen und Zusammenstößen zwischen den Demonstranten und der Polizei. So wurde jüngst bekannt, dass 110 Richter zumindest zeitweise abgeordnet werden sollen, um über Untersuchungshaft und Festnahmen zu entscheiden. Gleichzeitig sollen für die festgenommen Globalisierungsgegner stationäre und mobile Sammelstellen eingerichtet werden.

Der G7-Gipfel wird vom 7. bis 8. Juni auf Schloss Elmau in der Gemeinde Garmisch-Partenkirchen stattfinden und unter anderem den Klimaschutz im Hinblick auf die UN-Klimakonferenz in Paris und die Ebola-Epidemie behandeln.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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VG München zum Campverbot: . In: Legal Tribune Online, 02.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15732 (abgerufen am: 16.12.2025 )

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