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VG Berlin zur Eignung eines Polizei-Bewerbers: Kein Job bei der Polizei nach Hitler-Chat

18.07.2023

Ein Polizei-Bewerber wurde wegen verfassungsfeindlicher Nachrichten abgelehnt

Die Polizei durfte einen Bewerber nach verfassungsfeindlichen Chatnachrichten zu Recht ablehnen, so das VG Berlin. Foto: adobe.stock.com/Tobia Arhelger.

Ein Polizei-Bewerber darf abgelehnt werden, wenn er in privaten Chatnachrichten verfassungsfeindliche Symbole versendet. Es fehle an der charakterlichen Eignung, so das VG Berlin. 

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Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin entschied, dass der Kläger nicht für den Polizeiberuf geeignet sei, weil er mehrfach kommentarlos verfassungsfeindliche Inhalte versendet hatte (Urt. v. 21. 06.2023, Az. VG 36 K 384/22). 

Der im Jahr 2000 geborene Kläger hatte sich 2022 für die Einstellung in die Berliner Polizei beworben. Im Rahmen eines – später wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellten – Ermittlungsverfahrens wurden auf seinem Handy mehrere Chat-Verläufe sichergestellt. Der Kläger hatte drei Bilder empfangen und an andere Personen weitergeleitet. Zwei Bilder zeigten Adolf Hitler. Das dritte Bild zeigte eine männliche Person mit schwarzer Hautfarbe, die ein T-Shirt mit einem Hakenkreuz trägt. 

Die Polizei habe den Bewerber in Folge zu Recht abgelehnt, weil bereits das bewusste Versenden der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen gegen eine charakterliche Eignung spreche, so das Gericht. Zwar könne aus den Bildern keine rechtsradikale Gesinnung abgeleitet werden, bei Polizisten seien aber besonders hohe Anforderungen an die charakterliche Stabilität zu stellen. Unerheblich sei, ob das Versenden der Bilder strafrechtlich relevant sei. Denn der Kläger habe sein Fehlverhalten nicht eingesehen und so keine Reflektion erkennen lassen.

Unter Polizisten gab es in der Vergangenheit diverse Fälle von rechtsextremen Chatnachrichten. Eine Chatgruppe war im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den "NSU 2.0"-Drohschreiben aufgedeckt worden. Gegen das Urteil des VG Berlin kann Antrag auf Zulassung der Berufung zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.

 

lfo/LTO-Redaktion

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VG Berlin zur Eignung eines Polizei-Bewerbers: . In: Legal Tribune Online, 18.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52275 (abgerufen am: 10.04.2026 )

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